Auf der Grundlage des Gesetzes über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung unterstützt der Kanton die Gemeinden seit dem Jahr 2021 subsidiär mit einem jährlichen Kantonsbeitrag. Die Gemeinden setzen diesen Beitrag – ergänzend zu allfälligen gemeindeeigenen Beiträgen – ein, um ein für Eltern bezahlbares und qualitativ angemessenes Angebot der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung zu fördern.
Kantonale Förderbeiträge an die Gemeinden
Am 29. November 2020 nahm das Stimmvolk das Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung neues Fenster (abgekürzt KiBG) an. In den Jahren 2021 und 2022 konnte der Kanton je rund 5 Mio. Franken an die Gemeinden auszahlen. Im Jahr 2023 kamen erstmals Bundesfinanzhilfen von rund 3 Mio. Franken hinzu, sodass die Gemeinden letztlich über 8 Mio. Franken erhielten. Aufgrund der Zustimmung an der Volksabstimmung vom 19. November 2023 neues Fenster unterstützt der Kanton die Kinderbetreuung seit dem Jahr 2024 neu mit 10 Mio. Franken je Jahr, wobei in den Jahren 2024 und 2025 nochmals Bundesfinanzhilfen hinzukamen.
Die Gesuchstellung für den Kantonsbeitrag 2026 erfolgt durch die Gemeinden bis 30. September 2025. Für den Anspruch auf den Kantonsbeitrag müssen die Gemeinden zwei Voraussetzungen erfüllen:
- In der Gemeinde gibt es ein Kinderbetreuungsangebot oder die Gemeinde unterstützt ein auswärtiges Kinderbetreuungsangebot oder sie leistet Beiträge an Eltern für die familien- oder schulergänzende Betreuung.
- Die Gemeinde setzt den Kantonsbeitrag so ein, dass dadurch die Drittbetreuungskosten der Eltern gesenkt werden oder das Angebot ausgeweitet wird oder der Betreuungsschlüssel verbessert wird.
Für die Verteilung der Kantonsbeiträge an die Gemeinden ist ihr Anteil an der Bevölkerungsgruppe der Kinder im Alter von null bis zwölf Jahren ausschlaggebend (Datengrundlage 2024). Der Gesamtbetrag ist jeweils auch abhängig von allfälligen Rückerstattungen durch die Gemeinden. In der folgenden Übersicht sind die potenziellen Kantonsbeiträge 2026 der einzelnen Gemeinden aufgeführt. Die Verfügung über den Anspruch und den definitiven Umfang des Kantonsbeitrags wird den Gemeinden im ersten Quartal 2026 zugesendet.
Weiterentwicklung des KiBG
Im Rahmen der Projektarbeiten wurden eine externe Studie zur Analyse und Bewertung kantonaler Systeme der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung (Ecoplan) sowie ein Gutachten zum geplanten St.Galler System (INFRAS) in Auftrag gegeben.
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Nora Stahr
Leiterin Stab, Projektleiterin
Amt für Soziales
Spisergasse 41
9001 St.Gallen