Logo Kanton St.Gallen

Das Zusammenspiel von Gewalt und Geschlecht gehört zu den zentralen Themen der Gleichstellungsarbeit.

Geschlechtsspezifische Gewalt

Gewalt hat viele Gesichter und Facetten. Der Begriff «geschlechtsspezifische Gewalt» wird verwendet, um allgemeine Gewalt von jener Form von Gewalt zu unterscheiden, die sich gezielt gegen Personen aufgrund ihres Geschlechts richtet. Geschlechtsspezifische Gewalt kann sich gegen Frauen, Mädchen, Männer und Jungen richten.

Geschlechtsspezifische Gewalt kann durch ungleiche Machtverhältnisse der Geschlechter entstehen oder dadurch begünstigt werden. Um geschlechtsspezifische Gewalt durchbrechen zu können, müssen Geschlechterrollenbilder hinterfragt und gleichberechtigte Rollenverständnisse entwickelt werden.

Welche Handlungen versteht man unter geschlechtsspezifischer Gewalt?

Geschlechtsspezifische Gewalt kann körperlicher, sexueller oder psychischer Natur sein und u.a. folgende Handlungen umfassen:

  • sexuelle Belästigung (am Arbeitsplatz)
  • Gewalt in jugendlichen Paarbeziehungen
  • häusliche Gewalt
  • Zwangsheirat
  • weibliche Genitalbeschneidung

Auf den Seiten «Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz» und «Gewalt in jugendlichen Paarbeziehungen» finden Sie weitere Informationen.

Die Themenbereiche «Häusliche Gewalt», «Zwangsheirat» und «Weibliche Genitalbeschneidung» gehören im Kanton St.Gallen in die Zuständigkeit der Koordinationsstelle Häusliche Gewalt.

Wo kann man sich Hilfe holen?

Betroffene von (geschlechtsspezifischer) Gewalt brauchen Unterstützung, um der Gewaltsituation zu entkommen. Folgende Anlaufstellen im Kanton St.Gallen können Ihnen bei Bedarf weiterhelfen:


Weitere Stellen finden Sie auch über das Online-Tool Kompass St.Gallen.

Noch offene Fragen?

Rahel Fenini

Co-Leiterin Abteilung Integration und Gleichstellung

Abteilung Integration und Gleichstellung

Amt für Soziales

Spisergasse 41
9001 St.Gallen