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Wer Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene mit ausserordentlichem Einarbeitungsbedarf zu üblichen Arbeitsbedingungen anstellt, erhält finanzielle Zuschüsse.

Finanzielle Zuschüsse: Wozu und für wen?

Das Instrument der Finanziellen Zuschüsse (FiZu) soll zusätzliche Personen in den Arbeitsmarkt bringen.

Zweck

Finanzielle Zuschüsse motivieren Arbeitgebende, geflüchtete und vorläufig aufgenommene Personen mit einem ausserordentlichen Einarbeitungsbedarf zu den üblichen Arbeitsbedingungen zu beschäftigen. Die geleisteten Zuschüsse kompensieren den ausserordentlichen Aufwand. Eine betriebs- und funktionsübliche Einarbeitung wird nicht entschädigt.

Zielgruppe

Zielgruppe sind Personen, die bereits Massnahmen wie Ersteinsätze, Qualifikationsprogramme oder Spracherwerb geleistet haben; insbesondere anerkannte Flüchtlinge (Ausweis B), vorläufig Aufgenommene (Ausweis F) und Personen mit dem Schutzstatus S und einer Arbeitsbewilligung.

Ausserdem muss in Aussicht stehen, dass sie nach der Einarbeitung im ersten Arbeitsmarkt übliche Leistungen erbringen und dafür den üblichen Lohn verdienen können.

Umfang und Dauer

Höhe und Dauer der finanziellen Zuschüsse richten sich nach den individuellen Bedürfnissen.

Höchstens 60 Prozent

Die Zuschüsse betragen höchstens 60 Prozent des Monatslohnes. Sie werden nach jedem Drittel der vorgesehenen Einarbeitungszeit um je einen Drittel des ursprünglichen Betrages gekürzt, frühestens nach zwei Monaten.

Mindestens ein halbes Jahr

Die Dauer richtet sich im Einzelfall nach der benötigten ausserordentlichen Einarbeitungszeit. Die Unterstützung wird grundsätzlich für sechs Monate gewährt und kann im Einzelfall auf zwölf Monate verlängert werden.

Voraussetzungen

  • Kopie des unbefristeten Arbeitsvertrags
  • Der Beschäftigungsgrad beträgt mindestens 80 Prozent (in Ausnahmefällen mindestens 50 Prozent)
  • Es wird ein orts- und branchenüblicher Lohn entrichtet
  • Gesuch um EAZ / FiZu
  • Angaben zum Arbeitnehmenden
  • Schriftlicher Einarbeitungsplan (mit ausserordentlichem Einarbeitungsaufwand und mit geeigneter Aufsicht)
  • Eventuell: Meldung der Aufnahme einer Arbeitstätigkeit

Administration

Die Arbeitgebenden werden bei der Gesuchstellung sowie der Meldung der Erwerbstätigkeit administrativ unterstützt. Wir begleiten beide Parteien während der gesamten Einarbeitungszeit.

Lohn und Auszahlung

Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber bezahlt den gesamten Lohn. Nach Einreichung der von der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer unterzeichneten Lohnabrechnung, werden die finanziellen Zuschüsse an die Arbeitgebenden überwiesen.

Kontakt mit der Fachstelle AM

Nehmen Sie vor Vertragsunterzeichnung und Arbeitsbeginn Kontakt auf mit der Fachstelle AM der Arbeitslosenversicherung, um die Möglichkeiten und das Vorgehen zu besprechen.

Fachstelle Arbeitsmarktliche Massnahmen (AM)

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