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Der Kanton möchte den politischen Gemeinden, den Erziehungsberechtigten und den Betreuungseinrichtungen ein modernes, einheitliches und subjektorientiertes Förder- und Finanzierungssystem zur Verfügung stellen. Dafür ist eine Totalrevision des Gesetzes über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung (sGS 221.1; abgekürzt KiBG) erforderlich.

Gesetzesrevision und Informatikprojekt

Die Regierung hat die Gesetzesrevision am 4. Februar 2025 zu Handen des Kantonsrates verabschiedet:


Für den Vollzug des neuen Vergünstigungssystems wird eine einheitliche Informatiklösung benötigt, damit der Prozess möglichst automatisiert ablaufen kann. Daher wurde bereits parallel zum Gesetzgebungsprojekt ein entsprechendes Informatikprojekt lanciert.

Zeitplan

Der Kantonsrat hat das Geschäft Totalrevision KiBG in der Wintersession 2025 verabschiedet. Dagegen wurde das Ratsreferendum ergriffen. Damit kommt es zur Volksabstimmung. Das Abstimmungsdatum ist aktuell (Stand Dezember 2025) noch nicht festgelegt.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Im Oktober 2025 hat das Amt für Soziales zwei Online-Informationsveranstaltungen zur KiBG-Revision für Anbietende von familien- und schulergänzenden Betreuungsangeboten durchgeführt. Hier finden Sie eine Zusammenstellung von häufig gestellten Fragen sowie die Präsentation.

Noch offene Fragen?

Nora Stahr

Nora Stahr

Leiterin Stab, Projektleiterin

Amt für Soziales

Spisergasse 41
9001 St.Gallen