Die verfügten Administrativmassnahmen werden im Informationssystem Verkehrszulassung (IVZ) eingetragen. Die Daten des IVZ stehen unter der Datenhoheit des Bundesamt für Strassen ASTRA.
Eintragung und Löschung
Daten zu Verweigerungen, Entzügen und Aberkennungen von Fahrberechtigungen sowie zu Fahrverboten werden zehn Jahre nach ihrem Ablauf oder ihrer Aufhebung im IVZ-Massnahmen vernichtet, Daten zu anderen Massnahmen fünf Jahre nach Eintreten der Rechtskraft. Daten zur Annullierung des Führerausweises auf Probe werden zehn Jahre nach der Wiedererteilung eines Führerausweises im IVZ-Massnahmen vernichtet.
Wird zu einer Person eine neue Massnahme eingetragen, so werden die Daten zu allen gegen diese Person angeordneten Massnahmen erst nach Ablauf der letzten Aufbewahrungsfristen vernichtet.
- Verordnung über das Informationssystem Verkehrszulassung
- Strassenverkehrsgesetz (Bestimmungen zum IVZ)
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