Das fakultative lokale oder regionale Konzept zur Berufswahl regelt die konkrete Umsetzung vor Ort und klärt die Zuständigkeiten und die zeitlichen Abläufe unter Berücksichtigung der lokalen Rahmenbedingungen. Damit wird sichergestellt, dass alle Schülerinnen und Schüler der Schule – unabhängig des Jahrgangs und der zuständigen Lehrperson – Zugang zu einer gleichwertigen Unterstützung im Prozess der Berufswahl erhalten.
Im eigenen Konzept äussern sich die Oberstufen zu folgenden Bereichen:
- Die besondere Bedeutung der Berufswahl als zentrales Thema in der Oberstufe wird herausgearbeitet.
- Der Auftrag der Schule ist beschrieben: Lehrplanerfüllung im Fachbereich Berufliche Orientierung (BO), Koordination der diversen Berufswahl-Aktivitäten, individuelle Begleitung im Berufswahlprozess der einzelnen Schülerin, des einzelnen Schülers.
- Die Verantwortlichkeiten im Berufswahlprozess sind geklärt und im Konzept beschrieben: für Schulleitung, Klassenlehrperson, Fachlehrpersonen, Erziehungsberechtigte, Schülerin/Schüler, Berufs- und Laufbahnberatung (BLB), Schulsozialarbeit (SSA), weitere.
- Ein Berufswahlfahrplan für die Schule ist erstellt und die Zuständigkeiten für die einzelnen Elemente sind definiert. Die diversen Aktivitäten werden damit zeitlich koordiniert.
- Termine, welche weitere Beteiligte betreffen, sind mit diesen im Vorfeld abgesprochen (z.B. Elterninformation in der Primarschule, Infoveranstaltungen in weiterführenden Schulen, «Schnupperwochen» in Lehrbetrieben).
- Der Berufswahlfahrplan wird regelmässig überprüft und gegebenenfalls aktualisiert.
- Der Umgang mit «beschleunigenden Mechanismen» ist festgelegt.
- Der Unterricht im Fachbereich BO ist abgestimmt auf den Berufswahlfahrplan der Schule. Damit werden die Schülerinnen und Schüler für ihre Erkundungen in der Berufswelt und in der Mittelschule gut und rechtzeitig vorbereitet.
- Die Inhalte aus dem Fachbereichslehrplan Wirtschaft, Arbeit, Haushalt (WAH) sind im BO-Unterricht aufgenommen.
- Es ist festgelegt, welche Aktivitäten für alle Klassen der Schule gleichermassen gelten und welche unterschiedlich gehandhabt/fakultativ durchgeführt werden können (z.B. Teilnahme an Berufsmessen, Führen eines «Schnuppertagebuchs»).
- Die Möglichkeiten und Abläufe für Berufspraktika/«Schnupperlehren» sind geregelt. Auch die Bedürfnisse von Jugendlichen, welche die Mittelschule anstreben, sind dabei berücksichtigt.
- Die Handhabung von Urlaubsgesuchen für individuelle Termine in Zusammenhang mit der Berufswahlvorbereitung (z.B. Beratungsgespräche BLB, Tagespraktika/«Schnupperlehren») und allfällige Fristen diesbezüglich sind beschrieben und richten sich nach den Weisungen zu Besonderen Unterrichtsveranstaltungen.
- Die Zusammenarbeit zwischen den Lehrpersonen der Fachbereiche BO und Deutsch (Bewerbungsunterlagen erstellen, Vorstellungsgespräche vorbereiten) ist geregelt. Insbesondere wird dadurch sichergestellt, dass die Inhalte mit Bezug zum Bewerbungsverfahren im Fachbereich Deutsch zum passenden Zeitpunkt bearbeitet werden, um den Berufswahlprozess zu unterstützen.
- Unterrichtsmaterialien und Instrumente zur Begleitung der Schülerinnen und Schüler in ihrem Berufswahlprozess sind definiert und werden regelmässig überprüft (z.B. «Schnuppertagebuch», Rückmeldeformular nach Berufspraktika).
- Die gemeinsame Nutzung von Lehrmitteln in BO und WAH (Bereich Arbeit) ist geklärt.
- Der Einsatz des Lernfördersystems Lernpass plus (mit Stellwerk) ist festgelegt und entspricht den kantonalen Vorgaben.
- Der Einbezug der Erziehungsberechtigten (Elternanlässe, Elterngespräche, weitere), ist beschrieben.
- Der Einsatz von Dolmetscherinnen oder Dolmetschern für die Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten, welche nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, ist geregelt.
- Der Umgang mit Erziehungsberechtigten, die nicht ausreichend mitwirken, ist geregelt.
- Die Zusammenarbeit zwischen Schule und BLB ist verankert und eine Jahresplanung dazu ist erstellt.
- Die Zusammenarbeit mit weiterführenden Schulen (Mittelschulen, Berufsfachschulen), mit Lehrbetrieben und mit Brückenangeboten ist beschrieben.
Die Zusammenarbeit mit Organisationen des weiteren Umfelds der Schülerinnen und Schüler ist beschrieben (z.B. Vereine, Jugendarbeit, kommunale Beratungsstellen).
- Die Form der Unterstützung durch die Schule für Schülerinnen und Schüler, die sich auf eine Aufnahmeprüfung der Mittelschulen oder der Berufsmaturität vorbereiten, ist festgelegt.
- Massnahmen der Schule zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit speziellen Berufswahlbedingungen (z.B. Migrationshintergrund) stehen bereit und das Prozedere für ihren Einsatz ist definiert.
- Das Prozedere für Anmeldung beim Case Management BB von Schülerinnen und Schülern, deren Integration in eine Lehre oder eine weiterführende Schule gefährdet ist, ist beschrieben.
- Das Vorgehen für die frühzeitige IV-Anmeldung von Jugendlichen mit gesundheitlichen und/oder kognitiven Beeinträchtigungen, welche die Berufswahl oder -tätigkeit erschweren, ist festgelegt (Anmeldung durch die Erziehungsberechtigten).
- Die Aufgabe der Schulsozialarbeit (SSA) im Bereich der Berufswahlvorbereitung und -begleitung ist festgelegt.
- Das allfälliges Angebot der Beruflichen Nachbetreuung für ehemalige Schülerinnen und Schüler der Kleinklasse Oberstufe oder Schülerinnen und Schüler mit Individuellen Lernzielen ist beschrieben (gemäss lokalem Förderkonzept).
- Die Schule legt ihre Überlegungen zur Weiterbildung der Lehrpersonen im Bereich der Berufswahlvorbereitung dar. Sie unterscheidet dabei zwischen der einzelnen Lehrperson (z.B. während Intensivweiterbildung) und der Schule als Organisation.
- Die Massnahmen der Schule, um sich als Organisation im Zuge der ständigen Veränderung auf Seiten Berufs- und Schulangebote auf dem Laufenden zu halten, sind festgelegt.
- Es wird beschrieben, wie bei personellen Veränderungen die Erfahrungen und die Kenntnisse sowie die aufgebauten Kontakte zu den weiteren Beteiligten für die Schule erhalten bleiben und auch von neuen Lehrpersonen genutzt werden können.
- Es ist festgelegt, in welchem Rhythmus und durch wen eine Aktualisierung des gesamten Konzepts oder einzelner Teile davon geprüft wird.
- Es ist festgelegt, wie die Schülerinnen und Schüler selbst, die Erziehungsberechtigten, BLB, SSA, Lehrbetriebe, Schulen der Sekundarstufe II und weitere Beteiligte über das Konzept grundsätzlich sowie über allfällige Anpassungen informiert werden.