Der Lehrplan bestimmt die Unterrichtsbereiche nach Inhalt und Lektionenzahl und legt die Bildungs- und Lernziele fest. Er regelt in der Lektionentafel die Unterrichtszeit zu den einzelnen Fachbereichen nach Jahrgangsklasse und berücksichtigt die verschiedenartigen Bildungsbedürfnisse
Der Lehrplan Volksschule beschreibt den bildungspolitisch legitimierten Auftrag der Gesellschaft an die Volksschule.
Er legt die Ziele für den Unterricht aller Stufen der Volksschule fest und ist ein Planungsinstrument für Lehrpersonen, Schulen und Bildungsbehörden. Er orientiert Eltern und Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler, die Abnehmer der Sekundarstufe II, die Pädagogischen Hochschulen und die Lehrmittelschaffenden über die in der Volksschule zu erreichenden Kompetenzen. Die Schule als Institution und die Lehrpersonen haben den Auftrag, die Erreichung der Grundansprüche im Unterricht zu ermöglichen.
In der Lektionentafel regelt er die Unterrichtszeit zu den einzelnen Fachbereichen nach Jahrgangsklasse und berücksichtigt die verschiedenartigen Bildungsbedürfnisse.
Anpassung der Rahmenbedingungen: Vollzug ab August 2021
Der Bildungsrat hat die Rahmenbedingungen des Lehrplans Volksschule nach Ablauf der Einführungszeit als Gesamtpaket ausgewertet. Unter Berücksichtigung der Vernehmlassungsergebnisse hat er im November 2020 Anpassungen mit Vollzug ab 1. August 2021 erlassen. Die Regierung hat die Anpassungen ebenfalls im November 2020 genehmigt.
Folgende Anpassungen treten auf das Schuljahr 2021/22 in Vollzug:
- Der Fachbereich «Ethik, Religionen, Gemeinschaft» (ERG) wird im Klassenverband durch die Schule unterrichtet. Ab der 3. Primarklasse bis zur 3. Oberstufe ist ERG mit einer Wochenlektion dotiert. In der Primarschule werden im Fachbereich ERG die Kompetenzbereiche NMG.10 (neu), NMG.11 und NMG.12 vermittelt. In der Oberstufe gilt der Lehrplan ERG für den 3. Zyklus.
- Das Wahlfach Religion der Landeskirchen wird neu dotiert: 1. Primarklasse und 1.-3. Oberstufe: 0-1 Lektionen je Woche. 2.-6. Primarklasse: 0-2 Lektionen je Woche. Der Entscheid über die Dotation innerhalb dieser Bandbreite liegt bei den Landeskirchen.
- In der Sekundar- und Realschule kann die jährliche Dotation bei «Wirtschaft, Arbeit, Haushalt» (WAH) angepasst werden. Die Schülerinnen und Schüler besuchen in der 2. und 3. Oberstufe insgesamt 6 Wochenlektionen in diesem Fachbereich. Eine Anpassung der Lektionentafel muss innerhalb der Schuleinheit einheitlich gestaltet und dokumentiert werden. Schulen, die die Lektionentafel im Fachbereich WAH in diesem Rahmen anpassen, werden angewiesen, ihre flexibilisierte Lektionentafel zu dokumentieren. Dieses Dokument muss der Schulaufsicht im regelmässig stattfindenden Aufsichtsverfahren unterbreitet werden.
- Die jährliche Dotation im Fachbereich «Berufliche Orientierung» (BO) kann angepasst werden. Während der gesamten Oberstufe besuchen die Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule 3 Wochenlektionen und jene der Realschule sowie der Kleinklasse 6 Wochenlektionen BO. Je Schuljahr findet BO während mindestens einer halben Wochenlektion statt. Eine Anpassung der Lektionentafel muss innerhalb der Schuleinheit einheitlich gestaltet und dokumentiert werden.
- In altersdurchmischten Kleinklassen kann der Schulträger aus pädagogischen und/oder organisatorischen Gründen Abweichungen vornehmen. Eine entsprechende Anpassung muss dokumentiert und schriftlich begründet werden. Über die drei Schuljahre kann in den Fachbereichen «Sprachen», «Mathematik», «Natur, Mensch, Gesellschaft» sowie «Gestalten» pro Fachbereich bis maximal 1 Lektion abgewichen werden. In den übrigen Fachbereichen ist die Dotation über die drei Schuljahre insgesamt einzuhalten. Dokumentation und Begründung müssen der Schulaufsicht im regelmässig stattfindenden Aufsichtsverfahren unterbreitet werden.
- In der Lektionentafel für Wahlfächer der Oberstufe in der 2. Sekundarklasse wird bei «Textiles und Technisches Gestalten» (TTG) die Dotation von 2 auf 2–3 angepasst. Dadurch können Sekundar- und Realschülerinnen und -schüler das Fach TTG gemeinsam besuchen.
- Die «Angebote der Schule/Kirchen» (ASK) werden neu «Freifächer» genannt.
- Die Fussnote im Fachbereich «Musik» in der 5. und 6. Primarklasse wird gestrichen.
FAQ zu ERG
Für den ERG-Unterricht ist ein Diplom als Volksschul-Lehrperson notwendig. Altrechtliche Handarbeit- und Hauswirtschaftslehrpersonen sind unterrichtsberechtigt, wenn sie die Weiterbildung an der Pädagogischen Hochschule St.Gallen im Bereich ERG absolviert haben (Modul 1 und 2). Zuständig für die entsprechende Einsatzplanung ist die Schulleitung vor Ort.
Da in ERG die Förderung der Klassengemeinschaft im Zentrum steht, sollte der Unterricht wenn immer möglich durch die Klassenlehrperson unterrichtet werden.
Katechetinnen und Katecheten ohne Lehrdiplom können grundsätzlich für ERG angestellt werden. Die Anstellung darf nur befristet erfolgen. Die Entlöhnung beträgt jedoch nur 75 % der Lohnklasse 1 für den erteilten Unterricht (Art. 21 der Verordnung über das Personalrecht der Volksschul-Lehrpersonen; sGS 213.14; abgekürzt VPVL).
Da in ERG die Förderung der Klassengemeinschaft im Zentrum steht, sollte der Unterricht wenn immer möglich durch die Klassenlehrperson unterrichtet werden.
Projektabschluss zur Einführung «Lehrplan Volksschule»
Ein ausführlicher Schlussbericht zum kantonalen Lehrplanprojekt, verfasst von der Projektgruppe, wurde vom Bildungsrat im Oktober 2020 zur Kenntnis genommen. Das Einführungsprojekt ist damit offiziell beendet.
Informationsmaterialien zum Lehrplan Volksschule
Die Broschüre fasst alle kantonalen Konkretisierungen und Hinweise zum Lehrplan zusammen und richtet sich an die Lehrpersonen.
Die Kantone Appenzell Ausserrhoden, St.Gallen und Thurgau führen in den kommenden Jahren einen neuen Lehrplan ein. Vor diesem Hintergrund haben sie die Produktion von gemeinsamen Kurzfilmen beschlossen, der am Beispiel verschiedener Schulstufen und Fächer einen Einblick in die lehrplanbasierte Unterrichtsgestaltung gibt. Die illustrierten Beispiele können als Anknüpfpunkt dienen für die Arbeit mit dem neuen Lehrplan Volksschule, zur Reflexion anregen, in der Weiterbildung eingesetzt werden oder auch als Einstieg für den Dialog mit den Eltern verwendet werden.
Im Mittelpunkt des Films stehen Impressionen aus dem Unterricht. Es werden Merkmale der Arbeit mit dem neuen Lehrplan sowie dessen Auswirkungen auf die Unterrichtsgestaltung thematisiert.
Vom Kindergarten bis zur Sekundarstufe I werden Ausschnitte aus dem Unterricht von Lehrpersonen aus den beteiligten Kantonen gezeigt, die mit dem neuen Lehrplan unterwegs sind. Sie gewähren Einblick in unterschiedliche Fachbereiche und machen ihre Überlegungen bei der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung ihres Unterrichts transparent. Die Lehrpersonen formulieren Erwartungen an den neuen Lehrplan, benennen Herausforderungen und reflektieren erste Erfahrungen bei der konkreten Umsetzung im Unterricht. Ergänzt wird diese Annäherung mit Statements der Schulleitungen, die aus ihrer Perspektive die Möglichkeiten und Chancen des neuen Lehrplans erläutern.
Die DVD kann beim Amt für Volksschule (Mail) bezogen werden.

Der Elternflyer «Was gilt jetzt?» zeigt kurz und verständlich auf, was sich für die Schülerinnen und Schüler durch den neuen Lehrplan verändert. Die Kurzversion des Elternflyers, welche die wichtigsten Inhalte zum Lehrplan Volksschule zusammenfasst, liegt in 13 Fremdsprachen vor.