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Wer einen Gesundheitsberuf in eigener fachlicher Verantwortung ausübt, braucht eine Berufsausübungsbewilligung des Gesundheitsdepartementes. Die Tätigkeit darf erst nach Erhalt der Berufsausübungsbewilligung (BAB) aufgenommen werden.

Wer in einem der nachfolgend aufgeführten Gesundheitsberufe Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) erbringt, braucht zusätzlich eine formelle Zulassung zur OKP:

  • Ergotherapeutin / Ergotherapeut
  • Ernährungsberaterin / Ernährungsberater
  • Hebamme / Entbindungspfleger
  • Logopädin / Logopäde
  • Pflegefachfrau / Pflegefachmann (nur Spitäler)
  • Physiotherapeutin / Physiotherapeut
  • Podologin / Podologe

Für die nachfolgend aufgeführten weiteren Gesundheitsberufe kann lediglich eine BAB beantragt werden, da diese Berufe nicht als Leistungserbringer bei der OKP zugelassen sind:

  • Augenoptikerin / Augenoptiker
  • Dentalhygienikerin / Dentalhygieniker
  • Drogistin / Drogist
  • medizinische Masseurin / medizinischer Masseur
  • Optometristin / Optometrist
  • Osteopathin / Osteopath
  • Rettungssanitäterin / Rettungssanitäter
  • Therapeutin / Therapeut der Komplementär-und Alternativmedizin
  • Zahntechnikerin / Zahntechniker

Für die Erfassung eines Gesuches im Medportal benötigen Sie unter anderem folgende Beilagen: 

  • Identitätskarte oder Ausländerausweis (beide Seiten) 
  • Berufsausübungsbewilligungen anderer Kantone (es sind Kopien aller aktiven und inaktiven BAB einzureichen) 
  • Zusätzlich für Gesuchstellerinnen/Gesuchsteller, die noch keine Berufsausübungsbewilligung eines anderen Kantons haben (=erstmaliges BAB-Gesuch):
    • Strafregisterauszug (elektronischer, digital signierter Auszug, höchstens drei Monate alt)
    • Arbeitszeugnis der letzten Arbeitgeberin oder des letzten Arbeitgebers 
    • Lebenslauf mit allen beruflichen Tätigkeiten


Über das Medportal des Gesundheitsdepartementes können Berufsausübungsbewilligungen und OKP-Zulassungen beantragt sowie Beschäftigungs- und Kontaktdaten online verwaltet werden. Der Zugang auf das Portal erfolgt mittels AGOV-Login.

Bitte beachten Sie, dass nach Eingang der vollständigen Unterlagen mit einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von mindestens 8 Wochen zu rechnen ist. Die Bearbeitungszeit verlängert sich, wenn wir bei Ihnen fehlende Angaben oder Unterlagen nachfordern müssen.

Für die Berufsausübungsbewilligung wird je nach Aufwand eine Gebühr von Fr. 300.– bis 800.–fällig. Die Gebühr für die Zulassung zur OKP beträgt Fr. 100.– bis 2'000.–.

Für Betriebe: Meldung von Mitarbeitenden

Personen, deren Beruf aufgrund des kantonalen Rechts bewilligungspflichtig ist und die ihren Beruf nicht selbständig ausüben, benötigen keine eigene Berufsausübungsbewilligung, wenn ihre Arbeitgeberin/ihr Arbeitgeber über eine Betriebsbewilligung verfügt. Dies betrifft folgende Berufe:

  • Augenoptikerin / Augenoptiker
  • Dentalhygienikerin / Dentalhygieniker
  • Drogistin / Drogist
  • Logopädin / Logopäde
  • Podologin / Podologe
  • medizinische Masseurin / medizinischer Masseur
  • Rettungssanitäterin / Rettungssanitäter
  • Therapeutin / Therapeut der Komplementär-und Alternativmedizin
  • Zahntechnikerin / Zahntechniker

Über das Medportal des Gesundheitsdepartementees können neue Mitarbeitende gemeldet werden. Der Zugang auf das Portal erfolgt mittels AGOV-Login.

Meldung 90-Tage-Dienstleistungserbringer

Inhaberinnen und Inhaber einer Berufsausübungsbewilligung eines anderen Kantons, die nicht mehr als 90 Tage je Kalenderjahr im Kanton St.Gallen tätig sind, brauchen hierfür keine formelle Berufsausübungsbewilligung. Sie müssen ihre Tätigkeit aber im Voraus beim Gesundheitsdepartement melden.

Diese Möglichkeit besteht nur bei den nachfolgend aufgelisteten bundesrechtlich geregelten Gesundheitsberufen:

  • Ergotherapeutin / Ergotherapeut
  • Ernährungsberaterin / Ernährungsberater
  • Hebamme / Entbindungspfleger
  • Pflegefachfrau / Pflegefachmann
  • Physiotherapeutin / Physiotherapeut
  • Optometristin / Optometrist
  • Osteopathin / Osteopath

Über das Medportal des Gesundheitsdepartementes können Meldungen vorgenommen, die erforderlichen Quartalsmeldungen eingereicht und Beschäftigungs- und Kontaktdaten online verwaltet werden. Der Zugang auf das Portal erfolgt mittels AGOV-Login.

Personen aus EU/EFTA-Staaten ohne Berufsausübungsbewilligung eines anderen Kantons, die im Kanton St.Gallen nicht mehr als 90 Tage je Kalenderjahr tätig sein werden, wenden sich bitte an das an das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI): Meldestelle SBFI neues Fenster. Die Bearbeitungszeit kann mehrere Wochen dauern.

Die Tätigkeit darf erst aufgenommen werden, wenn das Gesundheitsdepartement den Eingang der Meldung bestätigt hat.

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