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Gemäss Verfassung haben Mann und Frau Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Trotzdem bestehen noch unerklärbare Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern.

Lohngleichheit

Der Grundsatz der Lohngleichheit für Frau und Mann ist seit dem Jahr 1981 in der Bundesverfassung verankert und seit dem Jahr 1996 im Gleichstellungsgesetz konkretisiert. Die Lohngleichheit ist aber bis heute nicht verwirklicht.

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Laura Ingber

Projektleiterin

Abteilung Integration und Gleichstellung

Amt für Soziales

Spisergasse 41
9001 St.Gallen