Für Personen mit Migrationshintergrund ist die Integration in den Arbeitsmarkt ein Schlüsselfaktor im Gesamtintegrationsprozess und somit wichtig für das friedliche Zusammenleben.
Bedeutung von Arbeitsmarktintegration und Bildung
Die Teilhabe am Arbeitsmarkt ist in unserer Gesellschaft von zentraler Bedeutung. Sie ist Voraussetzung für die Existenzsicherung und Grundlage für die Teilhabe am sozialen Leben. Trotz ihren Bemühungen gelingt der Eintritt in den ersten Arbeitsmarkt nicht allen Personen. Migrationsbedingte Faktoren wie soziokulturelle Unterschiede, Bildungsstand und berufliche Qualifikation, die nicht dem Schweizer Arbeitsmarkt entsprechen sowie fehlende Berufspraxis und Sprachkenntnisse erschweren die Arbeitsmarktintegration. Der Arbeitsausschluss wirkt hemmend auf den Integrationsprozess und behindert nicht zuletzt die Erfüllung von ausländerrechtlichen Erfordernissen an die Integration. Die erfolgreiche Arbeitsmarktintegration liegt somit im Interesse aller.
Mit dem Programm «Stabilisierung und Ressourcenaktivierung von Personen mit besonderen Bedürfnissen» (Programm R) werden Organisationen unterstützt, entsprechende Angebote für Geflüchtete bereitzustellen. Ziel des Programms ist es, Isolation zu verhindern, vorhandene Ressourcen zu stärken sowie psychosoziale Belastungen zu lindern, um längerfristig den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen und die soziale Integration zu fördern.
Der Bund und der Kanton St.Gallen unterstützen fünf verschiedene Programme, die bereits gestartet sind oder in den kommenden Monaten starten:
- NCBI / Kompetenzzentrum Migration und Trauma / Fachstelle Integration Rheintal «Brückenbauer*innen für die psychische Gesundheit von Geflüchteten Kanton St.Gallen»
- Gravita SRK «Psychologisch-psychiatrische Krisenintervention»
- Gravita SRK «psychoedukatives Gruppenangebot für Frauen und Mütter»
- Gravita SRK «START Gruppenangebot für Kinder/Jugendliche»
- Förderraum / ARGE Bilang «Modul-Programm Foe/Bilang», Start ab Mai 2023
Bei den aufgeführten Programmen fallen für die fallführenden Stellen keine Kosten an. Die therapeutischen Kosten werden über die Krankenkassen abgerechnet und die übrigen Programmkosten werden vollumfänglich im Rahmen des «Programm R» vom Bund und dem Kanton St.Gallen übernommen. Die Laufzeit der Programme ist vorerst bis Ende 2024 befristet.
- Flyer Gravita Gruppenangebot für Kinder und Jugendliche mit Kriegs- und Fluchterfahrung
- Flyer Gravita SRK Psychoedukationsgruppe für geflüchtete Frauen und Mütter
- Flyer Gravita SRK Krisenintervention
- Flyer NCBI Projekt Brückenbauer_innen und Trauma
- NCBI Anmeldeformular
- Weiterbildung Begleitung von belasteten Geflüchteten
FL/VA haben im Allgemeinen freien Zugang zum Arbeitsmarkt und können in allen Wirtschaftszweigen arbeiten (kein Inländervorrang).
Meldepflicht: Der Beginn und die Beendigung einer Arbeitstätigkeit muss mit dem Meldeformular oder direkt über den Online-Schalter (EasyGov) für Unternehmen gemeldet werden. Nach der Registrierung steht EasyGov.swiss für nachfolgende An- und Abmeldungen zur Verfügung.
Im Merkblatt «Meldepflicht» unter Ziff. 1 sind die verschiedenen Anstellungsmöglichkeiten und -bedingungen für FL/VA mit den entsprechenden Links zu Verträgen, Meldeformular und Hilfestellungen für das Ausfüllen zusammengestellt.
Weitere Informationen sowie die Vorlagen für Beschäftigungsverträge sind auf der Webseite des Amtes für Wirtschaft und Arbeit aufgeschaltet.
Sozialversicherungen: Informationen zu den Sozialversicherungsansprüchen von FL/VA stehen in der Übersicht zur Verfügung.
