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Um in der Sexarbeit tätig zu sein, müssen verschiedene Rahmenbedingungen berücksichtigt werden.

Die Rahmenbedingungen sind abhängig davon, ob eine Person selbständig arbeitet oder angestellt ist, in einem Etablissement oder als Escort tätig ist und ob jemand aus der Schweiz oder dem Ausland ist. Die Regelungen zu Sexarbeit sind auch regional unterschiedlich. Die folgenden Aussagen beziehen sich auf den Kanton St.Gallen und sind anderorts nur bedingt gültig.

Verschiedene Beratungsstellen in der Schweiz können bei Fragen betreffend anderer Orte Auskunft geben.

Die folgenden Informationen sollen Orientierung geben. Sexarbeit ist allerdings sehr unterschiedlich und entsprechend auch unterschiedlich geregelt. Es ist ratsam, sich im Voraus bei den Behörden zu informieren oder sich bei Maria Magdalena beraten zu lassen.   

 

Frau

Legal Arbeiten

Für Personen mit Schweizer Pass oder C-Bewilligung gelten untenstehende Informationen zu Sozialversicherung, Krankenkasse und Steuern.

Mit dem Meldeverfahren können Personen aus dem EU/EFTA Raum bis maximal 90 Tage/Jahr in der Schweiz arbeiten.

Personen, die länger als 90 Tage in der Schweiz arbeiten wollen, benötigen eine Ausländerbewilligung L, B oder G. Ein Gesuch muss bei der Einwohnerbehörde eingegeben werden und umfasst folgende Dokumente:

Für Angestellte:


Für selbständig Erwerbende zusätzlich:

  • Businessplan
  • Kopie Kontoauszug (mind. CHF 5000)
  • Kopie Mietvertrag
  • Einverständniserklärung Vermieter*in bezüglich Nutzungszweck der Wohnung
  • Umnutzungsbewilligung des gemeindlichen oder städtischen Bauamts
  • Offerte einer schweizerischen Krankenkasse

Sozialversicherung

In der Schweiz ist die Sozialversicherung obligatorisch und bietet in folgenden Bereichen Unterstützung:

  • Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge: Anspruch ab 36 Monaten Beitragszeit
  • Schutz vor Folgen einer Krankheit und eines Unfalls
  • Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft
  • Arbeitslosenversicherung für Angestellte
  • Familienzulagen

Selbständig Erwerbstätige müssen sich bei der Sozialversicherungsanstalt SVA anmelden. Das Vorlegen eines Businessplans erleichtert die Bearbeitung.

Bei Mitarbeitenden in Anstellung regelt der Arbeitgeber die Abgaben.

Krankenkasse

Eine Krankenkasse ist obligatorisch, sobald jemand länger als drei Monate in der Schweiz bleibt. Eine europäische Krankenversicherungskarte ist empfehlenswert für Personen, die im Meldeverfahren in der Schweiz arbeiten. Mehr Informationen hier.

Steuern

In der Schweiz verdientes Geld wird besteuert. Schweizer*innen und selbständig erwerbstätige Ausländer*innen melden sich beim Steueramt des Wohnortes an und erhalten eine Steuererklärung, in welcher Einnahmen und berufsbezogene Ausgaben aufgeführt werden. Bei angestellten Personen aus einem EU/EFTA-Land mit L-, B-Bewilligung oder dem Meldeverfahren werden die Steuern vom Arbeitgeber bezahlt und von den Einnahmen abgezogen.

Eröffnung Salon

Um im Kanton St.Gallen einen Salon zu eröffnen, muss folgendes erfüllt sein:

  • Einverständnis des Vermieters
  • Umnutzungsbewilligung für die Räume notwendig, Bauamt
  • Anmeldung bei der Sozialversicherungsanstalt SVA, Vorlegen Businessplan erleichtert die Bearbeitung
  • Beim Steueramt am Wohnort melden
  • Unfallversicherung für etwaige Mitarbeitende obligatorisch

Links und Downloads:


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Friedaustrasse 1
9000 St.Gallen

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Flexible Terminvereinbarungen sind auch ausserhalb der Beratungsstelle möglich.