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Die Regierung hat ein Projekt zur Revision des Gesetzes über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung (BehG) gestartet. Mit der Gesetzesrevision sollen die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung besser berücksichtigt und die Leistungen bedarfsgerechter finanziert werden können.

Aktueller Stand des Projekts

Die Regierung hat die Sammelvorlage mit drei Nachträgen Ende Juni 2025 dem Kantonsrat zugeleitet. Die Botschaften und Entwürfe sind im Ratsinformationssystem neues Fenster unter den Geschäftsnummern 22.25.04, 22.25.05, 22.25.06 abrufbar. Für die Vernehmlassung standen einige Unterlagen in Einfacher und Leichter Sprache zur Verfügung. Diese Unterlagen befinden sich am Schluss dieser Seite.  Der Kantonsrat hat die drei Nachträge in der Frühjahrsession 2026 in erster Lesung beraten. Die Diskussion und die Ergebnisse finden sich ebenfalls im Ratsinformationssystem neues Fenster. Vorgesehen ist, dass die zweite Lesung im Juni 2026 erfolgt und anschliessend die nötige Volksabstimmung im November 2027 stattfindet. Der Vollzug des revidierten Gesetzes wird voraussichtlich Mitte 2027 starten.

Die Arbeiten am zweiten Revisionsschritt, mit dem das Finanzierungsmodell im stationären Bereich Wohnen angepasst werden soll, sind in vollem Gang. Die Vernehmlassung für diesen IV. Nachtrag zum BehG ist für Frühling 2027 geplant.


    Ziele der Revision des BehG

    Das Projekt sieht drei zentrale Handlungsfelder vor:

    • Es soll ein Schritt in Richtung einer verstärkten Subjektfinanzierung unternommen werden. Die Finanzierung soll sich stärker an den betroffenen Menschen mit Behinderung orientieren.
    • Es soll geprüft werden, wie die Verankerung der Behindertengleichstellungsrechte im Kanton St.Gallen verbessert werden kann.
    • Es soll geprüft werden, ob das Angebot der familienergänzenden Betreuung für kleine Kinder mit Behinderung dem Bedarf entspricht und ob das Finanzierungssystem zweckmässig ist.

    Das Projekt wurde in zwei Revisionsschritte aufgeteilt:

    • Ein erster Revisionsschritt umfasst drei Nachträge zum BehG. Diese schaffen ein subjektorientiertes Finanzierungssystem für das Wohnen mit ambulanten Dienstleistungen, Anpassungen zur besseren Verankerung der Behindertengleichstellungsrechte in den kantonalen Gesetzesgrundlagen und eine Finanzierungslösung für die behinderungsbedingten Mehrkosten bei der familienergänzenden Kinderbetreuung in Kindertagesstätten. Der Vollzug ist für den 1. Januar 2027 geplant.
    • Ein zweiter Revisionsschritt soll ein neues Finanzierungssystem für den stationären Bereich Wohnen schaffen, damit möglichst keine Fehlanreize zwischen den beiden Angebotsarten mehr bestehen und die Angebotslandschaft im gesamten Bereich Wohnen für die Zukunft bereit ist. Der Vollzug dieses Revisionsschritts ist auf den 1. Januar 2029 vorgesehen.

    Zeitplan

    • Juni 2025: Verabschiedung der Vorlage zu Handen des Kantonsrates
    • Mitte 2025 bis Ende 2026: Parlamentarischer Prozess und Referendum
    • Ab Juni 2027: Vollzug

    Noch offene Fragen?

    Nora Stahr

    Nora Stahr

    Leiterin Stab, Projektleiterin

    Amt für Soziales

    Spisergasse 41
    9001 St.Gallen