
Amt für Soziales
Newsletter «Umsetzung der KiBG-Revision»

Grüezi
Wir freuen uns, Ihnen hiermit den ersten Newsletter zur Umsetzung der «KiBG-Revision» zukommen zu lassen. Mit dem neuen Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung soll im Kanton St.Gallen ab dem Jahr 2027 ein neues Vergünstigungssystem für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung in Vollzug treten. Damit das System termingerecht eingeführt werden kann und für die Beteiligten möglichst wenig Aufwand entsteht, wird für die künftige Abwicklung eine neue Informatiklösung beschafft. Mit diesem Newsletter und dem neuen Web-Dossier neues Fenster informieren wir Sie bis zum Start des neuen Systems über den aktuellen Stand der Umsetzung und des Informatikprojekts.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich dazu an Raphael Wälter, raphael.waelter@sg.ch, oder Nora Stahr, nora.stahr@sg.ch.
Gesetzesrevision und Informatikprojekt
Neu wird den politischen Gemeinden, den Erziehungsberechtigten und den Betreuungseinrichtungen ein modernes, einheitliches und subjektorientiertes Förder- und Finanzierungssystem zur Verfügung stehen. Dafür ist eine Totalrevision des Gesetzes über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung (sGS 221.1; abgekürzt KiBG) erforderlich. Die Regierung hat die KiBG-Revision am 4. Februar 2025 zu Handen des Kantonsrates verabschiedet:
- Medienmitteilung vom 10. Februar 2025 neues Fenster
- Botschaft und Gesetzesentwurf (Geschäftsnummer 22.25.02) neues Fenster
Die parlamentarische Beratung der KiBG-Revision ist in der Sommer- und Herbstsession 2025 vorgesehen.
Für den Vollzug des neuen Vergünstigungssystems wird eine einheitliche Informatiklösung benötigt, damit der Prozess möglichst automatisiert ablaufen kann. Daher wurde bereits parallel zum Gesetzgebungsprojekt ein entsprechendes Informatikprojekt lanciert. Die neue Informatiklösung wird als strategischer E-Government-Service von Kanton und Gemeinden gemeinsam beschafft und betrieben werden. Die Beschaffung wird in einem offenen Verfahren durchgeführt. Die Ausschreibung startet voraussichtlich im Sommer 2025.
Neuer Newsletter
Vom Systemwechsel werden neben dem Kanton auch die politischen Gemeinden, die familien- und schulergänzenden Betreuungseinrichtungen sowie die Erziehungsberechtigten direkt betroffen sein. Aus diesem Grund wird von nun an mittels Newsletter über die Projektfortschritte bei der Umsetzung der KiBG-Revision informiert. Der Newsletter wird grundsätzlich mindestens halbjährlich verschickt. Alle Newsletter-Ausgaben werden zudem jeweils auch im neuen Web-Dossier «Umsetzung der KiBG-Revision» neues Fenster veröffentlicht.
Aufgrund der direkten Betroffenheit haben wir uns erlaubt, Ihnen diesen ersten Newsletter zuzustellen. Falls Sie keine News zur KiBG-Revision mehr erhalten möchten, können Sie sich am Ende dieses Newsletters austragen. Bitte zögern Sie nicht, diesen Newsletter auch weiteren allenfalls interessierten Personen aus Ihrem Umfeld weiterzuleiten. Die Anmeldung für den Newsletter ist ganz einfach über das Anmeldeformular neues Fenster möglich.
Freundliche Grüsse
Nora Stahr
Leiterin Stab und stv. Amtsleiterin, Projektleiterin «KiBG-Revision»