Die Volksschule des Kantons St.Gallen umfasst den Kindergarten, die Primarschule sowie die Oberstufe. Der Schulbesuch steht allen Kindern und Jugendlichen offen und ist unentgeltlich.
Träger der Volksschule sind 90 selbstständige Schul- und Einheitsgemeinden. Der Kanton ist zuständig für die Gesetzgebung, die Lehrpläne, die Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen und die Schulaufsicht. Oberstes Lenkungsorgan ist der Bildungsrat.
Die Volksschule im Kanton St.Gallen dauert elf Jahre. Zu Beginn der Schulzeit wird die Basis für das schulische Lernen gelegt. Diese Grundlage wird im Lauf der Schuljahre gefestigt und erweitert.
Zuständigkeiten
Die Lehrpersonen eines Schulhauses bilden ein Team und erfüllen den Bildungsauftrag gemeinsam. Die Klassenlehrperson ist für die Eltern die erste Ansprechstelle bei allen Fragen, welche sich aus dem Schulalltag ergeben. Sie vermittelt auch die Kontakte zu den Behörden und Beratungsstellen.
Die Schulleitung führt die Schuleinheit im Auftrag der Schulbehörde. Sie vertritt die Schule gegen aussen und trägt Verantwortung für den Schulbetrieb. Die Schulleitung ist Ansprechperson für Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern in Fragen, die nicht direkt mit der Klassenlehrperson besprochen werden können oder die von übergeordneter Bedeutung sind.
Die Führung der Volksschule obliegt den Schulgemeinden oder Einheitsgemeinden. Für die gemeindeeigene Schulaufsicht und die Entwicklung der Schulqualität ist die örtliche Schulbehörde bzw. die im Gemeinderecht als zuständig bezeichnete Stelle verantwortlich.
Die Überprüfung der Schulqualität sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben wird durch die Abteilung Aufsicht und Schulqualität im Amt für Volksschule wahrgenommen.
Das Bildungsdepartement übernimmt eine Vielzahl von Aufgaben, welche ihm von der Regierung übertragen werden. Es ist in verschiedene Ämter und Dienste gegliedert. Das Amt für Volksschule ist zuständig für Fragen, welche die Volksschule betreffen.
Für alle Fälle, die nicht im Volksschulgesetz explizit aufgezählt werden - und somit weder der Bildungsrat noch die Rekursstellen Volksschule Rekursinstanzen sind - ist das Bildungsdepartement für die Beurteilung von Rekursen zuständig.
Der Bildungsrat besteht aus elf Mitgliedern. Präsident des Bildungsrates ist der Vorsteher des Bildungsdepartements. Der Bildungsrat erlässt den Lehrplan und die Weisungen für einen geordneten Schulbetrieb und sorgt für die ständige Weiterentwicklung des Schulwesens.
Der Bildungsrat ist zudem zuständig für die Beurteilung von Rekursen bei:
- Zuweisung zu einer Kleinklasse oder Sonderschule
- Rückversetzung aus einer Kleinklasse oder Sonderschule
- Schulpflicht
- auswärtiger Schulbesuch
- Besuch einer Schule für Hochbegabte
- Disziplinarmassnahmen des Schulrates
- Kontakt zu den Eltern
- Ordnungsstrafen
Die oberste Leitung der Volksschule obliegt der Regierung. Die unmittelbare Leitung und Beaufsichtigung überträgt die Regierung dem Bildungsrat.
Die Rekursstellen Volksschule beurteilen Rekurse im Bereich der Volkschule. Dabei handelt es sich um Themen wie:
- Stundenplan
- Transport von Schülerinnen und Schülern mit unzumutbarem Schulweg
- Klassenbildung und -zuweisung
- Noten und Zeugnis
- Beförderung in die nächsthöhere Klasse
- Wiederholen von Klassen
- Übertritt in die Oberstufe
- Übertritt aus einer Privatschule in die öffentliche Schule
- Wechsel zwischen Real- und Sekundarschule
- Überspringen einer Klasse
- fördernde Massnahmen, ausgenommen Zuweisung zu einer Kleinklasse oder Sonderschule
- Disziplinarmassnahmen der Lehrperson, ausgenommen die Anmerkung einer Beanstandung im Zeugnis