Fahrzeuge, die wegen der Ladung den Vorschriften über Masse und Gewichte nicht entsprechen, sowie Ausnahmefahrzeuge dürfen auf öffentlichen Strassen nur mit einer schriftlichen Sonderbewilligung verkehren.
Folgende Bewilligungen können vom Strassenverkehrsamt ausgestellt werden:
- Bewilligung für Ausnahmefahrzeuge/-transporte
- Sonntagsfahrbewilligung / Nachtfahrbewilligung
- Bewilligung für Arbeits- und Ruhezeitverordnung
- Werkinterner Verkehr
Weitere Informationen und Antragsformulare zur Erteilung von Sonderbewilligungen für Ausnahmefahrzeuge/-transporte und Sonntags- und Nachtfahrten finden sie unter:
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Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt Kanton St. Gallen
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