Wer Anlass für ein Administrativverfahren und eine Massnahme gibt, hat eine Gebühr zur Deckung der Verfahrenskosten zu bezahlen. Die Gebühr richtet sich nach dem kantonalen Verkehrsgebührentarif und muss zusätzlich zur Busse oder Geldstrafe und zu den Verfahrenskosten im Strafverfahren bezahlt werden.
Gebühren bei Administrativmassnahmen
Administrativmassnahme | Minimalgebühr |
---|---|
Verwarnung | Fr. 200.00 |
Führerausweisentzug | Fr. 290.00 |
Aberkennung (Fahrverbot) | Fr. 290.00 |
Verweigerung | Fr. 200.00 |
Annullation (Führerausweis auf Probe) | Fr. 350.00 |
Auftrag für polizeilichen Führerausweiseinzug | Fr. 120.00 |
Gesetze und Verordnungen zu den Gebühren
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