Für die weiteren Fächer stellt das Amt für Volksschule folgende zusätzliche Unterlagen und Hinweise zur Verfügung.
- Gemäss Volksschulgesetz stellen die Schulträger den Landeskirchen für den Religionsunterricht (RU) Unterrichtsraum sowie Zeit innerhalb des Stundenplans zur Verfügung.
- Schülerinnen und Schüler, die am RU teilnehmen, besuchen damit zusätzliche Lektionen.
- Auf der Primarstufe ist mit Ausnahme der 2. Klasse (dort 2 Lektionen) jeweils eine Lektion landeskirchlicher Religionsunterricht pro Woche und Klasse aufgeführt.
- In der Lektionentafel der Oberstufe ist kein Religionsunterricht aufgeführt.
- Vom Religionsunterricht abzugrenzen ist der Unterricht in Ethik, Religionen, Gemeinschaft Schule und Ethik, Religionen, Gemeinschaft Kirchen.
Das Bildungsdepartement hat in Zusammenarbeit mit dem Verband St.Galler Volksschulträger (SGV) und den Landeskirchen folgendes Merkblatt zum Religionsunterricht der Kirchen verfasst.
Folgende Anpassungen treten auf das Schuljahr 2021/22 in Vollzug:
- Der Fachbereich «Ethik, Religionen, Gemeinschaft» (ERG) wird im Klassenverband durch die Schule unterrichtet. Ab der 3. Primarklasse bis zur 3. Oberstufe ist ERG mit einer Wochenlektion dotiert. In der Primarschule werden im Fachbereich ERG die Kompetenzbereiche NMG.10 (neu), NMG.11 und NMG.12 vermittelt. In der Oberstufe gilt der Lehrplan ERG für den 3. Zyklus.
- Das Wahlfach Religion der Landeskirchen wird neu dotiert: 1. Primarklasse und 1.-3. Oberstufe: 0-1 Lektionen je Woche. 2.-6. Primarklasse: 0-2 Lektionen je Woche. Der Entscheid über die Dotation innerhalb dieser Bandbreite liegt bei den Landeskirchen
Die selbständige Projektarbeit ist ein Bestandteil des letzten Schuljahres. In der Sekundar- und Realschule ist die Projektarbeit obligatorisch. Für Schülerinnen und Schüler der Kleinklasse besteht in der 3. Oberstufe die Möglichkeit, im Rahmen der individuellen Schwerpunkte eine Projektarbeit zu erstellen
Die ausführliche Wegleitung steht als Download zur Verfügung, ebenso die Instrumente (Anhänge) im Word-Format, welche auf die spezifischen Bedürfnisse der Schulen angepasst werden können.