Anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene (FL/VA) verlassen die Schweiz in der Regel nicht mehr und haben ein hohes persönliches Interesse an ihrer nachhaltigen Integration. Im Rahmen des kantonalen Integrationsprogrammes lässt der Bund den Kantonen eine Integrationspauschale für die spezifische Integration von FL/VA zukommen. Der Kanton unterstützt mit diesen Mitteln wiederum die Integrationsarbeit in den Gemeinden.
Warum eine Integrationspauschale?
- Anerkannte und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge sowie vorläufig aufgenommene Personen bleiben meistens in der Schweiz.
- Sie streben ein selbstständiges Leben an und sind an einer erfolgreichen Integration interessiert.
- Für den Kanton und die Gemeinden ist die erfolgreiche Integration dieser Personengruppe von grossem gesellschaftspolitischem und volkswirtschaftlichem Interesse.
- Bei gelungener Arbeitsmarktintegration werden die Gemeinden von Sozialhilfekosten entlastet.
- Mit den Integrationspauschalen können die Gemeinden individuelle Integrations- und Bildungsmassnahmen für FL/VA finanzieren.
Welche Aufgaben erfüllt das Amt für Soziales?
Im Kanton St.Gallen ist das Amt für Soziales für die zweckgebundene Verwendung der Integrationspauschalen und der Mittel aus dem Programm S gegenüber dem Bund rechenschaftspflichtig. Der Kanton stellt die Mittel vollumfänglich den Gemeinden zur Verfügung, die für die Integration vor Ort zuständig sind. Die Gemeinden sind verpflichtet, die Mittel rechtskonform und zweckmässig für Massnahmen einzusetzen, die geeignet sind, die Integration von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen zu fördern.
Das Amt für Soziales stellt Informationen zur Verfügung und pflegt einen engen Austausch mit den Gemeinden.
Was macht der Bund für Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene?
Der Bund hat per Mai 2019 die Integrationsagenda Schweiz (IAS) lanciert und fünf übergeordnete Wirkungsziele festgelegt:
- FL/VA erreichen einen ihrem Potenzial entsprechenden Sprachstand. Drei Jahre nach Einreise verfügen alle wenigstens über sprachliche Basiskenntnisse zur Bewältigung des Alltags (wenigstens A1).
- 80 Prozent der Kinder aus dem Asylbereich können sich beim Start der obligatorischen Schulzeit in der am Wohnort gesprochenen Sprache verständigen.
- Fünf Jahre nach Einreise befinden sich zwei Drittel aller FL/VA im Alter von 16 bis 25 Jahren in einer postobligatorischen Ausbildung.
- Sieben Jahre nach Einreise sind 50 Prozent aller erwachsenen FL/VA nachhaltig in den ersten Arbeitsmarkt integriert.
- Sieben Jahre nach Einreise sind FL/VA vertraut mit den Schweizerischen Lebensgewohnheiten und haben soziale Kontakte zur einheimischen Bevölkerung.
Als Unterstützung zur Erreichung der Wirkungsziele zahlt der Bund die Integrationspauschalen und eine Unterstützung im Rahmen des Programms S. Die Bundesmittel, die zweckgebunden sind, stehen für integrationsfördernde Massnahmen für FL/VA und Personen mit Schutzstatus S in den Gemeinden zur Verfügung.
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Abteilung Integration und Gleichstellung
Amt für Soziales
Spisergasse 41
9001 St.Gallen