Für Personen mit Migrationshintergrund ist die Integration in den Arbeitsmarkt ein Schlüsselfaktor im Gesamtintegrationsprozess und somit wichtig für das friedliche Zusammenleben.
Bedeutung von Arbeitsmarktintegration und Bildung
Die Teilhabe am Arbeitsmarkt ist in unserer Arbeitsgesellschaft von zentraler Bedeutung. Sie ist Voraussetzung für die Existenzsicherung und Grundlage für die Teilhabe am sozialen Leben. Überdurchschnittlich vielen Personen mit Migrationshintergrund gelingt der Eintritt in den ersten Arbeitsmarkt trotz ihren Bemühungen nicht. Migrationsbedingte Faktoren wie soziokulturelle Unterschiede, Bildungsstand und berufliche Qualifikation, die nicht dem Schweizer Arbeitsmarkt entsprechen sowie fehlende Berufspraxis und Sprachkenntnisse erschweren die Arbeitsmarktintegration. Der Arbeitsausschluss wirkt hemmend auf den Integrationsprozess und behindert nicht zuletzt die Erfüllung von gesetzlich vorgegebenen, ausländerrechtlichen Erfordernissen an die Integration.
Die erfolgreiche Arbeitsmarktintegration liegt somit im Interesse aller.
FL/VA haben im Allgemeinen freien Zugang zum Arbeitsmarkt und können in allen Wirtschaftszweigen arbeiten (kein Inländervorrang). Seit 1. Januar 2019 genügt dafür eine einfache Meldung an das Staatssekretariat für Migration (SEM).
Im Merkblatt «Meldepflicht» unter Ziff. 1 sind die verschiedenen Anstellungsmöglichkeiten und -bedingungen für FL/VA übersichtlich zusammengestellt.
Weitere Informationen und die nötigen Beschäftigungsverträge sind auf der Webseite des Amtes für Wirtschaft und Arbeit aufgeschaltet.
Dokumente
- Meldung Aufnahme oder Beendigung einer Erwerbstätigkeit bei einem FL/VA
- Anstellungsmöglichkeiten und -bedingungen FL/VA «Merkblatt Meldepflicht»
Das Teillohnmodell bietet die Möglichkeit, sich «on the job» zu qualifizieren, um die Hürde von einem Praktikum in den ersten Arbeitsmarkt zu überwinden.
Dokumente
- Konzept Teillohnmodell
Im Kanton St.Gallen existiert eine breite Palette an Angeboten, die dazu beitragen, dass Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 15 und 25 Jahren, die aus dem Ausland in die Schweiz eingereist sind, eine Berufsausbildung aufnehmen können.
Brückenangebote sind Bildungsangebote, die nach der obligatorischen Schulzeit auf eine berufliche Grundbildung vorbereiten und Jugendlichen durch weitere Qualifizierung eine höhere Chance auf dem Lehrstellenmarkt ermöglichen. Einerseits werden dadurch Bildungsdefizite am Ende der obligatorischen Schulzeit aufgearbeitet, andererseits erfolgt eine Einführung in die berufliche Praxis. Brückenangebote dienen auch der Berufsfindung.
Personen, die im Herkunftsland ihre Berufs- oder Schulbildung mit einem Diplom oder einer anderweitigen Qualifikation abgeschlossen haben, werden sich fragen, ob dieser Abschluss in der Schweiz anerkannt ist. Der Bund informiert auf der Seite des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI mit Videos in englischer Sprache.
Haben Sie danach noch Fragen, nehme Sie am besten bei der kantonalen Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung beim Berufsinformationszentrum (BIZ) ein kostenloses Informationsgespräch in Anspruch. Dabei erfahren Sie, wie Sie betreffend Anerkennung ihres Bildungsabschlusses weiter vorgehen müssen.
Hochschulzugang und finanzielle Unterstützung beim Studium
Allgemeine Informationen zum Hochschulzugang für Geflüchtete gibt es hier, während die Schweizer Flüchtlingshilfe anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene beim Studium finanziell unterstützt.
Damit ein Betrieb einwandfrei funktionieren kann, brauchen Mitarbeitende heutzutage eine ganze Reihe von Kompetenzen. Mit dem Förderschwerpunkt unterstützt der Bund die Betriebe dabei, ihre Mitarbeitenden für die Herausforderungen am Arbeitsplatz fit zu halten.
Weitere Informationen finden Sie im Flyer oder auf dem Merkblatt.
Mit der Neustrukturierung des Asylbereichs werden ab 2019 die abgewiesenen Asylsuchenden im Kanton St.Gallen durch den Kanton betreut. Das Migrationsamt wurde deshalb beauftragt, den Aufenthaltsstatus von Nothilfeempfängern zu regulieren. Es prüft nun von Amtes wegen, ob und bei welchen Personen im Einzelfall beim Bund respektive beim Staatssekretariat für Migration ein Antrag auf Erteilung einer humanitären Aufenthaltsbewilligung gestellt werden kann. Die in Frage kommenden Personen im Rahmen dieser Sonderaktion sind vom Migrationsamt angeschrieben worden. Einige Gesuche sind bereits positiv beurteilt worden und der Aufenthaltsstatus dieser Personen wurde legalisiert. Damit kann auch eine Erwerbstätigkeit aufgenommen werden.
Der Kanton St.Gallen unterstützt Personen mit einer Humanitären Aufnahme bei der nachhaltigen Integration und refinanziert auf Einzelfallprüfung hin Massnahmen wie bspw. Deutschkurse oder Massnahmen für die berufliche Integration. Bei Interesse füllen Sie bitte das Gesuch aus und reichen es an info.kig@sg.ch ein.
Noch offene Fragen?
Daniela Eigenmann
Projektleiterin
Kompetenzzentrum Integration und Gleichstellung
Amt für Soziales
Spisergasse 41
9001 St.Gallen