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Die Regierung hat ein Projekt zur Revision des Gesetzes über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung (BehG) gestartet. Mit der Gesetzesrevision sollen die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung besser berücksichtigt werden können.

Ziele der Revision des BehG

Das Projekt sieht drei zentrale Handlungsfelder vor:

  • Es soll ein Schritt in Richtung einer verstärkten Subjektfinanzierung gemacht werden. Die Finanzierung soll sich stärker an den betroffenen Menschen mit Behinderung orientieren.
  • Es soll geprüft werden, wie die Verankerung der Behindertengleichstellungsrechte im Kanton St.Gallen verbessert werden kann.
  • Es soll geprüft werden, ob das Angebot der familienergänzenden Betreuung für kleine Kinder mit Behinderung dem Bedarf entspricht und ob das Finanzierungssystem zweckmässig ist.

Weitere Informationen zum Projekt finden Sie in der Medienmitteilung zur Verabschiedung des Projektauftrags durch die Regierung.

Zeitplan

  • Bis Mitte 2024: Erarbeitung der Vorlage durch die Projektorganisation
  • Zweite Jahreshälfte 2024: Vernehmlassungsverfahren
  • Juni 2025: Verabschiedung der Vorlage zu Handen des Kantonsrates
  • Mitte 2025 bis Ende 2026: Parlamentarischer Prozess und Referendum
  • Ab 2027: Vollzug

Stand des Projekts

Der Kick-off für das Projekt fand im Sommer 2022 statt. Damit wurde auch eine Begleitgruppe installiert. Die Begleitgruppe besteht aus Vertretenden der Anbieterorganisationen und aus Selbstbetroffenen bzw. Selbstbetroffenen-Organisationen. Die Begleitgruppe spiegelt die Projektinhalte mit der Projektleitung. Weitere Informationen dazu finden sich im Partizipationskonzept. Seit Sommer 2022 arbeitet das Projektteam in regelmässigem Austausch mit der Begleitgruppe an Bericht und Entwurf des Gesetzesnachtrags. Der Zeitplan konnte bisher eingehalten werden, das Projekt ist wie geplant auf Kurs.

Hier finden Sie das Partizipationskonzept:

Pilotprojekt «Wohnen mit Unterstützungsplan (WUP)»

Der Kanton erprobt die neue Finanzierung ambulanter Dienstleistungen in einem Pilotprojekt. Dieses soll zeigen, ob die neuen Instrumente und Finanzierungsmechanismen funktionieren, um den Bedarf der Betroffenen zu erfassen und abzudecken. Falls Sie Interesse haben, am Pilotprojekt teilzunehmen, finden Sie weitere Informationen im Rahmenkonzept und in den allgemeinen Informationen zum WUP.

Gerne können Sie sich auch direkt an den zuständigen Mitarbeiter Marcel Brunner, marcel.brunner@sg.ch wenden.

Noch offene Fragen?

Nora Stahr

Nora Stahr

Leiterin Stab, Projektleiterin

Amt für Soziales

Spisergasse 41
9001 St.Gallen