Die Mundgesundheit hat einen wesentlichen Einfluss auf die Gesundheit des ganzen Körpers. Wer mit gesunden Zähnen lebt, hat gut lachen. Die Schulzahnpflege stellt sicher, dass alle Schülerinnen und Schüler - unabhängig vom sozialen Status ihrer Eltern - dieselbe Chance erhalten, ihre Zähne und ihren Kauapparat gesund zu erhalten.
Aufgaben
Die Schulzahnpflege umfasst als Teil der Gesundheitserziehung folgende Aufgaben:
- Orientierung über eine gesunde Ernährung
- Anleitung zur Mundhygiene und zur richtigen Zahnpflege
- Durchführung von dem Alter angepassten vorbeugenden Massnahmen
- Jährliche Untersuchung des Gebisses
- Behandlung von Zahnschäden
- Orientierung der Eltern über nicht normale Zahnstellung
Gesetzliche Grundlagen
- Gesundheitsgesetz (GesG, sGS 311.1, Art. 16)
- Schulzahnpflegeverordnung (SZpV, sGS 213.13)
Das Kreisschreiben zur Zahngesundheit in der Schule hält die Vorgaben für Schulen und Lehrpersonen fest.
Zuständigkeiten
Schulgemeinden und Kanton teilen sich die Zuständigkeiten für den Schulzahnärztlichen Dienst auf:
- Die Schulgemeinde ist für die Organisation und Durchführung der Schulzahnpflege verantwortlich.
- Die Kantonale Schulzahnpflegekommission ist für die Aufsicht, die Fachberatung und die Organisation der Fortbildungen zuständig.
Zahnprophylaxe-Unterricht
Die Schulzahnpflege stützt sich im Kanton St.Gallen stark auf die Mitarbeit der Lehrkräfte ab. Zur Unterstützung und Motivation können beim Sekretariat der Schulzahnpflegekommission Prophylaxehelfer/-innen angefordert werden, welche stufengerecht Zahnprophylaxe-Unterricht in Schulen und Kindergärten durchführen.
Unterlagen
Informationen und Unterlagen zu den schulzahnärztlichen Untersuchungen können beim Sekretariat der kantonalen Schulzahnpflege angefordert werden:
Sekretariat Kantonale Schulzahnpflege
Tel: +41 58 229 43 82
info.gesundheitsvorsorge@sg.ch
Folgende Unterlagen stehen als Download bereit:
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Oberer Graben 32
9001 St.Gallen