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Der kantonale Gleichstellungsförderkredit ermöglicht die finanzielle Unterstützung von Projekten, die einen Beitrag zur Verbesserung der Gleichstellung der Geschlechter leisten.

Der Gleichstellungsförderkredit – Was steckt dahinter?

Mit dem kantonalen Gleichstellungsförderkredit werden Projekte, längerfristige Vorhaben, Veranstaltungen, Tagungen oder Schulungen, die einen Beitrag zur Verbesserung der Gleichstellung der Geschlechter leisten, finanziell unterstützt.

Die Vorhaben sollten wenigstens eines der folgenden Gleichstellungsthemen aufgreifen:

  • Förderung von Fachwissen zu Gleichstellungsthemen;
  • Abbau von genderspezifischer Diskriminierung;
  • Abbau von Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung;
  • Gleichstellung am Arbeitsplatz (gemäss Vorgaben des Gleichstellungsgesetzes);
  • Förderung der Lohngleichheit;
  • Förderung von familienfreundlichen Rahmenbedingungen;
  • Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer.

Des weiteren sind die Richtlinien des Gleichstellungsförderkredits zu beachten.

Der Gleichstellungsförderkredit – Wie funktioniert das Gesuchsverfahren?

Gesuche können laufend eingereicht werden, jedoch spätestens sechs Wochen vor Durchführung des Vorhabens.

Das Gesuch besteht aus zwei Teilen: einem Beschrieb des Vorhabens und einem Budget (bei Kleinprojekten bis zu einem Unterstützungsbeitrag von Fr. 1'500.– sind diese in einem Formular zusammengefasst). Der Beschrieb muss u.a. Auskunft geben über die Aktivitäten, Inhalte und Schwerpunkte des Vorhabens. Zudem muss begründet werden, weshalb das Vorhaben nötig ist.

Für die Eingabe sind die folgenden Formulare zu verwenden. Senden Sie ein unterzeichnetes Exemplar elektronisch per E-Mail an gleichstellung@sg.ch

Projektunterstützung durch den Bund

Auf der Basis des Gleichstellungsgesetzes können vom Bund Projekte zur allgemeinen Förderung der Chancengleichheit von Frau und Mann im Erwerbsleben finanziell unterstützt werden. Es müssen innovative und praxisnahe Projekte sein, die eine langfristige Wirkung haben. Weitere Informationen finden Sie hier.

Noch offene Fragen?

Rahel Fenini

Co-Leiterin Abteilung Integration und Gleichstellung

Abteilung Integration und Gleichstellung

Amt für Soziales

Spisergasse 41
9001 St.Gallen