Der für eine bestimmte Zeit entzogene Führerausweis kann vorzeitig wiedererteilt werden, wenn eine anerkannte Nachschulung besucht wird. Die Mindestentzugsdauer darf jedoch in keinem Fall unterschritten werden.
Beim Entzug des Ausweises, der über die gesetzliche Mindestdauer hinausgeht, kann die Entzugsdauer mit dem Besuch eines Kurses bei der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) um bis zu drei Monate reduziert werden. Auf die Möglichkeit eines Kursbesuchs werden Sie in der Verfügung hingewiesen.
Die Mindestentzugsdauer darf jedoch nicht unterschritten werden. Bei einem Führerausweisentzug von mindestens einem Jahr müssen die Mindestentzugsdauer und zwei Drittel der verfügten Entzugsdauer abgelaufen sein.
Als anerkannte Nachschulung wird ausschliesslich das Kursangebot der bfu akzeptiert.
Entzugsdauer | Reduktion |
---|---|
bis zu 5 Monate | 1 Monat |
6 bis 9 Monate | 2 Monate |
über 9 Monate | 3 Monate |
Sie können sich bei der bfu zum entsprechenden Kurs anmelden und uns nach dessen Besuch die Kursbestätigung zusenden. Nach Erhalt dieser Bestätigung prüfen wir die vorzeitige Wiedererteilung des entzogenen Ausweises und lassen Ihnen eine Verfügung zukommen.
Wichtig: Die vorzeitige Wiedererteilung ist jedoch erst möglich, wenn der Kurs vollständig besucht wurde und uns die Kursbestätigung vorliegt.
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