Für den Fachbereich «Sprachen» stellen wir folgende Hinweise zu Verfügung.
Deutsch
Deutschunterricht für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund ist als begleitendes pädagogisches Angebot im kantonalen Sonderpädagogik-Konzept beschrieben. Es wird unterschieden zwischen Anfangs- und Aufbau-Unterricht. Beide Massnahmen orientieren sich am individuellen Sprachstand der Schülerin oder des Schülers und an den im Lehrplan beschriebenen Kompetenzstufen im Fachbereich Deutsch.
Zielgruppe
Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihres Migrationshintergrundes keine oder nur unzureichende Deutschkenntnisse haben, sind bei Bedarf während bis zu vier Jahren in der Standardsprache Deutsch zusätzlich zu fördern. Im Zentrum steht die gezielte und qualitative hochstehende Sprachförderung.
Organisation
Während dem ersten Jahr findet der Anfangsunterricht statt, der in zwei Formen möglich ist: in einer Deutschklasse (Intensivklasse) oder mit zusätzlichem Intensivunterricht Deutsch (mind. 4 Lektionen je Woche).
Wenn die Schülerin oder der Schüler nach dem Anfangsunterricht noch nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt, um dem Unterricht gut folgen zu können, so wird während oder ausserhalb der regulären Unterrichtszeiten während 2 bis 4 Lektionen Aufbauunterricht erteilt.
Fremdsprachen
Wir unterstützen Sie mit Empfehlungen, didaktischen Grundsätzen, Informationen zu «Austausch und Mobilität» usw. Durch den Lehrplan Volksschule wird sichergestellt, dass alle Kinder im Kanton dieselben Rahmenbedingungen für den Unterricht erfahren. Die Stundentafel im Lehrplan hält fest, in welchen Klassen welche Fächer mit welchen Dotationen unterrichtet werden, und die Lernziele sind definiert. Weitere kantonale Regelungen bestehen im Bereich der Beurteilung im Reglement über Beurteilung, Promotion und Übertritt in der Volksschule. Ausführungen zur Dispensation von einzelnen Fächern finden Sie in der Handreichung Schullaufbahn.
Für Eltern und weitere interessierte Personen haben wir Informationen zum Thema «Fremdsprachen lernen» zusammengestellt.
Das Fach Englisch ist im Kanton St.Gallen ein Pflichtfach und wird ab der 3. Primarklasse mit unterschiedlicher wöchentlicher Lektionenzahl unterrichtet. Sekundarschülerinnen und -schüler besuchen bis zum Ende der Volksschulzeit das Fach Englisch, während Schülerinnen und Schüler der 3. Realklasse Englisch als Wahlfach besuchen können. In der 3. Oberstufe können alle Schülerinnen und Schüler im Wahlfachbereich das Zusatzangebot Englisch besuchen.
Die Schülerinnen und Schüler erlangen in den sechs Kompetenzbereichen «Hören», «Lesen», «Sprechen», «Schreiben», «Sprache(n) im Fokus» und «Kulturen im Fokus» eine Handlungskompetenz, mit welcher sie die Fremdsprache Englisch in konkreten alltäglichen Situationen anwenden können.
Das Fach Französisch ist im Kanton St.Gallen ein Pflichtfach und wird ab der 5. Primarklasse mit unterschiedlicher Lektionenzahl unterrichtet.
Sekundarschülerinnen und -schüler besuchen bis zum Ende der Volksschulzeit das Fach als Pflichtfach, während Schülerinnen und Schüler der 2. Realklasse Französisch als Wahlpflichtfach sowie in der 3. Realklasse als Wahlfach belegen können. Zusätzlich können sie in der 2. und 3. Oberstufe im Rahmen des Wahlfachbereichs das Zusatzangebot Französisch besuchen.
Die Schülerinnen und Schüler erlangen in den sechs Kompetenzbereichen «Hören», «Lesen», «Sprechen», «Schreiben», «Sprache(n) im Fokus» und «Kulturen im Fokus» eine Handlungskompetenz, mit welcher sie die Fremdsprache Französisch in konkreten alltäglichen Situationen anwenden können.
Für begabte Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule bietet das Wahlfach Latein eine Gelegenheit, ganz allgemein ihre Sprachkompetenzen durch Einblicke in ein überaus klares Grammatiksystem und einen lebendigen Wortschatz spürbar zu verbessern.
Latein ist in der 1. und 2. Klasse der Sekundarschule ein Wahlfach mit Durchführungspflicht und findet grundsätzlich während drei Lektionen pro Woche statt. Der Unterricht kann in der 1. Sekundarklasse alternativ im Laufe des Schuljahres mit vier (anstatt drei) Wochenlektionen einsetzen. Über das gesamte Schuljahr hinweg ist die Lektionentafel einzuhalten. Eine Wochenlektion findet jahrgangsübergreifend statt, sofern in beiden Jahrgängen zusammen nicht mehr als 14 Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden.
