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In diesem Jahr feiert das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz, GlG) sein 30-jähriges Bestehen. Mit seinem Inkrafttreten am 1. Juli 1996 wurde die Gleichstellung im Erwerbsleben gesetzlich verankert. Doch was beinhaltet das Gleichstellungsgesetz – und was bedeutet es konkret für Mitarbeitende und Arbeitgebende? Antworten auf die häufigsten Fragen sowie weitere Informationen hat die kantonale Gleichstellungsförderung auf dieser Seite zusammengestellt.

Gleichstellung im Erwerbsleben ist seit 30 Jahren gesetzlich verankert – dennoch besteht in verschiedenen Bereichen weiterhin Informations- und Unterstützungsbedarf. Besonders häufig verzeichnet die kantonale Gleichstellungsförderung Anfragen zu den Themen Lohngleichheit, Schwangerschaft am Arbeitsplatz und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz.


Die folgenden Unterseiten erläutern die zentralen Bestimmungen des Gleichstellungsgesetzes und zeigen, wie sie in der Praxis umgesetzt werden können – für eine tatsächliche Gleichstellung im Erwerbsleben.

Noch offene Fragen?

Rahel Fenini

Co-Leiterin Abteilung Integration und Gleichstellung

Abteilung Integration und Gleichstellung

Amt für Soziales

Spisergasse 41
9001 St.Gallen