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Der entzogene Führerausweis kann vorzeitig wiedererteilt werden, wenn eine anerkannte Nachschulung besucht wird.

Vorzeitige Wiedererteilung

Bei einem Entzug des Lernfahr- oder Führerausweises, der über die gesetzliche Mindestdauer hinausgeht, kann durch den Besuch eines Kurses bei der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) die Entzugsdauer bis zu drei Monaten reduziert werden. Auf die Möglichkeit eines Kursbesuchs werden Sie von uns in der Verfügung hingewiesen.

Gesetzliche Bestimmungen (Art. 17 SVG)

Der auf bestimmte Zeit entzogene Lernfahr- oder Führerausweis kann frühestens drei Monate vor Ablauf der verfügten Entzugsdauer wiedererteilt werden, wenn die betroffene Person an einer von der Behörde anerkannten Nachschulung teilgenommen hat. Die Mindestentzugsdauer darf nicht unterschritten werden (Art. 17 Abs. 1 SVG). 

Bei einem Entzug von 12 Monaten und mehr gelten strengere Anforderungen. Der für mindestens ein Jahr entzogene Lernfahr- oder Führerausweis kann bedingt und unter Auflagen wiedererteilt werden, wenn das Verhalten der betroffenen Person zeigt, dass die Administrativmassnahme ihren Zweck erfüllt hat. Die Mindestentzugsdauer und zwei Drittel der verfügten Entzugsdauer müssen jedoch abgelaufen sein (Art. 17 Abs. 2 SVG).

Kursangebot bfu

Als anerkannte Nachschulung gemäss Art. 17 Abs. 1 SVG akzeptiert das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons St.Gallen ausschliesslich das Kursangebot der bfu. 

Reduktion der Entzugsdauer

Der Besuch eines bfu-Kurses ("KURVE Warnungsentzug" oder "FiaZ erstmals Auffällige") führt zu folgender maximaler Reduktion der Entzugsdauer:

  • Entzug von bis zu 5 Monaten = 1 Monat Reduktion 
  • Entzug von 6 bis 9 Monaten = 2 Monate Reduktion 
  • Entzug von über 9 Monaten = 3 Monate Reduktion

Ablauf/Vorgehen

Sie können sich bei der bfu zum entsprechenden Kurs anmelden und uns nach dessen Besuch die Kursbestätigung zusenden. Nach Erhalt dieser Bestätigung prüfen wir die vorzeitige Wiedererteilung des entzogenen Lernfahr- oder Führerausweises und lassen Ihnen eine Verfügung zukommen.

Wichtig: Die vorzeitige Wiedererteilung ist erst möglich, wenn der Kurs vollständig besucht wurde und uns die Kursbestätigung vorliegt. 

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