Logo Kanton St.Gallen

Während der Dauer des Führerausweisentzugs muss der Ausweis beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt abgegeben und hinterlegt werden.

Die Ausweisabgabe wird mit dem Hinweis, wie lange die Massnahme dauert und ab wann die Fahrberechtigung wieder besteht, schriftlich bestätigt. Am letzten Tag des Ausweisentzugs wird der Ausweis mittels A-Post zurückgeschickt. Sollte der Ausweis nicht rechtzeitig eintreffen, besteht dennoch die Fahrberechtigung nach Ablauf des Entzugs.

Noch offene Fragen?

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt

Frongartenstrasse 5
9001 St.Gallen

Schalteröffnungszeiten
Frongartenstrasse 5

Montag bis Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 17.00 Uhr

Telefonische
Erreichbarkeit

Montag bis Freitag
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr

Öffnungszeiten
Prüfhallen

Montag bis Freitag
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr