
Amt für Soziales
Newsletter «Umsetzung der KiBG-Revision»

Grüezi
Gerne lassen wir Ihnen den zweiten Newsletter zur Umsetzung des neuen KiBG und dem dazugehörenden Informatikprojekt zukommen.
Stand Gesetzesrevision
Der Kanton möchte den politischen Gemeinden, den Erziehungsberechtigten und den Betreuungseinrichtungen ein modernes, einheitliches und subjektorientiertes Förder- und Finanzierungssystem zur Verfügung stellen. Dafür ist eine Totalrevision des Gesetzes über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung (sGS 221.1; abgekürzt KiBG) erforderlich. Die Regierung hat nun die KiBG-Revision am 4. Februar 2025 zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Botschaft und Entwurf sind im Ratsinformationssystem neues Fenster unter der Geschäftsnummer 22.25.02 abrufbar. Der Kantonsrat hat im März 2025 die vorberatende Kommission zum Geschäft bestellt. Die Kommission beantragte dem Kantonsrat auf das Geschäft einzutreten. In der Junisession 2025 hat der Kantonsrat das Geschäft jedoch für eine zweite Beratung an die vorberatende Kommission zurückgewiesen. Das Geschäft wird daher erst in der Herbstsession im September 2025 in erster Lesung beraten. Die zweite Lesung findet anschliessend voraussichtlich im November 2025 statt.
Zeitplan
Aufgrund der Verzögerung im politischen Prozess sowie des damit verbundenen IT-Projekts muss der Vollzug des neuen KiBG vom ursprünglich geplanten Zeitpunkt Anfang/Mitte 2027 auf Mitte 2028 verschoben werden.
Stand Informatikprojekt
Wegen der Rückweisung des Geschäfts durch den Kantonsrat wurden die weiteren Arbeiten am IT-Projekt sistiert. Die Beschaffung der vorgesehenen IT-Lösung hängt von der konkreten Ausgestaltung der gesetzlichen Grundlagen ab. Da ohne erfolgte Erstlesung durch den Kantonsrat für das IT-Projekt zu wenig Planungssicherheit besteht, kann die Beschaffung noch nicht durchgeführt werden. Die Arbeiten am IT-Projekt werden wieder aufgenommen, sobald die gesetzlichen Grundlagen verabschiedet sind.
Einbezug der politischen und Schulgemeinden
Der Vollzug des neuen Gesetzes wird voraussichtlich bei den politischen Gemeinden des Kantons angesiedelt. Dies entspricht der geltenden Aufgabenteilung: Die Gemeinden sind für ein ausreichendes Angebot an familien- und schulergänzender Kinderbetreuung zuständig. Seit Projektbeginn sind die politischen Gemeinden in der Projektorganisation von Gesetzgebungs- und IT-Projekt vertreten. Seit klar ist, dass das neue Gesetz auch die schulergänzende Betreuung umfassen soll, sind zusätzlich auch die Schulgemeinden in das Projekt involviert.
Haben Sie als Vertreterin oder Vertreter einer Gemeinde- oder Schulgemeinde Fragen zum neuen System? Das Amt für Soziales steht Ihnen jederzeit zur Verfügung: info.diafso@sg.ch.
Informationsveranstaltungen für die Einrichtungen der familienergänzenden Kinderbetreuung
Die Anbietenden von familien- und schulergänzenden Kinderbetreuungsangebote sind direkt von der Gesetzesrevision betroffen. Die politischen Gemeinden und Schulgemeinden bleiben die direkten Ansprechpartner für diese Angebote. Neu legt der Kanton jedoch Leitlinien für die Ausrichtung von Vergünstigungen fest und ist verantwortlich für die Aufnahme der Einrichtungen in das IT-System.
Um die Einrichtungen bei der Umsetzung der neuen gesetzlichen Grundlagen zu begleiten und ihre Anliegen im Zusammenhang mit der geplanten IT-Lösung frühzeitig einzubeziehen, plant der Kanton nach den Herbstferien 2025 Informationsveranstaltungen für die Kitas, Tagesfamilienorganisationen und schulergänzenden Betreuungsangebote. An zwei Teams-Austauschgefässen stellt der Kanton das neue System vor, beantwortet Fragen und nimmt Anliegen der Betreuungseinrichtungen und -organisationen entgegen.
Es sind folgende Zeitfenster für diesen Online-Austausch vorgesehen:
- Donnerstag, 23. Oktober 2025, 9.00 bis 12.00 Uhr
- Mittwoch, 29. Oktober 2025, 14.00 bis 17.00 Uhr
Falls Sie Interesse an einer Teilnahme an diesem Austausch haben, laden wir Sie ein, sich eines der angebotenen Zeitfenster zu reservieren. Nach den Sommerferien werden wir die Einrichtungen und Organisationen nochmal separat über diese Austauschtermine informieren.
An- und Abmeldung Newsletter
Mit dem vorliegenden Newsletter informieren wir Sie etwa alle sechs Monate über den Projektstand. Umfassende Hintergrundinformationen finden Sie jederzeit im Web-Dossier «Umsetzung der KiBG-Revision» neues Fenster.
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Freundliche Grüsse
Nora Stahr
Leiterin Stab und stv. Amtsleiterin, Projektleiterin «KiBG-Revision»