Am 28. November 2021 wurde die Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» angenommen. Der Bundesrat hat beschlossen, die Pflegeinitiative (Art. 117b) in zwei Etappen umzusetzen.
Im Rahmen einer Ausbildungsoffensive wird in einer ersten Etappe die Ausbildung in der Pflege gefördert, während in der zweiten Etappe Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals geplant sind. Wie das Initiativkomitee vorgesehen hat, beziehen sich sämtliche Massnahmen sowohl beim Bund als auch den Kantonen auf die Dipl. Pflegefachpersonen HF und FH.
Am 24. November 2024 hat die St.Galler Stimmbevölkerung das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (EG-BFAP) angenommen. Als Teilprojekt 1 der Pflegeinitiative (Ausbildungsoffensive) sieht das Gesetz folgende fünf Massnahmen vor:
- Ausbildungsverpflichtung
- Finanzielle Unterstützung Ausbildungsbetriebe
- Finanzielle Unterstützung Ausbildungsverbunde
- Finanzielle Unterstützung Studierende
- Finanzielle Unterstützung Wiedereinsteigende
Das Förderprogramm tritt per 1. Januar 2025 (mit teilweiser Rückwirkung per 1. Juli 2024) in Kraft. Weitere Informationen sind in den jeweiligen Unterseiten zu finden.
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Dienst für Pflege und Entwicklung
Oberer Graben 32
9001 St.Gallen