Sonderpädagogische Massnahmen unterstützen Schülerinnen und Schüler mit Lernschwierigkeiten.
Sonderpädagogische Massnahmen
Als zusätzliche Unterstützung zum Klassenunterricht stellen die Schulen sonderpädagogische Massnahmen zur Verfügung.
Im Sonderpädagogik-Konzept des Kantons St.Gallen wird die Ausgestaltung der sonderpädagogischen Massnahmen für Kinder und Jugendliche mit besonderem Bildungsbedarf ab Geburt bis maximal zum vollendeten 20. Altersjahr beschrieben.
- Mit verschiedenen Instrumenten unterstützen wir die Schulen bei der Umsetzung des kantonalen Sonderpädagogik-Konzepts
- Die Begabungs- und Begabtenförderung hat das Ziel, besondere Begabungen zu wecken und zu fördern.
- Lehrpersonen, Fachpersonen sowie schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen erhalten Beratung und Unterstützung beim Unterrichten von Schülerinnen und Schülern mit einer Behinderung in der Regelschule.
Kantonsbeitrag an die Beschulung im Einzelfall (BiE)
Ab August 2025 kann der Kanton St.Gallen den kommunalen Volksschulträgern einen jährlichen Kantonsbeitrag für eine Beschulung im Einzelfall entrichten, wenn einer Schülerin oder einem Schüler trotz verfügter Sonderschulung kein Platz in einer Sonderschule zur Verfügung gestellt werden kann.
Noch offene Fragen?
Irene Bernhardsgrütter
Abteilungsleiterin
Amt für Volksschule
Sonderpädagogik
Davidstrasse 31
9001 St.Gallen