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Mit der Totalrevision des Volksschulgesetzes werden die St.Galler Schulen zeitgemässe Leitplanken erhalten.

Auftrag und Ziel

Das geltende Volksschulgesetz ist über 40 Jahre alt. Seither wurde es im Rahmen von 28 Nachträgen punktuell angepasst. Nach Auffassung des Kantonsrates ist aufgrund des Alters des Volksschulgesetzes und der zahlreichen Nachträge eine Totalrevision angezeigt. Er erteilte deshalb in seiner Novembersession 2022 im Zusammenhang mit der Beratung des Berichts 40.22.01 «Perspektiven der Volksschule 2030» einen entsprechenden Auftrag. Dabei hat er inhaltliche Signale gesetzt: So sollen im neuen Volksschulgesetz die kantonale Steuerung des Volksschulwesens vereinfacht und die Qualitätsorientierung der Schulaufsicht sowie die Flexibilisierung der Schulmodelle verstärkt werden. Mit dem Projekt «Totalrevision Volksschulgesetz» erfüllt die Regierung diesen Auftrag des Kantonsrates. Das Projektziel besteht aus Botschaft und Entwurf für ein totalrevidiertes Volksschulgesetz.

News

Aktuelle Mitteilungen zum Stand und Fortschritt des Projekts. 

Öffentliche Vernehmlassung startet

Die Regierung gibt den Entwurf für Gesetz und Botschaft des neuen Volksschulgesetzes in die öffentliche Vernehmlassung. Mit der Totalrevision wurde das Volksschulgesetz systematisch gestrafft und inhaltlich fokussiert. Mit dem neuen Gesetz sollen die Stufenwechsel für die Schülerinnen und Schüler flexibler gestaltet werden. Die Schulträger erhalten mehr Spielraum bei der Schulorganisation. Die Vernehmlassung dauert bis zum 3. Juli 2026. Die Erkenntnisse werden in das Projekt einfliessen und damit einen Beitrag zum partizipativen Prozess leisten. 


Projektorganisation und Vorgehen

Das Projekt wurde und wird unter Federführung des Bildungsdepartementes unter Beizug des Bildungsrates, des Finanzdepartementes, des Departementes des Innern und der Staatskanzlei durchgeführt. Das neue Volksschulgesetz entsteht in einem partizipativen Verfahren, verschiedene Anspruchsgruppen werden in die Projektarbeit miteinbezogen. Der Projektausschuss steuert das Projekt strategisch. Er beschliesst den Detailplan sowie Meilensteine und gibt einzelne Projektphasen frei. Im Projektausschuss sind Vertreterinnen und Vertreter der Regierung, des Bildungsrates, der Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidien, des Schulträgerverbands, des kantonalen Lehrerinnen- und Lehrerverbands, sowie des Verbands St. Galler Schulleiterinnen und Schulleiter vertreten. Diese Anspruchsgruppen arbeiten auch in den Teilprojekten «Strukturen», «Pädagogik» und «Sonderpädagogik» mit. In den Teilprojekten wurden Herausforderungen herausgearbeitet und mehrheitsfähige Aussagen aus der Schulbasis sichtbar gemacht.  Mit der Publikation des Zwischenberichts, der Schlüsselfragen und Leitantworten beinhaltet, wurde die erste Phase im Frühjahr 2024 abgeschlossen. Im Sommer 2024 ist die zweite Phase gestartet. In dieser ist ein Vorentwurf für das neue Gesetz entstanden. Die Vernehmlassung dazu findet im Frühjahr 2026 statt. Das Gesetz könnte somit frühestens am 1. August 2028 in Vollzug gehen.

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