Das Gleichstellungsgesetz (GlG) verbietet sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und verpflichtet Arbeitgebende, präventive Massnahmen zu ergreifen.
Was ist sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz?
Unter den Begriff sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz fällt jedes Verhalten mit sexuellem Bezug oder auf Grund der Geschlechtszugehörigkeit, das von einer Seite unerwünscht ist und eine Person in ihrer Würde verletzt.
Sexuelle Belästigung hat viele Gesichter. Sie kann ...
- in Taten, Gesten oder Worten ausgeübt werden,
- persönlich oder via WhatsApp, SMS, E-Mail oder am Telefon erfolgen,
- und an ganz verschiedenen Orten, sei es in der Organisation oder am Betriebsausflug, vorkommen.
Dabei ist das Empfinden der belästigten Person ausschlaggebend, nicht die Absicht der belästigenden Person.
Sie haben das Recht sich gegen sexuelle Belästigung zu wehren! Versuchen Sie, wenn möglich, die Belästigung zu stoppen, oder holen Sie sich Hilfe.
In vielen Unternehmen gibt es Ansprechpersonen für sexuell belästigte Personen. Ist dies in Ihrem Unternehmen der Fall, dann wenden Sie sich an diese Ansprechperson, um Informationen, Beratung und Unterstützung zu erhalten.
Beratung erhalten Sie auch im Rahmen des Beratungsangebotes der kantonalen Gleichstellungsförderung.
Weitere Angebote:
- Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz - Ein Ratgeber für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- belästigt.ch - Online-Beratung, Tipps und Infos bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
Das Gleichstellungsgesetz verpflichtet Arbeitgebende zu präventiven Massnahmen. Damit fördern sie ein respektvolles und belästigungsfreies Arbeitsklima und steigern ihre Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt.
KMU konkret+
Das Präventionsangebot KMU konkret+ besteht aus Weiterbildung fürs Kader und Mitarbeitende und unterstützt kleinere und mittlere Unternehmen dabei, ihre Präventions- und Fürsorgepflichten wahrzunehmen.
Präventions-Kit für Unternehmen und Organisationen
Die Schweizerische Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten (SKG) hat ein kostenloses Präventions-Kit für einen belästigungsfreien Arbeitsplatz entwickelt. Das Kit ermöglicht es Unternehmen, sexuelle und sexistische Belästigung zu thematisieren, Abläufe zu implementieren und interne oder externe Anlaufstellen zu benennen.
Weitere Angebote:
Mit der Plattform «Respekt» bietet der Kanton St.Gallen den Kantonsangestellten und weiteren Interessierten Informationen zu sexueller Belästigung, Mobbing und Diskriminierung. Die Informationen richten sich an Mitarbeitende, Beobachtende und Vorgesetzte.
Noch offene Fragen?
Laura Ingber
Projektleiterin
Abteilung Integration und Gleichstellung
Amt für Soziales
Spisergasse 41
9001 St.Gallen