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Die Verfassung verlangt die Gleichstellung von Frau und Mann. Die Gleichstellung im Erwerbsleben ermöglicht selbstbestimmte Lebensplanung für alle, ein respektvolles Arbeitsklima sowie Diversität und Familienfreundlichkeit.

Chancengleichheit im Erwerbsleben

Die kantonale Gleichstellungsförderung setzt sich ein für die Gleichstellung und Chancengleichheit im Erwerbsleben, für


Gleichstellungsgesetz

  • bezweckt die tatsächliche Förderung der Gleichstellung und verpflichtet Arbeitgebende während der gesamten Arbeitsbeziehung die Gleichstellung von Frauen und Männern zu respektieren
  • verbietet es jemanden in der Arbeitswelt aufgrund des Geschlechts, des Zivilstandes, der familiären Situation oder auf einer Schwangerschaft zu diskriminieren
  • gilt für alle Anstellungsverhältnisse in der Privatwirtschaft wie auch in öffentlichen Verwaltungen und Institutionen
  • gilt in allen Bereichen des Erwerbslebens (bei Anstellung, Aufgabenzuteilung, Gestaltung der Arbeitsbedingungen, Entlöhnung, Aus- und Weiterbildung, Beförderung und Entlassung)
  • verpflichtet Arbeitgebende, sexuelle Belästigungen zu verhindern

Beratung für Arbeitnehmende und Arbeitgebende

Wir beraten Sie kostenlos und vertraulich zu Fragen im Zusammenhang mit dem Gleichstellungsgesetz. Melden Sie sich bei uns.

Informationsbroschüre und Weiterbildung zum Gleichstellungsgesetz

Die Informationsbroschüre «Das Gleichstellungsgesetz» des Amtes für Soziales informiert Arbeitnehmende und Arbeitgebende rund um das Gleichstellungsgesetz.

Die Inhalte der Broschüre können in der Weiterbildung «Gleichstellung im Arbeitsalltag»  vertieft werden.

 

Noch offene Fragen?

Laura Ingber

Projektleiterin

Abteilung Integration und Gleichstellung

Amt für Soziales

Spisergasse 41
9001 St.Gallen