Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen und Wissenswertes rund um das Thema Migration, Integration und Asyl. Die Informationen richten sich sowohl an Interessierte aus der Bevölkerung als auch an Organisationen und Gemeinden.
News vom Bund
Künftig sollen nur noch Personen den Schutzstatus S erhalten, die aus ukrainischen Gebieten kommen, in denen sie konkret an Leib und Leben gefährdet sind. Zudem sollen sich Personen mit Schutzstatus S künftig nur 15 Tage pro Halbjahr in der Ukraine aufhalten dürfen. Damit will der Bundesrat drei parlamentarische Vorstösse zum Schutzstatus S umsetzen. An seiner Sitzung vom 25. Juni 2025 hat er beschlossen, diese Vorschläge in die Konsultation zu schicken.
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Der Bundesrat will, dass noch mehr Personen mit Schutzstatus S einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Für jene, die seit mindestens drei Jahren in der Schweiz leben, hat er eine Erwerbstätigenquote von 50 Prozent bis Ende 2025 als Ziel festgelegt. Aktuell haben rund 38 Prozent von ihnen eine Arbeitsstelle. Kantone, welche dieses Ziel nicht erreichen, müssen in Zukunft zusätzliche Massnahmen umsetzen. Weitere Informationen sind unter diesem Link neues Fenster abrufbar.
An der zweiten nationalen Impulstagung vom 12. Mai 2025 haben rund 170 Fachpersonen der Integrationsförderung, der Sozialhilfestellen und der öffentlichen Arbeitsvermittlung konkrete Handlungsempfehlungen zur verbesserten und engeren Zusammenarbeit zwischen den Behörden diskutiert. Dies mit dem Ziel, die Arbeitsintegration von erwerbsfähigen Personen mit Status S, Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen weiter zu verbessern. Die Handlungsempfehlungen waren gestützt auf die Erkenntnisse einer ersten Impulstagung im Juni 2024 erarbeitet worden. Weitere Informationen sind unter diesem Link neues Fenster abrufbar.
Am 26. Februar 2025 wurde eine entsprechende Vernehmlassung eröffnet:
- Gesetzliche Verpflichtung für Sozialhilfebehörden arbeitsmarktfähige Personen mit Schutzstatus S bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung zu melden
- Schaffung eines Anspruchs auf Kantonswechsel bei Erwerbstätigkeit
- Schaffung einer Verpflichtung von Personen mit Schutzstatus S, an Integrationsmassnahmen teilzunehmen
- Ersatz der Bewilligungspflicht durch eine Meldepflicht für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit.
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Der Bundesrat hat am 4. September 2024 entschieden, dass der Schutzstatus S bis zum 4. März 2026 nicht aufgehoben wird. Eine allfällige weitere Verlängerung, bzw. Neubeurteilung wird der Bundesrat voraussichtlich im Mai 2025 vornehmen. Am 20. September 2024 hat der Bundesrat zudem entschieden, dass bei der Aufhebung des Schutzstatus S folgende Ausreisefristen Gültigkeit haben:
- 3 bis 9 Monate für Nichterwerbstätige
- 12 Monate für Erwerbstätige
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Informationen und Wissenswertes
Im Jahr 2024 haben die St.Galler Gemeinden 25,7 Millionen Franken in die Integration von geflüchteten Menschen investiert. Diese vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel flossen unter anderem in Sprachkurse, berufliche Qualifizierungsprogramme und in die Frühe Förderung.
Hier finden Sie Informationen zu den Schwerpunkten der Integrationsförderung im Kanton St.Gallen.
Hier finden Sie mehrsprachige Informationen zum Leben im Kanton St.Gallen.
Hier finden Sie Informationen zum Schutzstatus S auf Deutsch, Ukrainisch und Russisch.
Hier finden Sie mehrsprachige Informationen zum Leben in der Schweiz: von der Schule und Arbeit über das Gesundheitswesen bis zum politischen System.
Hier finden Sie Informationen zum Asylverfahren und zur Unterbringung von Asylsuchenden.
- Strategie und Aktionsplan gegen Rassismus und Antisemitismus neues Fenster
- Antimuslimischer Rassismus in der Schweiz: Erste umfassende Studie liefert vertiefte Analyse und gibt Handlungsempfehlungen neues Fenster
- terra cognita 40/2024: Schweizer Zeitschrift zu Integration und Migration Bewegte Kindheiten: Gefährdung und Ermächtigung neues Fenster
- «Kenne deine Rechte. Informationen für Kinder und Jugendliche im Asylverfahren» neues Fenster
- Informationen zu Roma aus der (West-)Ukraine neues Fenster
- Antisemitismusbericht des SIG und der GRA neues Fenster
Die Fachtagung findet am 3. September 2025 statt. Weitere Informationen sind unter diesem Link neues Fenster abrufbar.
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Noch offene Fragen?
Abteilung Integration und Gleichstellung
Amt für Soziales
Spisergasse 41
9001 St.Gallen