Sie wollen ein Motorfahrzeug oder einen Anhänger einlösen? Hier finden Sie alle Informationen dazu.
Motorfahrzeuge und ihre Anhänger dürfen nur mit einem Fahrzeugausweis und Kontrollschildern in Verkehr gebracht werden. Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt kann Ihnen gegen Vorlage der notwendigen Unterlagen einen Fahrzeugausweis erstellen und die Kontrollschilder aushändigen.
Bitte wählen Sie aus den folgenden Punkten aus:
Zur Ausstellung werden benötigt
- elektronischer Versicherungsnachweis (bitte bei Ihrer Versicherung beantragen)
- Fahrzeugausweis / bei Neufahrzeugen Prüfbericht Formular 13.20 A
- An- und Abmeldung Fahrzeugeinlösung neues Fenster
Verkehrszulassung
Noch offene Fragen?
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
Frongartenstrasse 5
9001 St.Gallen
Schalteröffnungszeiten
Frongartenstrasse 5
Montag bis Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 17.00 Uhr
Telefonische
Erreichbarkeit
Montag bis Freitag
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr
Öffnungszeiten
Prüfhallen
Montag bis Freitag
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr