Der Kanton möchte den politischen Gemeinden, den Erziehungsberechtigten und den Betreuungseinrichtungen ein modernes, einheitliches und subjektorientiertes Förder- und Finanzierungssystem zur Verfügung stellen. Dafür ist eine Totalrevision des Gesetzes über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung (sGS 221.1; abgekürzt KiBG) erforderlich.
Aktueller Stand KiBG-Revision
Der Kantonsrat hat das Geschäft Totalrevision KiBG an der Wintersession verabschiedet. Dagegen wurde das Ratsreferendum ergriffen. Die St.Galler Bevölkerung wird im Juni über die Totalrevision des KiBG abstimmen.
Inhalt der KiBG-Revision
Mit der KiBG-Revision wird ein neues, zukunftsorientiertes Vergünstigungssystem für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung im ganzen Kanton geschaffen. Alle Eltern erhalten unabhängig von ihrem Wohnort und der gewählten Betreuungslösung die gleiche Mindestvergünstigung. Die Gemeinden behalten gleichzeitig ihren Handlungsspielraum: sie können ihre Einwohnerinnen und Einwohner oder die Einrichtungen auf ihrem Gemeindegebiet darüber hinaus noch mehr unterstützen. Für den Vollzug des neuen Systems wird zudem eine moderne und einfach zu bedienende Informatiklösung beschafft.
Weitere Informationen finden Sie hier:
- Medienmitteilung vom 10. Februar 2025 neues Fenster
- Unterlagen zum neuen Gesetz und zum parlamentarischen Prozess neues Fenster
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Im Oktober 2025 hat das Amt für Soziales zwei Online-Informationsveranstaltungen zur KiBG-Revision für Anbietende von familien- und schulergänzenden Betreuungsangeboten durchgeführt. Hier finden Sie eine Zusammenstellung von häufig gestellten Fragen sowie die Präsentation.
Newsletter
Vom Systemwechsel werden neben dem Kanton auch die politischen Gemeinden, die familien- und schulergänzenden Betreuungseinrichtungen sowie die Erziehungsberechtigten direkt betroffen sein. Aus diesem Grund wird mittels Newsletter über die Projektfortschritte bei der Umsetzung der KiBG-Revision informiert. Der Newsletter wird grundsätzlich mindestens halbjährlich erscheinen.
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Nora Stahr
Leiterin Stab, Projektleiterin
Amt für Soziales
Spisergasse 41
9001 St.Gallen
