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Das kantonale Integrationsprogramm KIP 3 (2024 bis 2027) des Kantons St.Gallen ist auf sieben Förderbereiche ausgerichtet und basiert auf einer Vereinbarung mit dem Bund.

Kantonales Integrationsprogramm KIP 3 mit Förderbereichen

Das kantonale Integrationsprogramm KIP 3 ist Grundlage für die Integrationsförderung in den Jahren 2024 bis 2027. Bund und Kanton beteiligen sich finanziell je zur Hälfte am KIP, für dessen Umsetzung jährlich insgesamt rund 3,3 Millionen Franken zur Verfügung stehen.

Zusätzlich stehen jährlich die Integrationspauschalen (IP) des Bundes für die Sprach- und Arbeitsmarktförderung von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen zur Verfügung.

Das KIP 3 umfasst sieben Förderbereiche.

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Abteilung Integration und Gleichstellung

Amt für Soziales

Spisergasse 41
9001 St.Gallen