Auf diesen Seiten finden Sie Informationen zur kantonalen Behindertenpolitik, zu gesellschaftlicher Teilhabe und Barrierefreiheit von Menschen mit Behinderung, Angeboten und Fördermöglichkeiten für Menschen mit Behinderung sowie zu Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.

Was ist eine Behinderung?
Die Vorstellungen von Behinderung sind vielfältig. Der Kanton St.Gallen versteht Behinderung als Wechselwirkung zwischen einer Person und ihrem Umfeld. Als behindert gilt eine Person, wenn ihr eine
- voraussichtlich länger dauernde
- körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigung
- erschwert oder verunmöglicht,
- alltägliche Verrichtungen vorzunehmen, soziale Kontakte zu pflegen, sich fortzubewegen, sich aus- und fortzubilden oder eine Erwerbstätigkeit auszuüben.
Lebenssituation von Menschen mit Behinderung
Drei Videos zeigen beispielhaft die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung im Kanton St.Gallen.
Video: Dazu gehören
Video: Unterwegs sein
Video: Zusammen arbeiten
Erneuerte Angebotsstrategie im Bereich Behinderung
Der Kanton hat seine Angebotsplanung für Wohn- und Tagesstrukturangebote für erwachsene Menschen mit Behinderung erneuert. Der Blick zurück über die letzten vier Jahre zeigt, dass Bewährtes fortgesetzt werden kann. Gleichzeitig soll die Finanzierung künftig ermöglichen, das Angebot noch stärker auf die individuellen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung auszurichten.
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Abteilung Behinderung
Amt für Soziales
Spisergasse 41
9001 St.Gallen