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Die Kinder- und Jugendpolitik von Bund, Kanton und Gemeinden richtet sich am Schutz, der Förderung und der Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen aus.

Die UN-Kinderrechtskonvention verlangt, dass bei allen Massnahmen, die Kinder betreffen, das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen ist. Kinder und Jugendliche haben das Recht, gesund und unversehrt in der Fürsorge einer Gemeinschaft aufzuwachsen, ihre Persönlichkeit zu entfalten, ihr Leben zu gestalten und sich am sozialen Leben zu beteiligen. 

Schutz, Förderung und Mitwirkung bilden die zentralen Elemente der Kinder- und Jugendpolitik auf allen Staatsebenen. 

Für die Kinder- und Jugendpolitik sind in der Schweiz in erster Linie Gemeinden und Kantone zuständig. Der Bund übernimmt unterstützende und ergänzende Aufgaben. Unter anderem betreibt er gemeinsam mit der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) eine Plattform für Kinder- und Jugendpolitik Schweiz.

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Mirjam Schegg / Selina Rietmann

Kinder- und Jugendkoordination

Amt für Soziales

Spisergasse 41
9001 St.Gallen