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Das kantonale Integrationsprogramm des Kantons St.Gallen ist auf acht Förderbereiche ausgerichtet und basiert auf einer Vereinbarung mit dem Bund.

Förderbereiche des kantonalen Integrationsprogrammes (KIP)

Das aktuelle kantonale Integrationsprogramm KIP 2bis ist Grundlage für die Integrationsförderung in den Jahren 2022 und 2023. Um die Integrationsagenda und verschiedene Pilotprogramme in die KIP zu überführen, haben Bund und Kantone ausnahmsweise eine zweijährige Programm-Phase beschlossen. Bund und Kanton beteiligen sich finanziell je zur Hälfte am KIP, für dessen Umsetzung jährlich insgesamt rund 3,3 Millionen Franken zur Verfügung stehen.

Zusätzlich stehen jährlich die Integrationspauschalen (IP) des Bundes für die Sprach- und Arbeitsmarktförderung von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen zur Verfügung.

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Abteilung Integration und Gleichstellung

Amt für Soziales

Spisergasse 41
9001 St.Gallen