Humane Papillomaviren (HPV) sind verantwortlich für die Entstehung verschiedener Krebserkrankungen. Eine Impfung schützt wirksam und sicher vor Infektionen mit HPV - und damit vor den meisten durch HPV ausgelösten Krankheiten. Alle Jugendlichen können sich gegen HPV impfen lassen.
Humane Papillomaviren (HPV)
Humane Papillomaviren (HPV) sind weit verbreitet und hoch ansteckend. Die Viren werden beim Geschlechtsverkehr oder durch Genitalkontakt von Mensch zu Mensch übertragen, auch wenn dabei ein Kondom benutzt wird. Humane Papillomaviren können bei Frauen und Männern bestimmte Krebsarten auslösen oder Warzen an den Geschlechtsteilen verursachen: Bei Frauen kann es zu Krebs am Gebärmutterhals und in der Scheide kommen. Bei beiden Geschlechtern kann HPV Krebs am After oder im Rachenbereich auslösen. Einzelne HPV-Typen können sichtbare oder versteckte Genitalwarzen hervorrufen.
Weitere Informationen zu HPV sind auf der Website des Bundesamts für Gesundheit zu finden.
HPV - Impfung
Die Impfung bietet einen wirksamen Schutz vor einer Infektion durch die wichtigsten HPV-Virentypen - und damit auch einen Schutz vor möglichen Folgeerkrankungen. Alle Jugendlichen können sich gegen HPV impfen lassen. Eine Impfung ist vor dem ersten sexuellen Kontakt empfohlen. Die Impfung schützt nur, wenn noch keine Infektion stattgefunden hat. Bis zum Alter von 14 Jahren braucht es dazu zwei Impfungen. Wird die Impfung nach dem 15. Geburtstag begonnen, sind drei Impfungen nötig.
Die HPV-Impfung wird in der Schweiz seit 2007 für Mädchen und junge Frauen empfohlen; seit 2016 auch für Knaben und junge Männer. Wir empfehlen allen jungen Frauen und Männern zwischen 11 und 26 Jahren, sich im Rahmen des kantonalen HPV-Impfprogramms impfen zu lassen. Impfwillige, die keinen Zugang zu einem Schulärztlichen Dienst haben, können sich an Ärztinnen und Ärzte wenden, die ebenfalls am HPV-Impfprogramm teilnehmen.
Informationen für Ärztinnen & Ärzte
Ärztinnen und Ärzte im Kanton St.Gallen finden hier alle Informationen, Unterlagen und Formulare zum kantonalen HPV-Impfprogramm:
Das kantonale HPV-Impfprogramm wird durch Schulärztinnen und Schulärzte sowie alle Ärztinnen und Ärzte bzw. Kliniken durchgeführt, die sich als Teilnehmende registrieren.
Mit der Registrierung im HPV-Impfprogramm des Kantons St.Gallen werden die Bedingungen hinsichtlich Bestell- und Lieferkonditionen Impfstoff, Impfberechtigung, Impfstoffkosten, Entschädigung, Dokumentation, Abrechnung sowie Information und Aufklärung Zielgruppen akzeptiert.
Schulärztinnen und Schulärzte sind automatisch registriert. Schulärztinnen und Schulärzte, die auch in der privaten Arztpraxis HPV impfen möchten, müssen sich aber nochmals einschreiben.
HPV Infomaterial für Ärztinnen & Ärzte
Kinder und Jugendliche im Alter von 11 bis 26 Jahren (bis zum 27. Geburtstag) sind berechtigt, im Rahmen des St.Galler HPV-Impfprogramms geimpft zu werden.
Für die HPV-Impfung steht der Impfstoffe Gardasil® von Merck, Sharp & Dohm (MSD) zur Verfügung. Die Abgabe an die Ärztinnen und Ärzte kann wie folgt erfolgen:
- Der Impfstoff kann jeweils mit den speziell für das kantonale HPV-Impfprogramm vorgesehenen Bestellformularen direkt bei MSD Merck Sharp & Dohm (Gardasil®) bestellt werden.
