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Die Verfassung verlangt die Gleichstellung von Frau und Mann. Die Gleichstellung im Erwerbsleben ermöglicht selbstbestimmte Lebensplanung für alle, ein respektvolles Arbeitsklima sowie Diversität und Familienfreundlichkeit.

Chancengleichheit im Erwerbsleben

Die kantonale Gleichstellungsförderung setzt sich ein für die Gleichstellung und Chancengleichheit im Erwerbsleben, für


Gleichstellungsgesetz

  • bezweckt die tatsächliche Förderung der Gleichstellung
  • verbietet Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts, namentlich unter Berufung auf den Zivilstand, die familiäre Situation oder auf eine Schwangerschaft
  • gilt für alle Anstellungsverhältnisse in der Privatwirtschaft wie auch in öffentlichen Verwaltungen und Institutionen
  • gilt in allen Bereichen des Erwerbslebens (bei Anstellung, Aufgabenzuteilung, Gestaltung der Arbeitsbedingungen, Entlöhnung, Aus- und Weiterbildung, Beförderung und Entlassung)
  • verpflichtet Arbeitgebende, sexuelle Belästigungen zu verhindern

Informationsbroschüre und Weiterbildung zum Gleichstellungsgesetz

Die Informationsbroschüre «Das Gleichstellungsgesetz» des Amtes für Soziales informiert Arbeitnehmende und Arbeitgebende rund um das Gleichstellungsgesetz.

Die Inhalte der Broschüre können in der Weiterbildung «Gleichstellung im Arbeitsalltag»  vertieft werden.

 

Beratung für Arbeitnehmende und Arbeitgebende

Wir bieten Erstberatungen zu Fragen im Zusammenhang mit dem Gleichstellungsgesetz (GlG) an.

Noch offene Fragen?

Laura Ingber

Projektleiterin

Abteilung Integration und Gleichstellung

Amt für Soziales

Spisergasse 41
9001 St.Gallen