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Das Gleichstellungsgesetz (GlG) verbietet sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und verpflichtet Arbeitgebende, präventive Massnahmen zu ergreifen.

Was ist sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz?

Unter den Begriff sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz fällt jedes Verhalten mit sexuellem Bezug oder auf Grund der Geschlechtszugehörigkeit, das von einer Seite unerwünscht ist und eine Person in ihrer Würde verletzt. 

Sexuelle Belästigung hat viele Gesichter. Sie kann ...

  • in Taten, Gesten oder Worten ausgeübt werden,
  • persönlich oder via WhatsApp, SMS, E-Mail oder am Telefon erfolgen,
  • und an ganz verschiedenen Orten, sei es in der Organisation oder am Betriebsausflug, vorkommen.

Dabei ist das Empfinden der belästigten Person ausschlaggebend, nicht die Absicht der belästigenden Person. 

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Laura Ingber

Projektleiterin

Abteilung Integration und Gleichstellung

Amt für Soziales

Spisergasse 41
9001 St.Gallen