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Prämienverbilligungen werden an Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen und an Mittelstandsfamilien ausgerichtet. Mit der Prämienverbilligung soll die Belastung durch die einkommensunabhängigen Prämien der obligatorischen Krankenpflegversicherung reduziert werden. Prämienverbilligungen sind keine Almosen, sondern Finanzierungshilfen des Bundes und der Kantone, auf die Rechtsanspruch besteht, sofern die kantonalen Voraussetzungen erfüllt werden.

Durchführung der Prämienverbilligung

Die Zuständigkeit für die Durchführung der Prämienverbilligung liegt bei der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen. Für Auskünfte zur Prämienverbilligung wenden Sie sich bitte an die AHV-Zweigstelle an Ihrem Wohnort.

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Gesundheitsdepartement

Amt für Gesundheitsversorgung

Oberer Graben 32
9001 St.Gallen