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Der Kanton möchte den politischen Gemeinden, den Erziehungsberechtigten und den Betreuungseinrichtungen ein modernes, einheitliches und subjektorientiertes Förder- und Finanzierungssystem zur Verfügung stellen. Dafür ist eine Totalrevision des Gesetzes über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung (sGS 221.1; abgekürzt KiBG) erforderlich.

Gesetzesrevision und Informatikprojekt

Die Regierung hat die Gesetzesrevision am 4. Februar 2025 zu Handen des Kantonsrates verabschiedet:


Für den Vollzug des neuen Vergünstigungssystems wird eine einheitliche Informatiklösung benötigt, damit der Prozess möglichst automatisiert ablaufen kann. Daher wurde bereits parallel zum Gesetzgebungsprojekt ein entsprechendes Informatikprojekt lanciert.

Zeitplan

Der Kantonsrat hat das Geschäft Totalrevision KiBG in der Sommersession 2025 an die vorberatende Kommission zurückgewiesen. Aufgrund des engen Zeitplans führt diese Rückweisung zu einer Verzögerung beim Vollzug. Der frühestmögliche Umsetzungstermin verschiebt sich von Mitte 2027 auf frühestens Mitte 2028:

  • Juni 2025: Rückweisung an die vorberatende Kommission
  • September 2025: erste Lesung im Kantonsrat (Herbstsession)
  • November 2025: zweite Lesung im Kantonsrat (Wintersession)
  • Anfang 2026 bis Ende 2026: Beschaffungsverfahren der Informatiklösung
  • 2027: Realisierung und Einführung der Informatiklösung sowie Vorbereitung des Systemwechsels
  • 2028: Vollzug des neuen Vergünstigungssystems

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Nora Stahr

Nora Stahr

Leiterin Stab, Projektleiterin

Amt für Soziales

Spisergasse 41
9001 St.Gallen