Die Verfassung verlangt die Gleichstellung von Frau und Mann. Die Gleichstellung im Erwerbsleben ermöglicht selbstbestimmte Lebensplanung für alle, ein respektvolles Arbeitsklima sowie Diversität und Familienfreundlichkeit.
Chancengleichheit im Erwerbsleben
Die kantonale Gleichstellungsförderung setzt sich ein für die Gleichstellung und Chancengleichheit im Erwerbsleben, für
- Lohngleichheit
- gleiche Karrierebedingungen
- diskriminierungsfreie Arbeitsverhältnisse
- Prävention von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
- Geschlechtervielfalt in Unternehmen
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie bzw. ausserberuflichem Engagement
- faire Verteilung der Care-Arbeit und gute Rahmenbedingungen
Gleichstellungsgesetz
- bezweckt die tatsächliche Förderung der Gleichstellung
- verbietet Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts, namentlich unter Berufung auf den Zivilstand, die familiäre Situation oder auf eine Schwangerschaft
- gilt für alle Anstellungsverhältnisse in der Privatwirtschaft wie auch in öffentlichen Verwaltungen und Institutionen
- gilt in allen Bereichen des Erwerbslebens (bei Anstellung, Aufgabenzuteilung, Gestaltung der Arbeitsbedingungen, Entlöhnung, Aus- und Weiterbildung, Beförderung und Entlassung)
- verpflichtet Arbeitgebende, sexuelle Belästigungen zu verhindern
Informationsbroschüre und Weiterbildung zum Gleichstellungsgesetz
Die Informationsbroschüre «Das Gleichstellungsgesetz» des Amtes für Soziales informiert Arbeitnehmende und Arbeitgebende rund um das Gleichstellungsgesetz.
Die Inhalte der Broschüre können in der Weiterbildung «Gleichstellung im Arbeitsalltag» vertieft werden.
Beratung für Arbeitnehmende und Arbeitgebende
Wir bieten Erstberatungen zu Fragen im Zusammenhang mit dem Gleichstellungsgesetz (GlG) an.
Noch offene Fragen?
Laura Ingber
Projektleiterin
Abteilung Integration und Gleichstellung
Amt für Soziales
Spisergasse 41
9001 St.Gallen