Pilotprojekt des SEM, kurz genannt FiZu:
Zielgruppe
FL/VA, mit Arbeitsmarktpotenzial, die trotz besuchter Massnahmen (Qualifizierung usw.) noch nicht in der Lage sind, in einem Betrieb von Anfang an die volle Leistung zu bringen.
Begleitung durch Fachperson obligatorisch
Zweck
- langfristiger oder unbeschränkter Arbeitsvertrag
- Anreiz für Arbeitgebende
Umsetzung
- Federführung Amt für Soziales
- operative Durchführung AWA (Arbeitslosenversicherung) und REPAS
- Anmeldung über RAV, Ansprechpersonen Einarbeitungszuschüsse
Laufzeit und aktuell vorgesehene Anzahl Plätze
- Jahr 2021: 57 Plätze
- Jahr 2022: 18 Plätze
- Jahr 2023: 17 Plätze
Im Kanton St.Gallen existiert eine breite Palette an Angeboten, die dazu beitragen, dass spät Eingereiste - d.h. Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 15 und 25 Jahren und in vielen Fällen auch Erwachsene, die ohne Berufsausbildung aus dem Ausland in die Schweiz eingereist sind - auf eine Lehre vorbereitet werden.
Brückenangebote sind Bildungsangebote, die nach der obligatorischen Schulzeit auf eine berufliche Grundbildung vorbereiten und Jugendlichen durch weitere Qualifizierung eine höhere Chance auf dem Lehrstellenmarkt ermöglichen. Einerseits werden dadurch Bildungsdefizite am Ende der obligatorischen Schulzeit aufgearbeitet, andererseits erfolgt eine Einführung in die berufliche Praxis. Brückenangebote dienen auch der Berufsfindung.
Personen, die im Herkunftsland ihre Berufs- oder Schulbildung mit einem Diplom oder einer anderweitigen Qualifikation abgeschlossen haben, werden sich fragen, ob dieser Abschluss in der Schweiz anerkannt ist. Der Bund informiert auf der Seite des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI mit Videos in englischer Sprache.
Bei weiteren Fragen können Sie bei der kantonalen Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung im Berufsinformationszentrum (BIZ) ein kostenloses Informationsgespräch in Anspruch nehmen. Dabei erfahren Sie, wie Sie betreffend Anerkennung Ihres Bildungsabschlusses weiter vorgehen müssen.
- Informationen zum Hochschulzugang für Geflüchtete gibt es auf der Seite Perspektiven - Studium. Dort sind auch Hochschulprojekte aufgeführt, die an ein Studium heranführen. Für die Übernahme der Studiengebühren über die Integrationspauschale erkundigen Sie sich bei der fallführenden Stelle (Sozialamt der Wohnsitz-Gemeinde).
- Der Verein SEET - Verein zur Hochschulförderung für Geflüchtete in der Schweiz bietet ein Studienförderprogramm für Geflüchtete an. Dabei unterstützen sie insbesondere geflüchtete Frauen bei der (Wieder-)Aufnahme eines Studiums in der Schweiz, indem ihnen ein professionelles Mentoring, ein breites Netzwerk, Karriere-Workshops und situative finanzielle Unterstützung zur Verfügung gestellt wird.
Im Kanton St.Gallen erfolgt die Förderung der Grundkompetenzen primär über subventionierte Firmenkurse. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Amtes für Berufsbildung.
Der Kanton St.Gallen unterstützt Personen mit einer Humanitären Aufnahme bei der nachhaltigen Integration und refinanziert auf Einzelfallprüfung hin Massnahmen wie z.B. Deutschkurse oder Massnahmen für die berufliche Integration. Bei Interesse füllen Sie bitte das Gesuch aus und reichen es an integration@sg.ch ein.
In allen Regionen des Kantons steht ein breites Angebot an qualitativ guten Deutschkursen zur Verfügung:
Eine Liste mit verschiedenen Massnahmen zur Arbeitsmarktintegration ist auf der Webseite des Trägervereins Integrationsprojekte TISG abrufbar: Katalog Angebote - TISG (ti-sg.ch).
Noch offene Fragen?
Abteilung Integration und Gleichstellung
Amt für Soziales
Spisergasse 41
9001 St.Gallen