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Wenn Sie einen Führerausweis erhalten wollen, müssen Sie eine praktische Führerprüfung ablegen.
Kontrollfahrten sind nötig, wenn Sie einen ausländischen in einen schweizerischen Führerausweis umtauschen wollen. Diese können auch aus medizinischen Gründen erforderlich sein.

Praktische Führerprüfung

Wer ein Motorfahrzeug führt, muss zu jeder Zeit Fähigkeiten haben und Verhaltensweisen zeigen, die sie in die Lage versetzen:  

  • ihr Fahrzeug zu beherrschen, um keine gefährlichen Verkehrslagen zu verursachen beziehungsweise richtig zu reagieren, falls eine solche Situation dennoch eintrifft.
  • die Strassenvorschriften zu beachten. Insbesondere diejenigen, die Strassenverkehrsunfälle verhüten und für einen flüssigen Verkehr sorgen.
  • durch rücksichtsvolles Verhalten gegenüber den anderen zur Sicherheit aller – und insbesondere der schwächeren – Verkehrsteilnehmenden beitragen.
  • umweltschonend und sparsam zu fahren. 

Die praktische Führerprüfung erfolgt aufgrund der allgemeinen Prüfungsanforderungen und ist den Möglichkeiten des Prüfungsfahrzeuges angepasst.

Die zweite Chance

  • Wer die praktische Prüfung nicht besteht, kann sie nach einer Wartefrist in vollem Umfang wiederholen.
  • Eine dritte Wiederholung ist nur möglich, wenn eine Fahrlehrerin oder ein Fahrlehrer schriftlich bestätigt, dass die Führerin oder der Führer prüfungsreif ist.
  • Wenn Sie die Führerprüfung dreimal nicht bestanden haben, obwohl Ihre Ausbildung abgeschlossen ist, benötigen Sie ein Gutachten, das bescheinigt, dass Sie für den Strassenverkehr geeignet sind. Mit diesem Gutachten sind Sie zu einer weiteren Prüfung zugelassen.

Motorradprüfung

Aus Sicherheitsgründen wird bei der praktischen Motorradprüfung folgende Mindestausrüstung verlangt:

  • geprüfter Schutzhelm (mit Visier oder Brille)
  • Motorradhandschuhe
  • Jacke mit langen Ärmeln oder Motorradjacke mit Protektoren
  • lange Hose oder Motorradhose mit Protektoren
  • Motorradstiefel oder feste, geschlossene Schuhe 

Die Prüfung wird nur mit dieser motorradspezifischen Sicherheitsausrüstung durchgeführt. In der Winterpause von November bis Ende März behalten wir uns vor, keine Termine für die praktische Motorrad-Prüfung zuzuteilen.

Kontrollfahrt

Wenn Sie einen ausländischen Führerausweis in einen schweizerischen Führerausweis umtauschen möchten, müssen Sie allenfalls eine Kontrollfahrt machen.

Bitte beachten Sie:
Falls Ihr Führerausweis nicht in lateinischer Schrift ausgestellt ist, müssen Sie diesen bei einem Konsulat oder einer Botschaft mit Sitz in der Schweiz übersetzen lassen. Bitte senden Sie diese Übersetzung zusammen mit Ihrem Original-Ausweis, dem Gesuch um Umtausch eines ausländischen Führerausweises sowie einer Kopie des Ausländerausweises (Schweizer Aufenthaltsbewilligung) vorgängig – vor der Kontrollfahrt – zur Prüfung an das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt, Abteilung Verkehrszulassung, Frongartenstrasse 5, 9001 St.Gallen. Nach dieser Abklärung erhalten Sie eine Zulassungskarte für die Kontrollfahrt. 

Die Kontrollfahrten können auch aus anderen Gründen erforderlich sein. Mehr Informationen dazu finden Sie unter den untenstehenden Links.


Theorie- oder praktische Führerprüfung ausserkantonal ablegen

Informationen für Personen, die im Kanton St.Gallen wohnhaft sind, die Prüfung jedoch in einem anderen Kanton absolvieren möchten:

Bitte füllen Sie das Gesuch zum Ablegen der Führerprüfung in einem anderen Kanton aus und reichen Sie dieses bei uns ein. Für die Bewilligung wird Ihnen eine Gebühr von Fr. 20.– in Rechnung gestellt. 

Bitte beachten Sie, dass diese Bewilligung keine Garantie für das Ablegen der Prüfung in einem anderen Kanton ist. Wenden Sie sich für weitere Informationen bitte direkt an das entsprechende Strassenverkehrsamt.  

 

Informationen für Personen, die ausserhalb des Kantons St.Gallen wohnhaft sind, die Prüfung aber im Kanton St.Gallen ablegen möchten:

Theorieprüfung: Sobald Ihnen Ihr Wohnsitzkanton eine Bewilligung für die ausserkantonale Theorieprüfung erteilt hat, reichen Sie diese dem Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt St.Gallen ein. Nach Prüfung der Unterlagen und der Erfassung Ihrer Daten im System erhalten Sie die Zulassungskarte per Post. Für diese Dienstleistung wird eine Gebühr von Fr. 30.– erhoben. Die Prüfungsgebühr der Theorieprüfung ist in diesem Betrag nicht enthalten. Die Meldung des Prüfungsergebnisses an ihren Wohnsitzkanton erfolgt automatisch.

Praktische Führerprüfung: Wenn sich Ihr Arbeitsort oder die weiterführende Schule im Kanton St.Gallen befindet, können Sie ein schriftliches Gesuch mit Begründung sowie den erforderlichen Bestätigungen einreichen. Dieses Vorgehen ist für Personen mit Nebenwohnsitz im Kanton St.Gallen ebenfalls möglich.

Zur Prüfung Ihres Antrags benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
-       Kopie des Lehrvertrags / Arbeitsvertrags oder
-       Immatrikulationsbestätigung einer weiterführenden Schule und
-       Meldeausweis einer St.Galler Gemeinde bei Personen mit Wochenaufenthalt sowie
-       die Bewilligung vom Wohnsitzkanton.

Nach der Prüfung der Unterlagen und der Erfassung Ihrer Daten im System erhalten Sie die Zulassungskarte per Post. Für diese Dienstleistung wird eine Gebühr von Fr. 30.– erhoben. Die Prüfungsgebühr für die praktische Führerprüfung ist in diesem Betrag nicht enthalten. Die Meldung des Prüfungsergebnisses an Ihren Wohnsitzkanton erfolgt automatisch.

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