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Der Kanton möchte den politischen Gemeinden, den Erziehungsberechtigten und den Betreuungseinrichtungen ein modernes, einheitliches und subjektorientiertes Förder- und Finanzierungssystem zur Verfügung stellen. Dafür ist eine Totalrevision des Gesetzes über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung (sGS 221.1; abgekürzt KiBG) erforderlich.

Aktueller Stand KiBG-Revision

Der Kantonsrat hat das Geschäft Totalrevision KiBG an der Wintersession verabschiedet. Dagegen wurde das Ratsreferendum ergriffen. Die St.Galler Bevölkerung wird im Juni über die Totalrevision des KiBG abstimmen.

Inhalt der KiBG-Revision

Mit der KiBG-Revision wird ein neues, zukunftsorientiertes Vergünstigungssystem für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung im ganzen Kanton geschaffen. Alle Eltern erhalten unabhängig von ihrem Wohnort und der gewählten Betreuungslösung die gleiche Mindestvergünstigung. Die Gemeinden behalten gleichzeitig ihren Handlungsspielraum: sie können ihre Einwohnerinnen und Einwohner oder die Einrichtungen auf ihrem Gemeindegebiet darüber hinaus noch mehr unterstützen. Für den Vollzug des neuen Systems wird zudem eine moderne und einfach zu bedienende Informatiklösung beschafft.

Weitere Informationen finden Sie hier:


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Im Oktober 2025 hat das Amt für Soziales zwei Online-Informationsveranstaltungen zur KiBG-Revision für Anbietende von familien- und schulergänzenden Betreuungsangeboten durchgeführt. Hier finden Sie eine Zusammenstellung von häufig gestellten Fragen sowie die Präsentation.

Noch offene Fragen?

Nora Stahr

Nora Stahr

Leiterin Stab, Projektleiterin

Amt für Soziales

Spisergasse 41
9001 St.Gallen