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Die Verfassung wie auch das Gleichstellungsgesetz verlangen die Gleichstellung von Frau und Mann im Erwerbsleben. Gleichstellung im Erwerbsleben ermöglicht eine selbstbestimmte Lebensplanung für alle, ein respektvolles Arbeitsklima sowie Diversität und Familienfreundlichkeit. Die kantonale Gleichstellungsförderung setzt sich in den folgenden Bereichen für die Gleichstellung und Chancengleichheit im Erwerbsleben ein.

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Laura Ingber

Projektleiterin

Abteilung Integration und Gleichstellung

Amt für Soziales

Spisergasse 41
9001 St.Gallen