Das elektronische Patientendossier (EPD) ist eine Sammlung von persönlichen Dokumenten mit Informationen rund um Ihre Gesundheit und wird im Frühling 2022 verfügbar sein.
Was ist das EPD?
Mit dem EPD können Sie Ihre medizinischen Daten für Gesundheitsfachpersonen zugänglich machen, eigene Daten speichern und Zugriffsrechte verwalten. Über eine sichere Internetverbindung sind diese Informationen sowohl für Sie als auch Ihre Gesundheitsfachpersonen jederzeit abrufbar. Auch der Datenaustausch zwischen den verschiedenen Leistungserbringern des Gesundheitswesens wird erleichtert.
Wie komme ich zu einem EPD?
1. Wahl des EPD-Anbieters
Zertifizierten Anbieter mit den wichtigsten Angaben finden sie hier. Patientenorganisationen, Gesundheitsligen oder Gesundheitsfachpersonen können Sie bei der Wahl des Anbieters unterstützen.
2. Einwilligung für das EPD
Bevor ein EPD eröffnet werden kann, müssen Sie schriftlich dazu einwilligen. Die Einwilligung ist nur gültig, wenn Sie vorher ausführlich über das EPD und seine Regeln informiert wurden.
3. Eröffnen des EPD
Nach der Einwilligung erhalten Sie eine Patienten-Identifikationsnummer und können sich über die Zugangswebseite Ihres EPD-Anbieters einloggen. Für das Eröffnen ist die Angabe der AHV-Nummer notwendig. Falls Sie keine AHV-Nummer besitzen, wird für Sie im Rahmen der Anmeldung eine Nummer beantragt.
4. Das EPD einrichten
Im EPD können Sie nach Ihren Gesundheitsfachpersonen suchen und ihnen Zugriffsrechte erteilen, Ihre Dokumente verwalten und eigene Dokumente im EPD ablegen.
5. Widerruf der Einwilligung
Ihre Einwilligung für das EPD können Sie jederzeit und ohne Begründung widerrufen. In diesem Fall wird das EPD mit allen darin enthaltenen Dokumenten gelöscht.
Da im EPD nur Kopien abgelegt werden, bleiben Ihre medizinischen Informationen in den Informatiksystemen der Gesundheitsfachpersonen erhalten.
6. Neues EPD eröffnen
Wenn Sie später wieder ein EPD eröffnen möchten, müssen alle Schritte nochmals durchlaufen werden. Es wird eine neue Patienten-Identifikationsnummer vergeben, und das Dossier ist am Anfang leer.
Häufig gestellte Fragen
Nutzen für Patientinnen und Patienten
- Vollständige Kenntnis über die Gesundheitsdaten
- Einfache Verwaltung der Zugriffrechte
- Eigene Gesundheitsdaten sind jederzeit und überall abrufbar
- Befähigung zur Mitbestimmung durch besseres Wissen über die eigene Gesundheit
- Kleineres Fehlerrisiko
- Weniger unnötige oder doppelte Untersuchungen
- Weniger unnötige Arzt- und Spitalbesuche
- Bessere Koordination einzelner Behandlungsschritte
- Raschere und einfachere Zusammenarbeit zwischen Patient und Gesundheitsfachpersonen
Nutzen für Leistungserbringer
- Bessere Koordination einzelner Behandlungsschritte
- Einfacher Zugang zu Informationen
- Rasche Übersicht über bisherige Behandlungen
- Mehr Sicherheit bei Entscheidungen
- Effizientere Zusammenarbeit der Gesundheitsfachpersonen
- Weniger unnötige oder doppelte Untersuchungen
- Digitale und papierlose Arbeitsprozesse
- Zeiteinsparung
Entdecken Sie weitere Vorteile: Nutzen
EPD im Einsatz
Das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier verlangt, dass Gesundheitsfachpersonen in Akutspitälern, Rehabilitationskliniken und Psychiatrischen Kliniken bis 2020 sowie Pflegeheimen und Geburtshäusern bis 2022 am EPD angeschlossen sind. Alle übrigen Gesundheitsfachpersonen können sich freiwillig am EPD beteiligen. Für Patientinnen und Patienten ist das EPD ebenfalls freiwillig.
Datenschutz und die Datensicherheit sind beim EPD von zentraler Bedeutung. Damit Ihre besonders schützenswerten Dokumente im EPD vor fremden Zugriffen geschützt und sicher abgelegt sind, wird jeder Anbieter des EPD umfassend geprüft, zertifiziert und regelmässig kontrolliert.
Lernen Sie die Massnahmen für den Schutz Ihrer Gesundheitsdaten kennen: Datensicherheit
Beurteilung EPD
"Was halten Sie vom elektronischen Patientendossier bis jetzt? Ist das eine sehr gute Sache, eine eher gute Sache, eine eher schlechte Sache oder eine sehr schlechte Sache?"
in % Einwohner ab 18 Jahren*
Trend Ort Eröffnung EPD
"Wo würden Sie am liebsten ein elektronisches Patientendossier eröffnen?"
in % Einwohner ab 18 Jahren*, die ein elektronisches Patientendossier eröffnen und verwenden würden oder die bei einer Empfehlung durch eine Gesundheitsfachperson bereit wären, eines zu eröffnen