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Anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene (FL/VA) bleiben meist in der Schweiz und haben ein grosses Interesse an ihrer Integration. Im Rahmen der kantonalen Integrationsprogramme lässt der Bund den Kantonen eine Integrationspauschale für die spezifische Integration von FL/VA zukommen. Ebenfalls zahlt der Bund Beiträge für die Integration von Personen mit Schutzstatus S. Der Kanton unterstützt mit diesen Bundesbeiträgen die Integrationsarbeit in den Gemeinden.

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Abteilung Integration und Gleichstellung

Amt für Soziales

Spisergasse 41
9001 St.Gallen