Die kantonale Gleichstellungsförderung ist die Anlaufstelle für Anliegen und Projekte in Zusammenhang mit der Gleichstellung der Geschlechter.
Was macht die kantonale Gleichstellungsförderung?
Die kantonale Gleichstellungsförderung
- informiert die Öffentlichkeit zu themenspezifischen Angeboten im Bereich Gleichstellung;
- engagiert sich in den Bereichen Berufswahl, Wiedereinstieg und Vereinbarkeit sowie sexualisierte Gewalt;
- sensibilisiert zum Gleichstellungsgesetz (GlG);
- vernetzt Akteurinnen und Akteure aus dem privaten und dem öffentlichen Bereich, die sich für die Gleichstellung engagieren;
- unterstützt Engagement für die Gleichstellung der Geschlechter mit finanziellen Beiträgen und Wissen;
- ist schweizweit vernetzt.
Wie legitimiert sich die kantonale Gleichstellungsarbeit?
- Die Gleichstellung der Geschlechter ist in der schweizerischen Bundesverfassung verankert und somit Verfassungsauftrag.
- Der Kanton St.Gallen hat den entsprechenden Paragraphen in die Kantonsverfassung übernommen.
- Seit dem Jahr 1996 regelt das schweizweit geltende Gleichstellungsgesetz die Gleichstellung von Frau und Mann im Erwerbsleben.
- Seit dem Jahr 2001 gibt es die kantonale Fachstelle Gleichstellung zur Umsetzung des Verfassungsauftrags auf kantonaler Ebene.
Noch offene Fragen?
Rahel Fenini
Co-Leiterin Abteilung Integration und Gleichstellung
Abteilung Integration und Gleichstellung
Amt für Soziales
Spisergasse 41
9001 St.Gallen