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Prämienverbilligungen werden an Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen und an Mittelstandsfamilien ausgerichtet. Mit der Prämienverbilligung soll die Belastung durch die einkommensunabhängigen Prämien der obligatorischen Krankenpflegversicherung reduziert werden. Prämienverbilligungen sind keine Almosen, sondern Finanzierungshilfen des Bundes und der Kantone, auf die Rechtsanspruch besteht, sofern die kantonalen Voraussetzungen erfüllt werden.

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Amt für Gesundheitsversorgung

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9001 St.Gallen