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Für die Beurteilung einer Administrativmassnahme ist das Ausmass der Verkehrsregelverletzung massgebend. Es wird dabei zwischen einer leichten, mittelschweren und einer schweren Widerhandlung unterschieden.

Leichte Widerhandlung

Unter den folgenden Voraussetzungen wird die Widerhandlung als leicht eingestuft:

  • Sie haben durch die Verletzung von Verkehrsregeln eine geringe Gefahr für die Sicherheit anderer hervorgerufen und Sie trifft dabei nur ein leichtes Verschulden.

  • Sie sind mit einer nicht-qualifizierten Alkoholkonzentration gefahren und haben dabei keine andere Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften begangen. 

  • Sie haben gegen das Verbot verstossen, unter Alkoholeinfluss zu fahren und dabei keine andere Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften begangen.

Wenn Sie eine leichte Widerhandlung begangen haben, erhalten Sie eine Verwarnung, sofern in den vorangegangenen zwei Jahren der Ausweis nicht entzogen war und keine andere Administrativ-massnahme verfügt wurde.

 

Mittelschwere Widerhandlung

Unter den folgenden Voraussetzungen wird die Widerhandlung als mittelschwer eingestuft:

  • Sie haben Verkehrsregeln verletzt und damit eine Gefahr für die Sicherheit anderer hervorgerufen.

  • Sie sind mit einer nicht-qualifizierten Alkoholkonzentration gefahren und haben dabei zusätzlich eine leichte Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften begangen.

  • Sie haben gegen das Verbot verstossen, unter Alkoholeinfluss zu fahren und dabei zusätzlich eine leichte Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften begangen.

  • Sie haben ein Motorfahrzeug gefahren, ohne den Führerausweis für die entsprechende Kategorie zu besitzen.

  • Sie haben ein Motorfahrzeug zum Gebrauch entwendet. 

Bei einer mittelschweren Widerhandlung wird der Führerausweis für mindestens einen Monat entzogen, sofern Sie in den vorangegangenen zwei Jahren keine anderen Widerhandlungen begangen haben, die zu einer Administrativmassnahme führten.

 

Schwere Widerhandlung

Unter den folgenden Voraussetzungen wird die Widerhandlung als schwer eingestuft:

  • Sie haben durch grobe Verletzung von Verkehrsregeln eine ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer hervorgerufen oder in Kauf genommen.

  • Sie sind mit einer qualifizierten Atem- oder Blutalkoholkonzentration gefahren.

  • Sie sind wegen Einfluss von Betäubungs- oder Arzneimitteln oder aus anderen Gründen fahrunfähig und haben in diesem Zustand ein Motorfahrzeug gelenkt.

  • Sie haben sich vorsätzlich einer Blutprobe, einer Atemalkoholprobe oder einer anderen geregelten Untersuchung, die angeordnet wurde oder mit deren Anordnung gerechnet werden musste, widersetzt, entzogen oder den Zweck dieser Massnahme vereitelt.

  • Sie haben nach Verletzung oder Tötung eines Menschen die Flucht ergriffen.

  • Sie haben ein Motorfahrzeug trotz Ausweisentzug geführt. 

Bei einer schweren Widerhandlung müssen Sie den Führerausweis für mindestens drei Monate abgeben, sofern Sie in den vorangegangenen fünf Jahren keine anderen Widerhandlungen begangen haben, die zu einer Administrativmassnahme führten.

 

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