Tagesfamilien ermöglichen eine flexible Kinderbetreuung im familiären Rahmen und in einer vertrauten Umgebung. Für die Eignungsbescheinigung ist die Wohngemeinde zuständig.

Tagesfamilien bilden ein wichtiges Angebot im Rahmen der familien- und schulergänzenden Betreuung. Kinder können in einem privaten familiären Rahmen leben und werden ihrem Alter und ihren Fähigkeiten entsprechend individuell gefördert und betreut.
Tagesfamilien ermöglichen den Eltern des Tageskindes, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Das Tageskind ist in die Tagesfamilie integriert und gewinnt neue Freundinnen und Freunde.
Das Tageskind kann in der Regel an seinem Wohnort, in seiner vertrauten Umgebung betreut werden. Die Betreuungszeiten werden sehr flexibel gestaltet. Es wird ein enger Kontakt zwischen den Eltern und der Tagesfamilie aufgebaut.
Auf der Mitgliederliste von kibesuisse finden Sie den passenden Verein in Ihrer Region. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen auch gerne Ihre Wohngemeinde.
Wer bis zu fünf Kinder unter zwölf Jahren regelmässig und gegen Entgelt tagsüber betreut, benötigt eine Bescheinigung einer Behörde seiner Wohnsitzgemeinde und steht unter deren Aufsicht.
Tagesfamilienorganisationen bieten Tageseltern Begleitung und Beratung in der anspruchsvollen Tätigkeit an. Sie helfen interessierten Tageseltern, die notwendige Eignungsbescheinigung zu beantragen und erstellen mit den Eltern und den Tageseltern einen Betreuungsvertrag.
Die regionalen Tagesfamilienvereine finden Sie auf der Mitgliederliste von Kibesuisse.
Der Verband Kinderbetreuung Schweiz kibesuisse bietet in der Region Ostschweiz zahlreiche Aus- und Weiterbildungen für Tageseltern an.
Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach den Bestimmungen Ihrer Tagesfamilienorganisation. Arbeiten Sie nicht mit einer Tagesfamilienorganisation zusammen, finden Sie bei kibesuisse Hinweise zur Verrechnung der Betreuungsstunden.
Die politische Gemeinde am Wohnsitz der Tagespflegeeltern bezeichnet die zur Bescheinigung der Eignung zuständige Stelle. Die folgenden Vorlagen und Musterverfügungen können von den Gemeinden auf die eigenen Verhältnisse angepasst werden.
Noch offene Fragen?
Milena Gehrig
Fachbereich Familienfragen
Abteilung Familie und Sozialhilfe
Amt für Soziales
Spisergasse 41
9001 St.Gallen