Vor bzw. beim Übertritt von der Primarschule in die Oberstufe kommt der Information der Schülerinnen und Schüler und deren Eltern eine zentrale Rolle zu, wenn es darum geht, fürs Wahlfach Latein zu begeistern.
Das Amt für Volksschule hat in Zusammenarbeit mit der kantonalen paritätischen Lateinkommission (LaKo) den Informationsflyer zum Wahlfach Latein in der Oberstufe aus dem Jahr 2013 überarbeitet. Es gibt einen Informationsflyer für Schülerinnen und Schüler und ein Informationsblatt für Eltern. Mit diesem Informationsblatt zum Wahlfach Latein wurde die bereits bestehende Sammlung der Informationsblätter für Eltern erweitert, welche auf dieser Website neues Fenster zum Download zur Verfügung steht.
Die Sekundar- und Realschülerinnen und –schüler der 2. und 3. Oberstufe haben die Möglichkeit, Italienisch als Wahlfach zu besuchen. Ein Neuanfang des Wahlfachs kann auch in der 3. Oberstufe erfolgen. Es wird durchgeführt, wenn genügend Anmeldungen eingegangen sind.
In der mehrsprachigen Schweiz ist eine andere Kultur nie weit weg. Dank dem frühen Fremdsprachenunterricht kommen Schulkinder schon früh mit anderen Kulturräumen in Kontakt.
Noch wertvoller ist natürlich der persönliche Austausch. Die Regionalen Didaktischen Zentren (RDZ) unterstützen Schulen und Lehrpersonen, die sich für einen Sprachaustausch interessieren. Sie bieten folgende Dienstleistungen an:
- Informationen zum Sprachaustausch sammeln und verbreiten;
- Ideen und Vorschläge für Austauschmöglichkeiten aufarbeiten und verbreiten;
- Lehrpersonen bei der Antragsstellung für Fördergelder und bei der inhaltlichen Gestaltung des Austauschs beraten und unterstützen;
- Interessierte über die Sprachgrenzen hinweg miteinander vernetzen.
Michael Burtscher
Nationale Anlaufstelle für Fragen rund um den Austausch, sowohl innerhalb der Schweiz wie in Europa, ist die Stiftung für die Förderung von Austausch und Mobilität (SFAM). Zuständig für die operative Abwicklung der Projekte und Aktivitäten im Bereich von Austausch und Mobilität in der Aus- und Weiterbildung auf nationaler und internationaler Ebene bei SFAM ist «Movetia», die Schweizer Agentur für Austausch und Mobilität. Sie arbeitet im Auftrag von Bund und Kantonen.
Auf der Plattform match&move von Movetia können Schulen und Lehrpersonen, die einen Klassenaustausch organisieren möchten, ihr Projekt präsentieren und mit wenigen Klicks nach einer geeigneten Partnerklasse suchen.
Kann mein Kind vom Französischunterricht dispensiert werden?
Grundsätzlich ist eine Dispensation in allen Schulfächern möglich. Allerdings kann eine Dispensation gewisse Anschlussmöglichkeiten nach der Schulzeit verhindern. Die Schulbehörden sind angehalten, zurückhaltend und nur in begründeten Ausnahmefällen eine solche zu genehmigen. Dies ist im Sonderpädagogik-Konzept für die Regelschule neues Fenster geregelt. Es braucht eine Abklärung beim Schulpsychologischen Dienst. Eine Dispensation ist in der Regel ein endgültiger Entscheid. Weitere Informationen sind in der Handreichung Schullaufbahn neues Fenster zu finden.
Die Volksschule hat den Auftrag jedes Kind gemäss seinen Fähigkeiten zu fördern und bei Schwierigkeiten für die notwendige Unterstützung zu sorgen. Wie in anderen Fächern können sonderpädagogische Massnahmen eingesetzt werden, wenn die Entwicklung der einzelnen Schülerin bzw. des einzelnen Schülers beeinträchtigt ist und die Leistung über längere Zeit ungenügend sind. Wenn die Entwicklung und der Schulerfolg des Kindes trotz der verfügten Förderung immer noch gefährdet ist, können individuelle Lernziele (ILZ) verfügt werden.
Die Dispensation ist erst der letzte Schritt, wenn die vorhergehenden Massnahmen zur Unterstützung keinen Erfolg brachten.
Welche Aspekte sind bei der Beurteilung besonders zu berücksichtigen?
Ziel der Beurteilung ist die Förderung der Fremdsprachenkompetenzen, insbesondere der kommunikativen Fähigkeiten gemäss Lehrplanvorgaben. Schulinterne Vorgaben dürfen keine höheren Anforderungen enthalten als die im Lehrplan vorgegebenen.
