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Die kantonale Gleichstellungsförderung ist die Anlaufstelle für Anliegen und Projekte in Zusammenhang mit der Gleichstellung der Geschlechter.

Was macht die kantonale Gleichstellungsförderung?

Die kantonale Gleichstellungsförderung

  • informiert die Öffentlichkeit zu themenspezifischen Angeboten im Bereich Gleichstellung;
  • engagiert sich in den Bereichen Berufswahl, Wiedereinstieg und Vereinbarkeit sowie sexualisierte Gewalt;
  • sensibilisiert zum Gleichstellungsgesetz (GlG);
  • vernetzt Akteurinnen und Akteure aus dem privaten und dem öffentlichen Bereich, die sich für die Gleichstellung engagieren;
  • unterstützt Engagement für die Gleichstellung der Geschlechter mit finanziellen Beiträgen und Wissen;
  • ist schweizweit vernetzt.

Wie legitimiert sich die kantonale Gleichstellungsarbeit?

 

  • Die Gleichstellung der Geschlechter ist in der schweizerischen Bundesverfassung verankert und somit Verfassungsauftrag.
  • Der Kanton St.Gallen hat den entsprechenden Paragraphen in die Kantonsverfassung übernommen.
  • Seit dem Jahr 1996 regelt das schweizweit geltende Gleichstellungsgesetz die Gleichstellung von Frau und Mann im Erwerbsleben.
  • Seit dem Jahr 2001 gibt es die kantonale Fachstelle Gleichstellung zur Umsetzung des Verfassungsauftrags auf kantonaler Ebene.

 

Noch offene Fragen?

Rahel Fenini

Co-Leiterin Abteilung Integration und Gleichstellung

Abteilung Integration und Gleichstellung

Amt für Soziales

Spisergasse 41
9001 St.Gallen