- Die Herstellerin liefert nur an die im kantonalen HPV-Impfprogramm eingeschriebenen Ärztinnen und Ärzte.
- Der Impfstoff wird gekühlt und per Expresspost direkt verschickt. Die Mindestbestellmenge beträgt jeweils zwei Dosen. Bei Unterschreitung der Mindestbestellmenge werden die Portokosten weiterverrechnet.
Der Impfstoff ist für teilnehmende Ärztinnen und Ärzte kostenlos.
Preise und Lieferkonditionen der Impfstoffe sind durch Verträge zwischen dem Gesundheitsdepartement und den Herstellern geregelt. Die Hersteller rechnen direkt mit dem Gesundheitsdepartement ab.
Das kantonale Amt für Gesundheitsvorsorge erhält monatlich eine Aufstellung der ärztlichen Bestellungen. Stimmt die Zahl der bezogenen Impfdosen mit der Zahl der durchgeführten Impfungen nicht überein, können die Kosten der nicht bestimmungsgemäss eingesetzten Impfstoffe der Ärztin oder dem Arzt weiterverrechnet werden.
Private Ärztinnen und Ärzte sowie Schulärztinnen und Schulärzte im Kanton St.Gallen werden für die Durchführung der HPV-Impfung gleich entschädigt. Für die Leistung, das Material, die Beratung und die Aufklärung vergütet das Gesundheitsdepartement eine Pauschale von insgesamt 23 Franken pro applizierter Impfdosis.
Die HPV-Impfung wird durch die Grundversicherung (Krankenkasse) übernommen; dies aber nur, wenn sie im Rahmen eines kantonalen Impfprogramms stattfindet.
Massgebend für die Übernahme der HPV-Impfung durch die Grundversicherung:
- Erste Impfdosis muss vor dem 27. Geburtstag stattfinden.
- Alle drei Impfungen müssen im Rahmen des kantonalen Impfprogramms durchgeführt werden.
Die Krankenversicherer verlangen eine Leistungsdokumentation der durchgeführten Impfungen, die eine allfällige individuelle Überprüfung ermöglicht. Alle durchgeführten Impfungen sind daher mit folgenden Daten zu dokumentieren:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum
- Wohnsitz
- Datum der Impfung
- Datum der ersten, zweiten und dritten Impfdosis
Der Datenschutz ist gewährleistet; die Daten verbleiben bei der impfenden Ärztin oder dem impfenden Arzt.
Die Abrechnung der durchgeführten Impfungen erfolgt direkt durch die Ärztin oder den Arzt, und zwar mit dem zur Verfügung gestellten Abrechnungsformular. Mindestens einmal jährlich, jedoch spätestens bis am 31.12. des Jahres muss abgerechnet werden. Folgende Angaben sind dafür zwingend: Anzahl Impfungen, Geschlecht, Alter (11 bis14-jährig, 15 bis 19-jährig, 20 bis 25-jährig).
Ärztinnen und Ärzte, die sowohl im Schulärztlichen Dienst wie auch in der Privatpraxis impfen, müssen zwei Formulare ausfüllen.
Informationsmaterial (Info-Flyer Kanton St.Gallen / Flyer BAG) und ein Informationsschreiben (Elternbrief) sind als Download erhältlich oder können über das Gesundheitsdepartement bezogen werden.
Der impfenden Ärztinnen und Ärzte / Schulärztinnen und Schulärzte informieren und beraten die Eltern oder die gesetzliche Vertretung der Kinder und Jugendlichen über die Impfung. Dabei wird auch die schriftliche Einwilligung zur Impfung abgeholt. Ohne diese wird nicht geimpft.
Personen, die sich durch private Ärztinnen und Ärzte impfen lassen möchten, können beim Gesundheitsdepartement nachfragen welche Ärztinnen und Ärzte im HPV-Programm eingeschrieben sind.
Tel-Nr. 058 229 43 82
Noch offene Fragen?
Amt für Gesundheitsvorsorge
Oberer Graben 32
9001 St.Gallen