Inhalt steht vor Form; sprachliche Mittel wie Wortschatz oder Grammatik dienen der Kommunikation und sollen im Kontext beurteilt werden. Formale Korrektheit gewinnt mit dem Alter und Niveau der Lernenden an Bedeutung, bleibt aber zweitrangig. Isolierte Übungen wie Diktate oder Übersetzungen entsprechen nicht der aktuellen Didaktik in den Lehrmitteln.
Alle Kompetenzbereiche – Hören, Lesen, Sprechen, Schreiben, Sprache(n) im Fokus und Kulturen im Fokus – sind für die Zeugnisnote relevant. Der Bereich Sprache(n) im Fokus soll integriert, nicht isoliert beurteilt werden. Für die Bewertung mündlicher Kompetenzen sind verschiedene Sprechanlässe im Unterricht zu nutzen, wobei Verständlichkeit wichtiger ist als korrekte Aussprache. Vielfältige, abwechslungsreiche Aufgabenstellungen sowie differenzierte Beurteilungsformen und -anlässe fördern eine ganzheitliche Bewertung. Lehrmittel bieten dafür geeignete Beispiele und Bewertungshilfen.
Formale Korrektheit umfasst neben Rechtschreibung auch Satzbau und Grammatik. Für die Zeugnisnote zählen alle Kompetenzbereiche: Hören, Lesen, Sprechen, Schreiben, Sprache(n) im Fokus und Kulturen im Fokus. Unterschiedliche Beurteilungsformen sollen im Unterricht gezielt eingesetzt werden, wobei einzelne Bereiche je nach Unterrichtsschwerpunkt unterschiedlich gewichtet werden können.
Was ist bei der Unterrichtssprache besonders zu beachten?
Im Fremdsprachenunterricht soll die Zielsprache möglichst oft als Unterrichtssprache verwendet werden, damit sie als gemeinsames Verständigungsmittel erlebt und die rezeptiven Kompetenzen gefördert werden. Lehrpersonen dienen als sprachliches Vorbild und sollen die Fremdsprache aktiv einsetzen. Die Schülerinnen und Schüler sollen regelmässig Gelegenheit haben, die Sprache zu hören und anzuwenden.
Deutsch wird nur eingesetzt, wenn es für das Verständnis notwendig ist – vor allem in frühen Lernphasen. Mit wachsender Sprachkompetenz nimmt der Gebrauch der Fremdsprache zu. Unterstützt wird das Verstehen durch Mimik, Gestik und visuelle Hilfen. Ein häufiger Wechsel zwischen den Sprachen soll vermieden werden. Ergänzend kann immersiver Unterricht stattfinden, auch in anderen Fächern, je nach Ressourcen und Möglichkeiten der Lehrperson.
Wie wird die Rechtschreibung im Fremdsprachenunterricht gehandhabt?
Wichtigstes Ziel ist die Verständlichkeit: Schülerinnen und Schüler sollen sich in der neuen Sprache mitteilen können. Erst an zweiter Stelle geht es um die korrekte Schreibweise. Die Schülerinnen und Schüler bauen eine zunehmend korrekte Schreibweise auf und sollen vor allem in häufig verwendeten Wörtern keine Fehler mehr machen.
Diktate, wörtliche Übersetzungen und isolierte Wörterprüfungen «Deutsch – Englisch» oder «Deutsch – Französisch» entsprechen nicht dem aktuellen Unterrichtsverständnis und sollen nicht durchgeführt werden. Wörter sollen im Kontext gelernt werden.
Wie soll im Fremdsprachenunterricht mit Fehlern umgegangen werden?
Im schulischen Fremdsprachenunterricht steht die kommunikative Verständigung im Vordergrund. Fehler sind ein normaler Teil des Lernprozesses und werden nicht ständig und nicht alle korrigiert. Die Lehrperson passt ihr Korrekturverhalten an die jeweilige Lernsituation und das Sprachniveau der Schülerinnen und Schüler an. Bei Übungen zum Sprechfluss wird eher zurückhaltend korrigiert, da ständiges Eingreifen die Kommunikation hemmen kann. Gezielte Korrekturen sind vor allem dann wichtig, wenn es um die genaue Sprachverwendung geht.
Wie kann die Schulleitung Rahmenbedingungen schaffen, die den Fremdsprachenunterricht begünstigen?
Die Schulleitung kann den Fremdsprachenunterricht gezielt fördern, indem sie unterstützende Rahmenbedingungen schafft. Dazu gehören unter anderem der sinnvolle Einsatz von Klassenteilungslektionen, eine pädagogisch durchdachte Stundenplangestaltung (z.B. nicht zwei Fremdsprachen unmittelbar nacheinander setzen) sowie die Förderung von Weiterbildungen. Auch eine gut ausgestattete Infrastruktur und der Zugang zu Sprachaustauschprogrammen mit anderssprachigen Regionen der Schweiz helfen dabei, den Unterricht lebendig und wirksam zu gestalten – und fördern zugleich die Motivation der Schülerinnen und Schüler.
