Auf der Seite «News und Infos Asyl» finden Sie aktuelle Informationen des Bundes und des Kantons zum Thema Asyl.
News vom Bund
Eine nachhaltige Stabilisierung der Lage in der Ukraine ist weiterhin nicht absehbar. Der Schutzstatus S für Schutzsuchende aus der Ukraine wird deshalb nicht vor dem 4. März 2027 aufgehoben. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 8. Oktober 2025 entschieden. Bis zum genannten Zeitpunkt verlängert er auch die Unterstützungsmassnahmen für Personen mit Schutzstatus S (Programm S). In Umsetzung eines Parlamentsbeschlusses unterscheidet das Staatssekretariat für Migration (SEM) bei der Gewährung des vorübergehenden Schutzes neu zwischen Regionen, in die die Rückkehr zumutbar respektive nicht zumutbar ist.
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Der Bundesrat will, dass noch mehr Personen mit Schutzstatus S einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Für jene, die seit mindestens drei Jahren in der Schweiz leben, hat er eine Erwerbstätigenquote von 50 Prozent bis Ende 2025 als Ziel festgelegt. Aktuell haben rund 38 Prozent von ihnen eine Arbeitsstelle. Kantone, welche dieses Ziel nicht erreichen, müssen in Zukunft zusätzliche Massnahmen umsetzen. Weitere Informationen sind unter diesem Link neues Fenster abrufbar.
Am 26. Februar 2025 wurde eine entsprechende Vernehmlassung eröffnet:
- Gesetzliche Verpflichtung für Sozialhilfebehörden arbeitsmarktfähige Personen mit Schutzstatus S bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung zu melden
- Schaffung eines Anspruchs auf Kantonswechsel bei Erwerbstätigkeit
- Schaffung einer Verpflichtung von Personen mit Schutzstatus S, an Integrationsmassnahmen teilzunehmen
- Ersatz der Bewilligungspflicht durch eine Meldepflicht für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit.
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Der Bundesrat hat am 4. September 2024 entschieden, dass der Schutzstatus S bis zum 4. März 2026 nicht aufgehoben wird. Eine allfällige weitere Verlängerung, bzw. Neubeurteilung wird der Bundesrat voraussichtlich im Mai 2025 vornehmen. Am 20. September 2024 hat der Bundesrat zudem entschieden, dass bei der Aufhebung des Schutzstatus S folgende Ausreisefristen Gültigkeit haben:
- 3 bis 9 Monate für Nichterwerbstätige
- 12 Monate für Erwerbstätige
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Informationen und Wissenswertes
Hier finden Sie Informationen zum Schutzstatus S auf Deutsch, Ukrainisch und Russisch.
Hier finden Sie mehrsprachige Informationen zum Leben in der Schweiz: von der Schule und Arbeit über das Gesundheitswesen bis zum politischen System.
Hier finden Sie Informationen zum Asylverfahren und zur Unterbringung von Asylsuchenden.
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Abteilung Integration und Gleichstellung
Amt für Soziales
Spisergasse 41
9001 St.Gallen