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Die Regierung hat ein Projekt zur Revision des Gesetzes über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung (BehG) gestartet. Mit der Gesetzesrevision sollen die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung besser berücksichtigt und die Leistungen bedarfsgerechter finanziert werden können.

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Zweiter Revisionsschritt zum BehG

Ein zweiter Revisionsschritt ist bereits in Erarbeitung. Mit diesem wird auch die Finanzierung des stationären Wohnens neu geregelt, um ein möglichst einheitliches Finanzierungssystem über den gesamten Bereich Wohnen zu schaffen.

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Nora Stahr

Nora Stahr

Leiterin Stab, Projektleiterin

Amt für Soziales

Spisergasse 41
9001 St.Gallen