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Tagesfamilien ermöglichen eine flexible Kinderbetreuung im familiären Rahmen und in einer vertrauten Umgebung. Für die Eignungsbescheinigung ist die Wohngemeinde zuständig.

Eine Möglichkeit der familienergänzenden Bildung und Betreuung ist die Tagesfamilienbetreuung. Die Betreuungsperson betreut eines oder mehrere Kinder im eigenen Haushalt regelmässig stundenweise, halb- oder ganztags und bietet den Kindern einen familiennahen Alltag. Es werden generell höchstens fünf Kinder unter 12 Jahren gleichzeitig betreut. Dies ermöglicht es, auf die individuellen Bedürfnisse des Kindes einzugehen und es seinen Fähigkeiten entsprechend zu fördern. Tagesfamilien bieten Flexibilität bezüglich Betreuungsform und Betreuungsumfang, langfristige Betreuungsverhältnisse mit einer konstanten Betreuungsperson und einen engen Austausch zwischen der Tagesfamilie und den Eltern.

Personen, die eine Tagesfamilienbetreuung anbieten, benötigen eine Eignungsbescheinigung der Wohnsitzgemeinde. Es gibt freischaffende Betreuungspersonen in Tagesfamilien und solche, die bei einem Tagesfamilienverein angestellt sind. Ist die Betreuungsperson bei einem Tagesfamilienverein angestellt, gilt die Tagesfamilienbetreuung als institutionelle Betreuungsform.

Auf dem kita Kompass St.Gallen finden Sie einen Überblick über allen Formen der Kinderbetreuung sowie über die Möglichkeiten der institutionellen Kinderbetreuung . 

Informationen zur Tagesfamilienbetreuung finden auf der Webseite des Verbandes Kinderbetreuung Schweiz kibesuisse.

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Abteilung Familie und Sozialhilfe

Amt für Soziales

Spisergasse 41
9001 St.Gallen