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Hier finden Sie alle relevanten Informationen für Sie als Deutschkursanbietende.

Individuelle Deutschkursvergünstigung

Zur Unterstützung individueller und gesamtgesellschaftlicher Integrationsprozesse sowie zur Erhöhung der Chancengleichheit von Migrantinnen und Migranten setzt sich der Kanton St.Gallen für eine gezielte und nachhaltige Sprachförderung ein.

Für Personen mit Wohnsitz im Kanton St.Gallen werden deshalb Alphabetisierungs- und Deutschkurse an akkreditierten Schulen bis zum Niveau B2 vergünstigt (für Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene kann hingegen das kommunale Sozialamt die gesamten Kurskosten übernehmen und über die IP refinanzieren). Die Rahmenbedingungen und weitere Informationen für Sie als Kursanbietende finden Sie untenstehend.


Das Excel-Formular dient als Korrespondenzdatei zwischen der Deutschschule und dem Kanton. Darin werden die eingegangenen Anträge manuell erfasst und anschliessend an den Kanton übermittelt.

Für die Abrechnung mit dem Kanton ist das Abrechnungsformular zu verwenden. Die Abrechnung kann viermal jährlich eingereicht werden. Die Quartalsabrechnung ist jeweils bis spätestens am 10. des Folgemonats (10. April, 10. Juli, 10. Oktober, 10. Januar) einzureichen beim Amt für Soziales (deutschkurse@sg.ch). 

Es können nur Vergünstigungen von Personen in Rechnung gestellt werden, deren Antrag auf Kursvergünstigung vorgängig vom Amt für Soziales bewilligt wurde.

Bitte beachten: Anträge mit den bisherigen Vergünstigungen von Fr. 7.– (Deutschkurs) oder Fr. 8.– (Alphabetisierungskurs) werden weiterhin mit dem alten Abrechnungsformular abgerechnet. Anträge für Kurse mit Kursstart ab 2026 werden hingegen mit den neuen Vergünstigungen von Fr. 10.– bewilligt und sollen in das neue Abrechnungsformular ab 2026 eingetragen und abgerechnet werden.

Über das Kantonale Integrationsprogramm (KIP) wird bei ausgewählten Deutschschulen auch die Kinderbetreuung gefördert. Darüber hinaus bieten auch andere Deutschschulen Kinderbetreuungsmöglichkeiten an. Die Finanzierung der Kinderbetreuung liegt grundsätzlich in der Verantwortung der Anbietenden bzw. der zuständigen Gemeinde.

Kantonal akkreditierte Deutschkursanbietende haben die nachfolgende Qualitätsrichtlinie einzuhalten. Zusammen mit dem integrierten Aufsichtskonzept möchte der Kanton eine zweckgerichtete, wirkungsvolle und effiziente Verwendung der Bundes- und Kantonsmittel gewährleisten.

Alle kantonal anerkannten Deutschkursanbietende sind zu einer jährlichen Berichterstattung verpflichtet. Bitte füllen Sie dazu das Berichterstattungsformular aus. 

Dieses muss zusammen mit den Beilagen jeweils bis 20. April beim Amt für Soziales (deutschkurse@sg.ch) eingereicht werden.

Die Akkreditierung von Deutschkursanbietenden erfolgt durch das Amt für Soziales. Deutschkursanbietende können sich in einem einfachen Verfahren um die Aufnahme in die Liste der anerkannten Schulen bewerben. 

Sobald die Listung erfolgt ist, kann eine Schule individuell verbilligte Deutschkurse anbieten, die durch Beiträge des Kantons St.Gallen mitfinanziert werden.

Sprachförderung in der Firma

Im Rahmen des Weiterbildungsgesetzes (SR 419.1; abgekürzt WeBiG) fördern der Kanton St.Gallen sowie die Kantone Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden gezielt Angebote in den Grundkompetenzen für Erwachsene wie Sprache, Mathematik und Informationstechnologien. Als Deutschschule haben Sie die Möglichkeit, mit WeBiG-Firmenkursen Ihr Angebot zu erweitern und sich bei Unternehmen als kompetente Partnerin in der beruflichen Weiterbildung und Personalentwicklung zu positionieren.

Weitere Informationen finden Sie unter Firmenkurse WeBiG | sg.ch neues Fenster

Noch offene Fragen?

Abteilung Integration und Gleichstellung

Amt für Soziales

Spisergasse 41
9001 St.Gallen