Die Kinder- und Jugendpolitik von Bund, Kanton und Gemeinden richtet sich am Schutz, der Förderung und der Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen aus.

Die UN-Kinderrechtskonvention neues Fenster verlangt, dass bei allen Massnahmen, die Kinder betreffen, das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen ist. Kinder und Jugendliche haben das Recht, gesund und unversehrt in der Fürsorge einer Gemeinschaft aufzuwachsen, ihre Persönlichkeit zu entfalten, ihr Leben zu gestalten und sich am sozialen Leben zu beteiligen.
Schutz, Förderung und Mitwirkung bilden die zentralen Elemente der Kinder- und Jugendpolitik auf allen Staatsebenen.
Für die Kinder- und Jugendpolitik sind in der Schweiz in erster Linie Gemeinden und Kantone zuständig. Der Bund neues Fenster übernimmt unterstützende und ergänzende Aufgaben. Unter anderem betreibt er gemeinsam mit der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) eine Plattform für Kinder- und Jugendpolitik Schweiz neues Fenster.
Mit der Kampagne «Kinderfreundliche Gemeinde» neues Fenster fördert UNICEF Schweiz und Liechtenstein die Kinderfreundlichkeit in den Gemeinden. Eine schriftliche Standortbestimmung, die Erhebnung von Sichtweisen, Bedürfnissen und Anliegen von Kindern und Jugendlichen sowie das Erstellen eines Aktionsplans bilden die zentralen Elemente des Prozesses.
Im Kanton St.Gallen tragen die Gemeinden Flawil (seit 2016) und Uznach (seit 2011) sowie die Städte Rapperswil-Jona (seit 2015), Wil (seit 2015) und Buchs (seit 2024) das Label «Kinderfreundliche Gemeinde».
Die kantonale Kinder- und Jugendkoordination bietet Gemeinden und Städten im Sinn einer Erstberatung kostenlose Fachberatung in der Kinder- und Jugendpolitik sowie Kinder- und Jugendhilfe an. Dazu gehören:
- Informationen zu aktuellen Strategien im Kanton St.Gallen zu Kinderrechten oder zu einzelnen Dienstleistungen der Kinder- und Jugendhilfe (Familienzentren, Spielgruppen, offene Arbeit mit Kindern, Jugendarbeit, Schulsozialarbeit, Kinder- und Jugendinformation, Erziehungsberatung usw.);
- Hinweise auf unterstützende Materialien;
- Triage zu wichtigen Akteurinnen und Akteuren der Kinder- und Jugendpolitik;
- Einschätzung der aktuellen Situation einer Gemeinde und Inputs zum möglichen weiteren Vorgehen.
Über den Kinder- und Jugendkredit können z.B. Projekte sowie Konzept- und Strategieentwicklungen in der Kinder- und Jugendpolitik finanziell unterstützt werden.
Auf Basis des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes (KJFG) neues Fenster kann der Bund Finanzhilfen neues Fenster für die ausserschulische Kinder- und Jugendarbeit gewähren. Beiträge können an gesamtschweizerische Dachverbände, Einzelorganisationen und Koordinationsplattformen sowie an Projekte mit Modellcharakter auf kantonaler und kommunaler Ebene ausgerichtet werden.
Seit dem Ausbruch der Pandemie und im Kontext der aktuellen Multikrise sind die psychische Gesundheit und das Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen stark beeinträchtigt worden – und werden es weiterhin. Mit dem aktualisierten Merkblatt zur psychischen Gesundheit und zu Belastungen von Kindern und Jugendlichen werden insbesondere kommunale Ansprechpersonen in der Kinder- und Jugendpolitik in Bezug auf dieses wichtige Thema im Handeln auf Gemeindeebene unterstützt. Das Merkblatt enthält hilfreiche Informationen sowie Angebote, die vom Kanton St.Gallen unterstützt werden.
Noch offene Fragen?
Mirjam Schegg / Selina Rietmann
Kinder- und Jugendkoordination
Amt für Soziales
Spisergasse 41
9001 St.Gallen