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Die St.Galler Kindesschutz-Konferenz setzt sich auf fachlicher und strategischer Ebene für einen wirksamen und koordinierten Schutz von gefährdeten und misshandelten Kindern und Jugendlichen ein.

Auftrag der Kindesschutz-Konferenz

In Zusammenarbeit mit der Koordinationsstelle «Kindesschutz» im Amt für Soziales übernimmt die Kindesschutz-Konferenz folgende Aufgaben:

  • Umsetzung der Strategie
  • Koordination der interdisziplinären Zusammenarbeit sowie der Weiterbildungen
  • Auseinandersetzung mit aktuellen Trends und Entwicklungen
  • Bildung von Arbeitsgruppen für Schwerpunktthemen
  • Empfehlungen an Regierung, Departemente und Fachstellen
  • Erarbeitung von unterstützenden Materialien
  • Überprüfung der Massnahmen 

Die Kindesschutz-Konferenz trifft sie sich in der Regel dreimal jährlich für eine Sitzung.

Mitglieder der Kindesschutz-Konferenz

Mitglieder der Kindesschutz-Konferenz sind Praktikerinnen und Praktiker auf allen Ebenen des Kindesschutzes (präventiv, zivilrechtlich, strafrechtlich) sowie Vertreterinnen und Vertreter der Departemente Inneres, Bildung, Gesundheit sowie Sicherheit und Justiz.

Auszüge aus dem Strafregister als Baustein eines Schutzkonzepts

Die Kindesschutz-Konferenz hat sich in ihrer Sitzung vom 5. März 2020 mittels einer Empfehlung für die systematische Einholung von Strafregisterauszügen (Privat- und Sonderprivatauszug) bei Einstellungen von Mitarbeitenden ausgesprochen. Es wird zudem empfohlen, dass die Strafregisterauszüge regelmässig, bspw. alle zwei bis drei Jahre, erneuert werden. Die Auszüge aus dem Strafregister sind eines von vielen «Puzzleteilen» zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Sie entlasten nicht von der Verantwortung, weitere in der Empfehlung ebenfalls angesprochene Bausteine in einem Schutzkonzept vorzusehen.

Kennzahlen im Kindesschutz genauer beobachten

Die Vereinten Nationen fordern, dass es einfacher sein muss, die Situation von Kindern – insbesondere von gefährdeten Kindern – zu analysieren. Im Rahmen der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention wurde die Schweiz daher ermahnt, ihr Datenerhebungssystem zu verbessern. Bisher existieren im Kanton St.Gallen Kennzahlen zum Kindesschutz nur sehr vereinzelt.

Die Kindesschutz-Konferenz hat nun für das Jahr 2018 im Rahmen der kantonalen Strategie zum Kindesschutz erstmals Kennzahlen zusammengetragen, die quantitative Aussagen zum Kindesschutz ermöglichen. Ziel ist es, Zusammenhänge zu erkennen. Zudem sollen Aussagen zu Alter und Geschlecht über alle Ebenen des Kindesschutzes (präventiv, zivilrechtlich, strafrechtlich) ermöglicht werden. Zu dieser ersten Erhebung erfolgte am 29. August 2019 eine Medienmitteilung.

 

Rechtliche Verfahren kindgerecht durchführen

Viele rechtliche Verfahren wie z.B. Scheidungen, Strafverfahren oder ausserfamiliäre Platzierungen betreffen Kinder direkt. Die UN-Kinderrechtskonvention schreibt vor, dass Kinder und Jugendliche bei diesen Verfahren angemessen beteiligt werden. In seiner Strategie «Kindesschutz» setzte sich der Kanton St.Gallen deshalb das Ziel, kindgerechte Verfahren zu fördern. Eine Arbeitsgruppe hat die Situation im Kanton untersucht und Empfehlungen dazu formuliert. Diese basieren auf den Grundprinzipien Partizipation, übergeordnetes Kindesinteresse, Würde, Schutz vor Diskriminierung und Rechtsstaatlichkeit. Im Fokus stehen Themen wie Information, Rechtsvertretung, Anhörung sowie kindergerechte Umgebung in den entsprechenden Räumlichkeiten der Behörden bzw. Organisationen. Sie können den Organisationen, deren Fachpersonen in Verfahren mit Kindern arbeiten, als Wegleitung dienen.

Noch offene Fragen?

Selina Rietmann

Koordination Kinder- und Jugendschutz

Kinder- und Jugendkoordination

Amt für Soziales

Spisergasse 41
9001 St.Gallen