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Fahrzeuge, die wegen der Ladung den Vorschriften über Masse und Gewichte nicht entsprechen, sowie Ausnahmefahrzeuge dürfen auf öffentlichen Strassen nur mit einer schriftlichen Sonderbewilligung verkehren.

Weitere Informationen und Antragsformulare zur Erteilung von Sonderbewilligungen für Ausnahmefahrzeuge/-transporte sowie Sonntags- und Nachtfahrten finden sie unter:

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Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt

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