Lehrmittel konkretisieren Lehrplaninhalte und unterstützen die Vorbereitung und Durchführung des Unterrichts. Der Bildungsrat bezeichnet Lehrmittel mit dem Status: obligatorisch, alternativ-obligatorisch oder empfohlen.
Kategorie |
Definition |
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obligatorisch | Ein obligatorisches Lehrmittel muss auf der entsprechenden Stufe zur Erreichung der Lehrplanziele des zugehörigen Fach- oder Teilbereichs verwendet werden. Die Verwendung von zusätzlichen Unterrichtsmedien ist zulässig. |
alternativ-obligatorisch | Wenn zum gleichen Fachbereich mehr als ein Lehrmittel angeboten wird, muss eines der alternativ-obligatorischen Lehrmittel zur Erreichung der Lehrplanziele des zugehörigen Fach- oder Teilbereichs verwendet werden. Die Verwendung von zusätzlichen Unterrichtsmedien ist zulässig. |
empfohlen | Empfohlene Lehrmittel werden zu ausgewählten Sach- und Themenbereichen zur Erfüllung der Lehrplanziele abgegeben. Die Verwendung von andern Lehrmitteln ist zulässig. |
Lehrmittelfinanzierung 2023
Die Sammelbotschaft Haushaltsgleichgewicht 2022plus wurde in der Novembersession 2022 dem Kantonsrat zugeleitet. Für den XXVIII. Nachtrag des Volksschulgesetzes wurde somit die vorberatende Kommission bestellt. Im Februar und Juni 2023 finden folglich die ersten und zweiten Lesungen statt. Sofern der Nachtrag verabschiedet wird, tritt die Gesetzesänderung rückwirkend auf den 1. Januar 2023 in Vollzug. Unter Vorbehalt des Entscheides im Kantonsrat ist davon auszugehen, dass die Finanzierung der Lehrmittel zu 100% durch die Gemeinden auf den 1. Januar 2023 erfolgt. Aus zeitlichen Gründen ändert auf das Jahr 2023 somit zwar die Finanzierung, nicht aber der Mechanismus der Lehrmittelsteuerung und –versorgung. Die Gemeinden werden im Verlauf des Jahres 2023 die neuen Vorgaben und Regeln festlegen. Diese gelten dann ab dem 1. Januar 2024. Fürs 2023 bedeutet dies, dass die aktuell bestehenden Vorgaben durch den Kanton bestehen bleiben bis die neue Lösung der Lehrmittelsteuerung erarbeitet ist. Neu sind folglich die Gemeinden für die Lehrmittelsteuerung zuständig. Konsequenterweise erfolgt auch die Kommunikation durch die Gemeinden.
Der Verband St.Galler Schulträger hat im Rahmen der Infos aus dem SGV-Vorstand vom 24. November 2022 unter Punkt 7b bereits dazu informiert.
Zu der gänzlichen Finanzierung durch die Gemeinden bestehen folgende Ausnahmen und Spezialitäten:
- Zeugnismaterialien und Mappen werden weiterhin durch den Kanton finanziert.
- Die Lernfördersysteme «Lernlupe» und «Lernpass plus» werden ab dem Schuljahr 2023/24 gänzlich durch den Kanton finanziert.
- Das Lehrmittel «St.Gallerland» als Vorgabe durch den Bildungsrat wird zu 100% durch den Kanton finanziert.
- Das Lernprogramm «typewriter» für den Erwerb des geläufigen Tastaturschreibens wird bis Ende Schuljahr 2022/23 finanziert durch den Kanton zur Verfügung gestellt. Mögliche Anschlusslösungen durch den Verband der St.Galler Volksschulträger werden aktuell geprüft.
Schulbestellung 2023
Die Abläufe der jährlichen Schulbestellungen im Lehrmittelverlag St.Gallen bleiben für 2023 die gleichen. Neu wird ein optimierter Online-Shop die Benutzerfreundlichkeit steigern und die bisherige Bestelltabelle im Excel-Format ersetzen.
Informationen zur Lehrmittelbestellung sind auf der Startseite von www.lehrmittelverlag.ch zu finden. Anliegen und offene Fragen beantwortet das Team des Lehrmittelverlages gerne unter 058 228 76 80 oder info@lehrmittelverlag.ch.
Lehrmittelinformationen Schuljahr 2023/24
Informationen zur Schulbestellung sind auf der Homepage des Lehrmittelverlags St.Gallen zu finden.
Lehrmittelinformationen Schuljahr 2022/23
Weitere Informationen zur Schulbestellung sind auf der Homepage des Lehrmittelverlags St.Gallen zu finden.
Informationen zu Lehrmitteln in den einzelnen Fachbereichen
Interkantonale Lehrmittelzentrale (ilz)
Die Interkantonale Lehrmittelzentrale ist eine Institution der Kantone und des Fürstentums Liechtenstein und koordiniert die Lehrmittelentwicklungen in der Deutschschweiz. Der Kanton St.Gallen ist Mitglied der Interkantonalen Lehrmittelzentrale.
Unter Wahrung der kantonalen Bildungshoheit bietet die ilz Dienstleistungen an und entlastet damit die Kantone. Im Vordergrund steht die Sicherstellung der Lehrmittelversorgung der Schulen mit Schweizer Lehrmitteln.
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Stefan Wehrle
Bereichsleiter