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Migrantinnen und Migranten lernen mit «fide» die Sprachkompetenzen, die sie im Alltag brauchen, bspw. bei der Wohnungssuche, bei der Ärztin bzw. beim Arzt oder im Kontakt mit Behörden.

fide als Gesamtsystem

Das Sprachförderkonzept von «fide» besteht aus drei Komponenten:

  • Sprachenpass
  • Qualifizierung für Sprachkursleitende
  • Qualitätslabel

Sprachenpass

Der Sprachenpass ist ein Dokument, das die Sprachkompetenzen einer Person in den schweizerischen Landessprachen Deutsch, Französisch und Italienisch ausweist. Die mündlichen und schriftlichen Sprachkompetenzen werden getrennt ausgewiesen. 

Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie hier

Es gibt drei Arten, wie die Sprachkompetenzen in Ihren Sprachenpass aufgenommen werden:

Der Sprachnachweis «fide» kann nur bei akkreditierten Nachweisinstitutionen absolviert werden (siehe Liste der akkreditierten Nachweisinstitutionen mit Durchführungsdaten). Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten danach einen Sprachenpass mit der Angabe des in den mündlichen und schriftlichen Teilen erreichten Niveaus. Über den Sprachnachweis fide kann nur der Bereich A1-B1 nachgewiesen werden.

Personen, die in der Schweiz oder im Ausland ein anderes Sprachzertifikat erworben haben, können ihr Zertifikat bei der Geschäftsstelle «fide» einreichen, sofern es auf der Liste der für den Erwerb des Sprachenpasses anerkannten Sprachzertifikate aufgeführt ist. Gegen eine Gebühr erhalten sie den Sprachenpass, welcher die entsprechenden Sprachniveaus mündlich und schriftlich ausweist.

Das SEM gibt die Liste der anerkannten Sprachzertifikate heraus. Sie wird laufend aktualisiert und zeigt auf, welche Sprachzertifikate für den Nachweis der Sprachkompetenz in bürger- und ausländerrechtlichen Verfahren gültig sind.

 

Wer über Sprachkompetenzen auf dem Niveau B1 und darüber verfügt und dies auch belegen kann, hat die Möglichkeit, über das Validierungsdossier einen Sprachenpass zu erwerben. Das Verfahren eignet sich für Personen, die

  • ein Sprachzertifikat B1 oder höher besitzen, das aber nicht auf der Liste der anerkannten Sprachzertifikate aufgeführt ist, und/oder
  • einen Deutschkurs auf Niveau B2 oder höher besucht haben, und/oder
  • Weiterbildungen auf Deutsch besucht haben, und/oder
  • ein in Bezug auf den Sprachgebrauch aussagekräftiges Arbeitszeugnis vorweisen können.

Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Qualifizierung für Sprachkursleitende

Das Zertifikat «Sprachkursleiter/in im Integrationsbereich» weist aus, dass die Inhaberinnen und Inhaber über anerkannte Kompetenzen in der Planung, Durchführung und Auswertung eines qualitativ hochstehenden Zweitsprachenunterrichts verfügen und szenariobasierte Lernsequenzen nach den fide-Prinzipien gestalten können. Das Zertifikat kann über den Besuch von spezifischen Ausbildungsmodulen erworben werden. Auch früher abgeschlossene äquivalente Ausbildungen können angerechnet werden und Sprachkursleitende, die bereits über eine längere Berufspraxis verfügen, können sich ihre in der Praxis entwickelten Kompetenzen über eine Gleichwertigkeitsbeurteilung validieren lassen.

Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Qualitätslabel

Das fide-Label zeichnet Kursangebote aus, die den im Qualitätskonzept «fide» definierten qualitativen Standards für Zweitsprachförderangebote nach dem fide-Ansatz entsprechen. 

Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Noch offene Fragen?

Daniela Eigenmann

Projektleiterin

Abteilung Integration und Gleichstellung

Amt für Soziales

Spisergasse 41
9001 St.Gallen