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Im eidgenössischen Informationssystem Verkehrszulassung (IVZ) werden verfügte Massnahmen eingetragen.

Eintragung und Löschung

Daten zu Verweigerungen, Entzügen und Aberkennungen sowie zu Fahrverboten werden zehn Jahre nach ihrem Ablauf oder ihrer Aufhebung im IVZ-Massnahmen vernichtet. Daten zu anderen Massnahmen fünf Jahre nach Eintreten der Rechtskraft. Wird hingegen eine neue Massnahme eingetragen, so werden die Daten der bisherigen Massnahmen erst nach Ablauf der letzten Aufbewahrungsfrist vernichtet.

Verordnung über das Informationssystem Verkehrszulassung

 

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