Welche Tests eignen sich, um bei Schülerinnen und Schülern mit Vorkenntnissen in Französisch oder Englisch eine Standortbestimmung zu machen?
Von Cambridge steht ein kostenloser Online-Test neues Fenster für Kinder zu Verfügung (Young Learners).
Danach bekommt man ein geschätztes Niveau: YLE (Young Learners Englisch) Starters, Movers (A1) oder Flyers (A2).
Weiter gibt es, ebenfalls von Cambridge, einen Placement Test neues Fenster für Kinder.
Für Französisch gibt es ebenfalls die Möglichkeit, Probetests oder Prüfungen abzulegen. Für Schülerinnen und Schüler der Primarschule eignet sich das DELF Prim neues Fenster, für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe das DELF Junior neues Fenster.
Was bringt es meinem Kind konkret, wenn es Französisch kann?
Rund die Hälfte der Jugendlichen, die eine Lehre machen, entscheidet sich für einen Beruf, bei dem in der Berufsschule Französisch auf dem Stundenplan steht.
Erhebungen zeigen, dass Arbeitnehmende zwischen 10 bis 30% mehr verdienen, wenn sie Englisch und Französisch sprechen.
Darf man in den Fremdsprachen Hausaufgaben geben?
Für den Fremdsprachenunterricht gelten dieselben Vorgaben wie für alle anderen Fächer: Hausaufgaben sind dann sinnvoll, wenn sie selbständig bearbeitet werden können und wenn sie im Unterricht aufgegriffen, ausgewertet und weiterverwendet werden. Weitere Informationen finden sich auf dieser Seite.
Wo erhalten Lehrpersonen Unterstützung, wenn sie einen Klassenaustausch oder ein gemeinsames Projekt mit einer Klasse aus der Westschweiz planen?
Die Movetia neues Fenster bietet und vermittelt eine Vielzahl von Möglichkeiten des Austauschs: Nicht nur für Schulklassen, sondern auch für Lehrpersonen, die Kontakt mit einer Kollegin / einem Kollegen aus dem anderen Sprachgebiet aufbauen möchten.
Zudem fördern die Regionalen Didaktischen Zentren der PHSG im Auftrag des Verbands St. Galler Volksschulträger und des Amts für Volksschule Sprachaustausch-Projekte auf Volksschulstufe. Sie beraten Lehrpersonen bei der Antragsstellung für Fördergelder und unterstützen sie bei der inhaltlichen Gestaltung des Austauschs, stellen Informationen zusammen und verbreiten Ideen und Vorschläge für Austauschmöglichkeiten. Weitere Informationen sind auf dem Blog «Austausch & Mobilität» neues Fenster zu finden.
Ein Schüler besucht aufgrund eines Wohnortwechsels ab dem neuen Schuljahr die 1. Sekundarschule. Die Primarschule hat er im Kanton Graubünden besucht und weist dementsprechend keine Kenntnisse in Französisch auf. Wie können die Lehrpersonen den Schüler unterstützen, sodass der Schüler keine Nachteile für seine Schulkarriere hat?
Gemäss Sonderpädagogik-Konzept für die Regelschule neues Fenster können Schülerinnen und Schüler bei schulischen Schwierigkeiten zusätzlich zum Klassenunterricht mit Nachhilfeunterricht gefördert unterstützt werden (Abschnitt: 4.3.2 Nachhilfeunterricht). «Dabei handelt es sich um eine befristete Massnahme zur Überbrückung von besonderen Situationen (wie z.B. Wohnortwechsel). Die Lerninhalte werden einerseits auf die individuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler und andererseits auf die Themen der Klasse abgestimmt. Der Nachhilfeunterricht findet im Einzel- oder Kleingruppenunterricht und in Absprache mit den Beteiligten während oder ausserhalb des regulären Unterrichts statt…».
Somit ist der Nachhilfeunterricht für den Schüler, welcher aus dem Kanton Graubünden zuzieht, sicherlich eine adäquate Massnahme, damit der Schüler die (verpassten) Unterrichtsinhalte in Französisch aufholen kann. In der Regel können gut begabte und motivierte Schülerinnen und Schüler schnell dem Französischunterricht in der Klasse partizipieren. Die Schule ist dafür zuständig, dass der Anschluss gewährleistet und sichergestellt wird.
Noch offene Fragen?
Andrea Lenzin
Pädagogische Mitarbeiterin
Schule und Unterricht
Amt für Volksschule
Davidstrasse 31
9001 St.Gallen