Sonderpädagogische Massnahmen unterstützen Schülerinnen und Schüler mit Lernschwierigkeiten.
Sonderpädagogische Massnahmen
Als zusätzliche Unterstützung zum Klassenunterricht stellen die Schulen sonderpädagogische Massnahmen zur Verfügung.
Im Sonderpädagogik-Konzept des Kantons St.Gallen wird die Ausgestaltung der sonderpädagogischen Massnahmen für Kinder und Jugendliche mit besonderem Bildungsbedarf ab Geburt bis maximal zum vollendeten 20. Altersjahr beschrieben.
- Mit verschiedenen Instrumenten unterstützen wir die Schulen bei der Umsetzung des kantonalen Sonderpädagogik-Konzepts
- Die Begabungs- und Begabtenförderung hat das Ziel, besondere Begabungen zu wecken und zu fördern.
- Lehrpersonen, Fachpersonen sowie schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen erhalten Beratung und Unterstützung beim Unterrichten von Schülerinnen und Schülern mit einer Behinderung in der Regelschule.
Noch offene Fragen?

Corina Thomann
Dr.phil.
Abteilungsleiterin