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Nach Widerhandlungen gegen die Strassenverkehrsvorschriften wird je nach Schwere des Verschuldens und der Gefährdung der Lernfahr- oder Führerausweis entzogen oder eine Verwarnung ausgesprochen. Sie haben aufgrund einer Widerhandlung im Strassenverkehr ein Schreiben (rechtliches Gehör) von uns erhalten, wobei die in Aussicht gestellte Administrativmassnahme gemäss Strassenverkehrsgesetz (SR 741.01; abgekürzt SVG) geprüft wird. Nachfolgend erhalten Sie weitere wertvolle Hinweise zum Verfahren.

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