Die Kinderrechte anerkennen Kinder als eigenständige Personen mit Rechten auf Beteiligung, Förderung und Schutz.
UN-Kinderrechtskonvention
Im Jahr 1997 hat die Schweiz das UNO-Übereinkommen über die Rechte des Kindes in Kraft gesetzt. Die Kinderrechtskonvention anerkennt Kinder als eigenständige Personen.
- Sie verlangt, dass bei allen Massnahmen, die Kinder betreffen, das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen ist.
- Kinder und Jugendliche haben das Recht, gesund und unversehrt in der Fürsorge einer Gemeinschaft aufzuwachsen, ihre Persönlichkeit zu entfalten, ihr Leben zu gestalten und sich am sozialen Leben zu beteiligen.

Kinder und Jugendliche, Eltern sowie Fachpersonen haben oft nur geringe Kenntnisse zu den Kinderrechten. Die Webseite www.kinderrechtesg.ch widmet sich z.B. den wichtigsten Kinderrechten, beantwortet zentrale Fragen von Kindern und Jugendlichen oder bietet Anregungen für das individuelle Engagement.
Die «Empfehlungen für kindgerechte Verfahren im Kanton St.Gallen» zeigen in den Themen Information, Rechtsvertretung oder Anhörung auf, wie die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in rechtlichen Verfahren angemessen berücksichtigt werden kann. Die Empfehlungen entstanden durch eine kantonale Arbeitsgruppe im Rahmen der Umsetzung der Strategie «Kindesschutz».
Im Jahr 2010 hat die Schweiz ergänzend die Verordnung über Massnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie zur Stärkung der Kinderrechte in Kraft gesetzt und so eine Basis für Finanzhilfen in diesem Themenfeld geschaffen
Alle fünf Jahre muss die Schweizer Regierung dem UN-Kinderrechtsausschuss über den Stand der Umsetzung der Kinderrechte in der Schweiz Bericht erstatten. Diesen Staatenbericht reichte die Schweiz im Jahr 2014 letztmals ein und der UN-Kinderrechtsausschuss beantwortete diesen im Februar 2015 mit seinen Empfehlungen für die Schweiz.
Das Amt für Soziales des Kantons St.Gallen beauftragte im Jahr 2016 eine Expertin für die Klärung, ob im Kanton St.Gallen Bedarf für eine Kinderrechtsstelle besteht.
Der Bericht «Bedarfsabklärung für eine Kinderrechtsstelle im Kanton St.Gallen» vom 14. November 2016 stellt durchaus einen Bedarf für eine Kinderrechtsstelle fest. Im Positionspapier vom 17. März 2017 kommt das Amt für Soziales zum Schluss, dass es im Moment Sinn macht, die Energie auf die Schaffung einer nationalen Ombudsstelle für Kinder zu fokussieren.
Noch offene Fragen?
Mirjam Schegg / Selina Rietmann
Kinder- und Jugendkoordination
Amt für Soziales
Spisergasse 41
9001 St.Gallen