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Mit präventiven Massnahmen sollen im Grundsatz negative Entwicklungen wie Kindeswohlgefährdungen und deren Folgen vermieden oder vermindert sowie Probleme aufgefangen werden, bevor sie chronisch sind.

Präventionsverständnis im Kindesschutz

Wenn ungünstige Entwicklungen und Kindeswohlgefährdungen in einem frühen Stadium erkannt werden, kann das Risiko für Folgeschäden und einschneidende Interventionen vermindert und eine gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen gefördert werden. Mit niederschwelliger und rechtzeitiger fachlicher Unterstützung sollen Eltern in ihren Erziehungs-, Betreuungs- und Schutzaufgaben gestärkt werden. Die Eltern wollen in der Regel das Beste für ihre Kinder und sollen damit selber in der Lage sein, die Schutz- und  Entwicklungs-bedürfnisse ihrer Kinder sicherstellen zu können.

Dies bedingt ein Begegnen auf Augenhöhe, bei dem Eltern und Kinder ernst genommen, ihre Gründe für Verhaltensweisen sowie ihre Ressourcen anerkannt und sie darin bestärkt werden positive Entwicklungen zu fördern. Weitere Erläuterungen zum Präventionsverständnis finden sich in der Strategie Kindesschutz (siehe Grundverständnis und Begriffe).

Präventive Angebote

Grundsätzlich können alle Angebote von Akteurinnen und Akteuren im Kindesschutz präventiven Charakter haben, weil sich Prävention und Intervention nicht eindeutig voneinander abgrenzen lassen. 

Nachfolgend wird auf ausgewählte Angebote im Kanton St.Gallen hingewiesen:

Noch offene Fragen?

Selina Rietmann

Koordination Kinder- und Jugendschutz

Kinder- und Jugendkoordination

Amt für Soziales

Spisergasse 41
9001 St.Gallen