Gemäss Verfassung haben Mann und Frau Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Trotzdem bestehen noch unerklärbare Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern.
Lohngleichheit
Der Grundsatz der Lohngleichheit für Frau und Mann ist seit dem Jahr 1981 in der Bundesverfassung verankert und seit dem Jahr 1996 im Gleichstellungsgesetz konkretisiert. Die Lohngleichheit ist aber bis heute nicht verwirklicht.
Lohndiskriminierung
Eine Diskriminierung beim Lohn liegt dann vor, wenn Frauen und Männer im selben Unternehmen für die gleiche oder eine gleichwertige Arbeit unterschiedlich entlöhnt werden.
Das Gleichstellungsgesetz ermöglicht die Durchsetzung der Lohngleichheit. Wir bieten Beratung zum Vorgehen an.
Lohnrechner
Folgende Lohnrechner können einen Anhaltspunkt geben:
- Salarium – Lohnrechner des Bundesamtes für Statistik: Medianlöhne und die Streuung der Löhne können nach verschiedenen Kriterien ermittelt werden. Die Berechnung basiert auf den im Jahr 2018 effektiv ausbezahlten Löhnen und ist keine Lohnempfehlung. Die dargestellten Angaben können aus gleichstellungsrechtlicher Sicht möglicherweise verfassungswidrig sein und gegen das Diskriminierungsverbot verstossen.
- Lohnrechner des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes
Betriebsinterne Lohngleichheitsanalysen
Durch eine Revision des Gleichstellungsgesetzes werden Arbeitgebende mit 100 oder mehr Mitarbeitenden neu verpflichtet, Lohngleichheitsanalysen durchzuführen.
Auch kleinere Unternehmen können die Lohngleichheit analysieren lassen.
Tools für die Lohngleichheitsanalysen
Analyse-Tool Logib, Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann
Beschaffungswesen
Öffentliche Aufträge gehen nur an Anbietende, die u.a. die Bestimmungen über die Gleichbehandlung von Frau und Mann in Bezug auf die Lohngleichheit einhalten.
Die öffentliche Hand hat in der Förderung der Lohngleichheit eine Vorbildfunktion. Mit der Unterzeichnung der Charta «Lohngleichheit im öffentlichen Sektor» bekräftigen Kantone, Gemeinden und staatsnahe Unternehmen mit öffentlichem Auftrag, die Lohngleichheit in ihrem Einflussbereich umzusetzen.
Der Kanton St.Gallen hat die Charta im Jahr 2017 unterzeichnet. Die Publikation «Auf dem Weg zur Lohngleichheit – Umsetzung der Charta Lohngleichheit» zeigt gute Praktiken aus dem öffentlichen Sektor der ganzen Schweiz auf und soll als Anregung dienen, um den Grundsatz «gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit» einzulösen.
Noch offene Fragen?
Laura Ingber
Projektleiterin
Abteilung Integration und Gleichstellung
Amt für Soziales
Spisergasse 41
9001 St.Gallen