Die Regierung hat ein Projekt zur Revision des Gesetzes über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung (BehG) gestartet. Mit der Gesetzesrevision sollen die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung besser berücksichtigt und die Leistungen bedarfsgerechter finanziert werden können.
Erster Revisionsschritt zum BehG
Ein erster Revisionsschritt zum BehG ist fast abgeschlossen. Der II. Nachtrag zum BehG, mit dem die Behindertengleichstellungsrechte gestärkt werden, wird am 1. Oktober 2027 in Vollzug gesetzt. Über den Nachtrag zum BehG, mit dem künftig ambulante Leistungen im Bereich Wohnen finanziert werden, sowie über den III. Nachtrag zum BehG, mit dem behinderungsbedingte Kosten bei der familienergänzenden Kindebetreuung finanziert werden, wird am 29. November 2026 abgestimmt.
Die Botschaften und Entwürfe sind im Ratsinformationssystem neues Fenster unter den Geschäftsnummern 22.25.04, 22.25.05 und 22.25.06 abrufbar.
Weitere Informationen finden Sie auf den folgenden Seiten:
Newsletter «Revision BehG»
Für den Vollzug der neuen gesetzlichen Grundlagen sind verschiedene Umsetzungsvorbereitungen nötig. In unserem Newsletter informieren wir Sie jeweils über den aktuellen Stand dieser Arbeiten.
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Zweiter Revisionsschritt zum BehG
Ein zweiter Revisionsschritt ist bereits in Erarbeitung. Mit diesem wird auch die Finanzierung des stationären Wohnens neu geregelt, um ein möglichst einheitliches Finanzierungssystem über den gesamten Bereich Wohnen zu schaffen.
Noch offene Fragen?
Nora Stahr
Leiterin Stab, Projektleiterin
Amt für Soziales
Spisergasse 41
9001 St.Gallen

